"Hofnarr" - DIE MACHT DER WORTE IM KONTEXT DES GESCHEHENS!
Das "RAD DER GESCHICHTE" zurückdrehen? - NICHT MIT UNS! ° NICHT MIT UNS! ° NICHT MIT UNS !
"Zustrombegrenzungsgesetz" mehrheitlich vom Bundestag abgelehnt ... Bahama-"Koalition" verhindert ...
Enthaltungen: 5
Nicht anwesend: 16 von FDP; 12 von CDU
Als Petra Pau das Abstimmungsergebnis bezüglich des von der CDU/CSU in den Bundestag eingebrachten "Zustrombegrenzungsgesetz" bekannt gab, war leider nur von der Gruppe Die LINKE Jubel zu hören. Der aber war im Sinne der Demokratie und der Menschlichkeit berechtigt.
Es ist demnach weder der CDU/CSU noch den rechtsradikalen von der AfD gelungen und auch nicht der FDP, Ihre Flagge im Bundestag zu hissen. Dank der SPD, der GRÜNEN, DER LINKEN und der "ABWEICHLER" und "Verweigerer", konnte die Bahama"koalition" verhindert werden!! Dieses Mal jedenfalls ...
Flagge der Bahamas
Die SPD ist bei der "Sonntagsfrage" auf 17 Prozent gestiegen; die CDU fiel auf 29 Prozent zurück (Quelle)
1.003.000 Unterschriften & deine! gegen AfD, hier unterschreiben
▶ Der Artikel wurde gelöscht (Axel Müller und Reise nach Berlin)
Der Artikel wurde von mir wegen seiner Unkorrektheit und den von mir übersehenen Fakten gelöscht. Ich bitte um Verzeihung!
B R D ▶ GEGEN RECHTS: Über 1️⃣0️⃣0️⃣ DEMOS vor der Bundestagswahl auf deutschen Straßen !! - Hier alle aufgelistet ...
Quelle: https://www.facebook.com/groups/1003207728217555/user/100000525439152/ - Danke!!
Genau 102 Demonstrationen gegen die AfD und alle anderen rechten Kräfte in Deutschland. allein in Ravensburg am kommenden Samstag werden bis zu 15.000 Menschen erwartet. Die in Rot gekennzeichneten Orte sind für Baden-Württemberger recht gut zu erreichen. Aber natürlich ist jeder Termin und jede Stadt für dieses Anliegen wichtig. An dieser Stelle noch einmal Dank an die Dame (siehe Link), die diese Liste auf FB veröffentlicht hat!!
Unterschreiben ▶"DIE AfD IST UNSER UNGLÜCK" -- VERBOT statt VERBALISM
TRUMP: Mit Gottes Vorsehung zum Triumpf und zwischen den Zeilen in den "Washingtoner Sportpalast" ... Musk mit angedeutetem Hitlergruß ...
"Dear Joe, dear Pamala --- first of all I would like to thank you for your work as President and Vice President of the United States of America, also on behalf of all citizens. The fact that you are Democrats and I am a Republican means that I did not like everything you did and will do some things differently in the future, very differently. But just as I will in the future, you too have done your service with responsibility before God and the American Constitution. Thank you very much." (Standing ovations)
Das wären die ersten Worte eines Donald G. (Gentleman) Trump als 47. auf die Bibel und die Verfassung vereidigter Präsident der USA gewesen. Seinen Kopf nach links gewandt, hätte er diese verbindenden Worte gesprochen. Die Anwesenden wären aufgestanden und hätten langanhaltend den beiden emeritierten Präsidenten applaudiert.
Doch Donald J. (John oder besser: Judge) Trump knüpfte genau an die Tonalität an, mit der er acht Jahre zuvor Barack Obama und dessen gesamte Administration brüskiert hatte. Sprich: Trump hat sich nicht geändert - jedenfalls nicht in Richtung Menschenfreund und Vernunft und Anstand. Was Trump allerdings gestern, am 20. Januar 2025 High Noon Washingtoner Ortszeit, noch oben auf sein Haupt draufsetzte, waren die göttliche Bestimmung für seine erneute Präsidentschaft und das damit beginnende "Goldene Zeitalter" - (heute) für Amerika (und morgen die ganze Welt) und verletzende (statt verbindende) Worte in Richtung der scheidenden Politiker.
