Artikel 5 – BeispieleAbsatz 1 – Meinungsfreiheit
Eine Frau schreibt einen Leserbrief und kritisiert die Stadtpolitik und wird deswegen nicht benachteiligt.
Ein Mann postet seine Meinung auf Social Media, ohne Angst vor Strafe.
Zwei Freunde diskutieren lautstark über Fußball — erlaubt.
Ein Schüler liest Nachrichten im Internet, um sich zu informieren.
Eine Rentnerin schaut die Tagesschau, um zu verstehen, was in der Welt passiert.
Ein Mann liest verschiedene Zeitungen, um sich eine eigene Meinung zu bilden.
Eine Journalistin oder ein Bloggerberichten über Missstände im Rathaus, ohne dass der Staat sie stoppt.
Eine Zeitung veröffentlicht eine kritische Reportage über ein Unternehmen.
Ein Fotograf zeigt Bilder einer Demonstration, ohne vorherige Erlaubnis.
Ein Mann darf sagen, dass er eine Entscheidung schlecht findet — aber er darf niemanden beleidigen.
Eine Frau darf Kritik äußern — aber keine Lügen über andere verbreiten.
Ein Jugendlicher darf protestieren — aber nicht zu Gewalt aufrufen.
Eine Künstlerin malt ein provokantes Bild — das ist erlaubt.
Ein Forscher untersucht ein schwieriges Thema, ohne politische Vorgaben.
Eine Professorin erklärt im Seminar ihre wissenschaftliche Meinung, auch wenn sie unpopulär ist.