- Zuvor, bei seiner Vereidigung, sprach Donald Trump die Eidesformel, ohne die historischen Texte zu berühren. Sein linker Arm war angelegt, während seine Frau Melania neben ihm mit der berühmten Lincoln-Bibel bereitstand.
Ich habe es nicht gezählt - aber es war gefühlt zwanzig (20) Mal, dass die Menschen im Capitol aufstanden oder aufsprangen und Trump zujubelten. Die meisten jedenfalls - und an ein oder zwei Stellen hat es gerade noch gefehlt, dass die Anwesenden den rechten Arm noch Vorne ausstrecken, so wie es Elon Musk vor der Amtseinführung seines Idols in einer Rede tat. Ja, das war durchaus Sportpalastatmosphäre.
Nur einmal standen auch Joe Biden und Pamala Harris auf und spendeten Beifall. Das war die Stelle, als der neue Präsident von der Befreiung der jüdischen und israelischen Geiseln sprach.
Donald Trump hat an diesem amerikanischen Mittag viel gesagt. Nicht nur in seiner Antrittsrede, sondern auch in der merkwürdig anmutenden zweiten vor ausgewähltem Publikum. Dort zog er in unanständig anmutender Weise über das Ehepaar Biden her (eine Postkutsche wäre doch als "Abflug" besser angebracht gewesen als der Helikopter) und brandmarkte die Begnadigungen von zum Tode Verurteilter durch den scheidenden Vorgänger in demagogischer Weise. Das ging soweit, dass ein Mitarbeiter von Phoenix für alle hörbar dazwischen reif: "Sach ma, wie lange wollt ihr bei dem Sch ... bleiben?“
Interessant ist, was Donald Trump in seiner Antrittsrede nicht gesagt respektive was er nicht zur Sprache gebracht hat. Gespannt hatte ich nämlich darauf gewartet - und vermutlich Millionen oder Milliarden anderer - was er in Richtung Wladimir Putin, Wolodymyr Selenskyj und den Konflikt Russland/Ukraine meint. Kein Jota, keine Silbe - auch "Europa" kam nicht vor. Im Nachherein allerdings war mir das klar, denn an dem Abend ging es ja nur um drei Dinge: Amerika first und ICH, Donald Trump - und dann auch noch um Gott. Dass Trump allerdings den Konflikt Israel/Palästinenser streifte (Geiselfreilassung), lag sicher an seinen vielen jüdischen Wählern.
Die Vereinigten Staaten von Amerika werden also für die kommenden vier Jahre (und darüber hinaus) nur noch aus Männern und Frauen, Jungen und Mädchen bestehen. Zwei Geschlechter - und am besten auch noch hetero. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden gen Süden begrenzt werden zu einen von einer undurchdringlichen von Soldaten bewachten Mauer - und zum anderen vom "Golf von America"). Und nicht längst jedes in den USA geborenes Kind soll in Zukunft US-Amerikanischer Staatsbürger sein, wogegen bereits umgehend Bürgerrechtler Klage einreichten.
Zwar hat Trump weder von der Annektierung Grönlands (Greenland) und Canadas gesprochen, doch das durch den ihn verlaufenden Kanal zweigeteilte mittelamerikanische Land Panama, steht für den 47. Präsidenten zur Disposition. Wird es zum 51. Staat der USA?
Eines darf nicht vergessen werden: Das "Imperium Trump" wurde von Beginn an auf betrügerischem Fundament aufgebaut. Donalds Vater, Fred Trump, hatte als Immobilienhai einst Millionen von Dollar vom Staat erschwindelt. Und der jetzige Präsident der USA wurde im Frühjahr 2024 rechtskräftig verurteilt. Trump hat nach Überzeugung der Geschworenen eine Schweigegeldzahlung in Höhe von 130.000 US-Dollar an die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Wahl 2016 durch die Fälschung von Geschäftsunterlagen vertuscht.
Das sagt viel über Trump und über seine vorwiegend evangelikal-fundamentalistisch geprägten sich auf Gott berufenden Wähler und Wählerinnen aus ... und über die Zukunft des "Goldenen Zeitalters"!
Selbst die FEUERWALZE der NAZIS konnte die MUSIK JÜDISCHER KÜNSTLER nicht völlig vernichten ... und ist HEUTE WIEDER zu hören!
Verehrte Leserschaft,
die Zeichen stehen auf Sturm. Die politisch rechtsgerichteten Kräfte sammeln sich zur erneuten "Machtergreifung" im Berliner "Reichstagsgebäude", um - jedenfalls nach ihren Vorstellungen und ihrer braunen Phantasie - aus dem "Bundestag" den "Reichstag" zu machen. Voran die sich selbst so nennende "Alternative für Deutschland", deren Akronym "AfD" spätestens seit ihrem Parteitag in Riesa im Januar 2025 zum Synonym für NSDAP wurde. Preußen und das Kaiserreich bis 1918 wurden als Vorbild der Errungenschaften explizit in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Verschwiegen aber wurde das FURCHTBARE jener Epoche, das sich in den dann folgenden Dekaden zum UNAUSPRECHLICHEN und UNVORSTELLBAREN entwickelte.
Da ist es gut, dass gerade in diesen Tagen zwischen Flensburg und München, zwischen Dresden und Aachen ein Film in deutschen Kinos "läuft", welcher zu Deutschland gehörende Kunst und Kultur zeigt, die trotz der von der Reichspogromnacht vom November 1938 ausgehenden Feuerwalze der Nazis/NSDAP, deren Ziel es war, alles Jüdische und Nichtarische zu verbrennen und zu vergasen, ÜBERLEBT hat.
Auch in der Weingartener (Württemberg) LINSE wird dieser hoch interessante Dokumentarfilm in der nun kommenden Woche gezeigt, und zwar vom 23. bis 26. Januar 2025.
I DANCE, BUT MY HEART IST CRYING
Buch und Regisseur: Christoph Weinert
Trailer - Original mit deutschen Untertiteln.
❗😡❗🚩AfD weiß es und verschweigt es: Die Judenfeindschaften und der Antisemitismus Wilhelms I. + II. bis zum Jahr 1918
Judenfeindschaft und Antisemitismus Wilhelms II. bis zum Jahr 1918
- Anmerkung: Die Fußnoten mit teilweise sehr wichtigen Ergänzungen, sowie die Literaturangaben sind im Original (dessen Text im Folgenden wiedergegeben wird) des "Wissenschaftlichen Dienstes" des Deutschen Bundestages zu lesen: Antisemitismus_in_Preusen_und_dem_Deutschen_Kaiserreich-1.pdf
Im seit 1871 bestehenden Deutschen Kaiserreich - dies gilt auch für die Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. (1859-1941) von 1888 bis 1918 – bewahrte der Staat nach außen hin Neutralität. So garantierte er zum Beispiel den Juden wie allen Bürgern Freiheit und Eigentum und gewährte ihnen gegen antisemitische oder antijüdische Ausschreitungen – die allerdings eher selten vorkamen - polizeilichen und militärischen Schutz.1 Die in Deutschland insbesondere seit den Stein-Hardenbergschen Reformen2 und in Folge der Revolution von 1848 schrittweise fortschreitende bürgerliche Emanzipation der deut- schen Juden setzte sich auch im Kaiserreich fort. Allerdings blieb den jüdischen Bür- gern die vollständige formale Gleichberechtigung versagt. Innerhalb seiner eigenen Sphäre gab der Staat seine Neutralität praktisch auf und benachteiligte die jüdischen Deutschen.3 Formelle wie informelle Schranken versperrten ihnen den Zugang u.a. zu den Hof- und Regierungsämtern, zur höheren Verwaltung, dem diplomatischen Korps, der akademischen Welt oder dem Offiziersamt. Die Reichsverfassung garantierte zwar die Gleichberechtigung der jüdischen Bürger, beließ aber weitgehende Kompetenzen bei den Ländern. In Preußen zum Beispiel berief man sich bis zum Jahr 1918 auf die Verfassung von 1850, welche jüdische Bürger von der höheren Verwaltung und dem Offiziersamt ausschloss. In der Gesellschaft des Kaiserreichs waren die deutschen Juden – die ca. ein Prozent der Reichsbevölkerung stellten –weiterhin antijüdischen Vorbehal- ten und Vorurteilen sowie informellen Diskriminierungen ausgesetzt. Erst die Weimarer Verfassung von 1919 sollte den Juden in Deutschland die völlige formale Gleichberechtigung gewähren4, ohne dass damit die gesellschaftlichen Diskriminierungen beendet gewesen wären.
Seit Ende der 1870er Jahre steigerten sich in Teilen der Gesellschaft des Kaiserreiches die nach wie vor vorhandenen Vorurteile und Aggressionen gegen Juden zu einem ras- sistisch geprägten Antisemitismus, der in seiner letzten Konsequenz darauf abzielte, die „Semiten“ und damit die Juden physisch zu vernichten. Journalisten wie Wilhelm Marr (1819-1904), Universitätsprofessoren wie Heinrich von Treitschke (1834-1896) oder Geistliche wie der Hof- und (Berliner) Domprediger Adolf Stöcker (1835-1919) waren wichtige geistige Wegbereiter eines Antisemitismus, der auch zu einem politischen Fak- tor wurde und sich im Verlauf des Kaiserreiches zu einer organisierten Massenbewe- gung entwickelte. Stöckers im Jahr 1878 gegründete „Christlich-Soziale Arbeiterpartei“ war die erste antisemitische Partei im Kaiserreich, der andere antisemitisch eingestellte Parteien folgten, die – wenn auch in geringer Stärke - in verschiedene Länderparlamente wie auch in den Reichstag mit eigenen Abgeordneten einzogen. Bedeutende Tageszei- tungen des Kaiserreiches wie die konservative Kreuzzeitung oder die katholisch orien- tierte „Germania“ führten seit Mitte der 1870er Jahre zusammen mit Antisemiten Kam- pagnen aus Feindschaft gegen den „jüdischen Liberalismus“.5
Wenn auch dem parteipolitischen Antisemitismus im Kaiserreich nur wenig Erfolg be- schieden war, so wurde verstärkt seit der Jahrhundertwende der Antisemitismus in Deutschland programmatischer Bestandteil von zahlreichen einflussreichen und mit- gliedsstarken Vereinen und Verbänden wie dem aus der deutschen Kolonialbewegung hervorgegangenen „Alldeutschen Verband“ (ADV) oder dem „Reichshammerbund“. Auch der „Bund der Landwirte“ (BdL), der „Deutschnationale Handlungsgehilfen- Verband“ (DHV)6 sowie studentische Korporationen und Burschenschaften bekannten sich zum Antisemitismus. So nahmen zum Beispiel die Burschenschaften seit ihrem Burschentag von 1896 keine Juden mehr auf. Traditionell antisemitisch eingestellt war im Kaiserreich auch das Offizierskorps.7
Die radikalen Forderungen der antisemitisch geprägten Gruppierungen des Kaiserrei- ches, wie zum Beispiel nach Einschränkung der Bürgerrechte der deutschen Juden – u.a. Ausschluss aus dem Öffentlichen Dienst und der Armee oder der Entzug des Wahl- rechts - hatten bei Wilhelm II. keine Aufsicht auf Erfolg.8 Wilhelm II. pflegte zudem regelmäßige Kontakte zu führenden Persönlichkeiten des jüdischen Lebens aus der Wirtschafts- und Finanzwelt sowie dem Wissenschaftsbereich - wie zum Beispiel mit dem Reeder Albert Ballin oder dem Industriellen Walter Rathenau. In den Universitäten ernannte er zahlreiche jüdische Wissenschaftler zu Professoren.9
Auf der anderen Seite sind von Wilhelm II. auch Verhaltensweisen und Äußerungen bekannt, die ein eher ambivalentes Bild seines Verhältnisses zu Juden bereits während seiner Regierungszeit erkennen lassen. So setzte er sich als junger Kronprinz im Jahr 1885 bei seinem Großvater, Kaiser Wilhelm I., für den bereits erwähnten Hof- und Domprediger Adolf Stöcker ein, der zu diesem Zeitpunkt in einem von einem jüdischen Zeitungsredakteur angestrengten Prozess wegen Beleidigung verurteilt worden war und daher nach dem Willen von Kaiser Wilhelm I. seine Stellung als Hofprediger aufgeben sollte. Prinz Wilhelm, der drei Jahre später als Wilhelm II. Kaiser wurde, schrieb am 5. August 1885 mit Erfolg an seinen Großvater: „Du wirst […] gelesen und gehört haben von der ganz unverantwortlichen und verwerflichen Weise, in welcher das gesammte Judenthum des Reiches, durch seine verdammte Presse unterstützt, sich auf den armen Stöcker stürzt und ihn mit Beleidigungen, Verläumdungen und Schmähungen überhäuft und ihm schließlich den großen Monsterprozess an den Hals gehängt hat. […] Jetzt […]
{nach dem} Ausspruch des leider zu verjudeten Gerichtes [ist ein] wahrhafter Sturm der Entrüstung und Wuth in allen Schichten des Volkes entfesselt. […] Man glaubt es nicht, dass in unsrer Zeit solch ein Haufen Gemeinheit, Lüge und Bosheit sich zusammenfin- den kann. Von allen Seiten brieflich aus der Ferne und Nähe tönt es mir entgegen ‚Ist der Kaiser davon orientiert? Weiß er wie es steht? Wie die Juden – hinter ihnen Socia- listen und Fortschritt – alles dransetzen um Stöcker zu stürzen?’ Ja man sagt die Juden hätten es versucht sich im Kreise der Hofpersonen Freunde zu erwerben und dadurch bei Dir auch gegen Stöcker zu agiren! […] Stöcker ist […] die mächtigste Stütze, ist der tapferste, rücksichtslose Kämpfer für Deine Monarchie und Deinen Thron im Volk! […] O lieber Großpapa, es ist empörend wenn man beobachtet wie in unserem christlichen, deutschen, gut preußischen Lande das Judenthum in der schamlosesten, frechsten Weise sich erkühnt, alles verdrehend und corrumpirend sich an solche Männer heran zu wagen und sie zu stürzen sucht.“10 Die Abberufung Stöckers als Hof- und Domprediger erfolg- te schließlich im Jahr 1890 durch Wilhelm II. in einem anderen Zusammenhang.
Ein weiteres Beispiel für den Umgang Wilhelms II. mit dem Thema Juden und Antise- mitismus war das Verhältnis des Kaisers zum völkisch-nationalen Schriftsteller und Kulturphilosophen Houston Stewart Chamberlain (1855-1927). Um die Jahrhundert- wende pflegte er mit ihm eine langjährige Korrespondenz, und über das im Jahr 1901 erschienene Hauptwerk des antisemitischen Schriftstellers und Schwiegersohns Richards Wagners „Die Grundlagen des XIX. Jahrhunderts"11 äußerte er sich begeistert und machte es zur Pflichtlektüre bei der Oberlehrerausbildung bzw. an preußischen Lehrerseminaren.12
Schließlich ist für den Zeitraum der Regierungszeit von Wilhelm II. eine antisemitische Äußerung dokumentiert, die er bei einem Besuch in Großbritannien gegenüber dem damaligen Außenminister Sir Edward Grey fallen ließ: „Es gibt viel zu viele Juden in meinem Land. Sie müssten ausgemerzt werden.“13
Der Antisemitismus nahm insgesamt in den rund vier Jahrzehnten von der Reichsgrün- dung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges in Staat und Gesellschaft stark zu. Zwar gehörten Ausschreitungen gegen jüdische Bürger- wie zum Beispiel 1881 im hinter- pommerschen Neustettin oder 1900 im westpreußischen Konitz – nicht zum Alltägli- chen, aber der Antisemitismus gewann erheblichen Einfluss bei vielen politischen und gesellschaftlichen Organisationen im Kaiserreich und spielte eine wichtige Funktion im Denken des national gesinnten Bürgertums. Er wurde im gesellschaftlichen Leben zur sozialen Norm.14
Wilhelm II., der seit 1888 König von Preußen und deutscher Kaiser war, musste in Folge der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg abdanken. Nachdem die Spitzen der Obersten Heeresleitung, u.a. auch Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, Wilhelm II. nicht von der Notwendigkeit eines Rücktritts überzeugen konnten, verkündete am 9. November 1918 in Berlin Reichskanzler Prinz Max von Baden vor dem Hintergrund der Kriegsniederlage und der ausgebrochenen Novemberrevolution15 eigenmächtig, ohne eine Entscheidung des zögernden Kaisers abzuwarten, die Abdankung Kaiser Wilhelms II. Dieser floh daraufhin am 10. November 1918 vom „Großen Hauptquartier“ der Obersten Heeresleitung (OHL) in Spa (Belgien) in die benachbarten Niederlande, wo ihm von der dortigen Regierung Exil gewährt wurde. Am 28. November 1918 unterzeichnete er offiziell seine Abdankungsurkunde, in der sowohl auf das Amt des deutschen Kaisers als auch auf das des Königs von Preußen verzichtete.16 In den fol- genden Jahren seines Exils lebte Wilhelm II. - nach einem ersten Aufenthalt auf Schloss Amerongen bis zum Mai 1920 - bis zu seinem Tod im Jahr 1941 im „Haus Doorn“ in der Nähe von Utrecht und kehrte nicht mehr nach Deutschland zurück. Faktisch inter- niert, konnte er nur Besuch in Doorn empfangen.
Wilhelm II. hatte trotz der sich abzeichnenden militärischen Niederlage Deutschlands bis zum November 1918 an der Illusion festgehalten, er könne an der Macht bleiben. Überzeugt von seinem „Gottesgnadentum“, war er zudem von sich aus nicht zu einem Rücktritt bereit. Aus dem selben Grund untersagte er auch seinen Söhnen sowie seinen Enkeln die Übernahme seiner Funktion als Kaiser und König. Insbesondere von jenen Macht- und Funktionsträgern des Deutschen Reiches, welche die Monarchie erhalten wollten, war der Rückritt des Kaisers zugunsten eines Mitglieds der kaiserlichen Fami- lie als Nachfolger als eine mögliche Option in Erwägung gezogen worden.17
Wilhelm II. betrieb in seinem Exil keinerlei kritische Aufarbeitung eigener Fehler oder Versäumnisse seiner Regierungszeit. Zu einer kritischen Auseinandersetzung, welchen Anteil seine Politik zum Beispiel am Ausbruch des I.Weltkrieges und der deutschen Kriegsniederlage hatte, war er nicht willens. Er lehnte die Übernahme persönlicher Schuld an Krieg und Niederlage ab. Stattdessen behauptete er, von anderen belogen und verraten worden zu sein.18
Diese „Anderen“ waren für Wilhelm II., zumindest in den Tagen nach seiner Flucht ins Exil, laut seinem Tagebuch zunächst einmal die von ihm selber berufenen Repräsentan- ten seiner zivilen und militärischen Kabinette: „Dreißig Jahre habe ich nun diese wahn- sinnige Verantwortung auf mir, dreißig Jahre habe ich meine ganze Kraft fürs Vaterland eingesetzt. Dies ist nun der Erfolg, dies der Dank. Nie hätte ich geglaubt, dass die Mari- ne, mein Kind, mir so danken würde. Nie hätte ich es für möglich gehalten, dass meine Armee sich so schnell zersetzen würde. Alle haben mich im Stich gelassen, für die ich so viel getan! Ludendorff, Bethmann19 und Tirpitz20 sind daran Schuld, dass wir den Krieg verloren haben!“21
Wilhelm II. lehnte –wie auch die meisten deutschen Adligen - die parlamentarische Demokratie von Weimar vollends ab und stand in entschlossener Feindschaft zu ihr. Das galt auch für die politischen Parteien, die sich der Weimarer Demokratie verpflich- tet fühlten. Seine Verachtung galt insbesondere der deutschen Sozialdemokratie, die er bereits während seiner Regierungszeit als Kaiser beschimpft und bekämpft hatte. Wäh- rend seines gesamten Exils verfolgte er die Absicht, selber wieder auf den Thron zu- rückkehren und die Hohenzollernmonarchie in Deutschland fortzuführen.22 Ausdruck dieser Denkweise war auch, dass er seine Briefe weiterhin mit „IR“ (Imperator Rex) paraphierte. Während seines Exils war Wilhelm II. von Seiten der niederländischen Re- gierung eine politische Betätigung verboten worden. Das hielt aber weder ihn noch wei- tere im Exil lebende Familienmitglieder davon ab, mit den monarchistischen, republik- feindlichen, völkischen sowie rechtsnationalen Verbänden, Gruppierungen oder Partei- en der Weimarer Republik intensiven Kontakt zu pflegen. Dabei waren die Kriegs- schuld, der Ausbruch der Revolution im November 1918 mit dem Sturz der Hohenzol- lernmonarchie und der anderen Fürstenhäuser sowie der Friedensvertrag von Versailles zentrale Themen. Wilhelm II. erhoffte sich insbesondere von diesen immer noch die Monarchie unterstützenden Kräften in der Weimarer Republik eine aktive Unterstüt- zung für seine Rückkehr auf den Kaiser- und Königsthron.23
Wilhelm II. verbreitete, wie seine zahlreichen rechtsnationalen und antidemokratischen Freunde, die nach 1918 von ihnen selber zur Diffamierung der demokratischen Kräfte von Weimar in die Welt gesetzte Dolchstoßlegende. Ihr zufolge seien insbesondere die sozialdemokratischen, liberalen und zentrumskatholitischen Politiker sowie die sozialis- tische Rätebewegung dem „im Felde unbesiegten“ Heer während des Krieges in den Rücken gefallen, so dass diese Kräfte die deutsche Kriegsniederlage sowie die Beendi- gung der Hohenzollernmonarchie zu verantworten hätten. Eine weitere Facette dieser Legende war, dass das „siegreiche“ Heer, in Frankreich und Russland stehend, von den
„Novemberrevolutionären“ im Stich gelassen worden sei. Paul von Hindenburg, am 18. November 1919 von einem Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung zu den Ursachen des militärischen Zusammenbruchs befragt, sprach wider besseres Wissen nicht nur von einer heimlichen und planmäßigen "Zersetzung von Flotte und Heer", sondern behauptete auch (sich auf einen englischen Offizier berufend), dass die deut- sche Armee "von hinten erdolcht worden" sei. 24
Diese völlige Verdrehung der historischen Tatsachen – es waren Hindenburg und Ludendorff von der OHL, die seit Spätsommer 1918 angesichts der alliierten Militärüberlegenheit an der Westfront auf einen Waffenstillstand sowie eine Parlamentarisierung Deutschlands gedrängt hatten - fiel in der Weimarer Republik bei vielen Menschen, Institutionen und insbesondere bei Parteien wie der DNVP sowie der NSDAP auf fruchtbaren Boden. Verstärkt wurde die Wirksamkeit der „Dolchstoß – Legende“ im Übrigen dadurch, dass nicht die tatsächlich für die militärische Niederlage verantwortlichen Personen wie Hindenburg, Ludendorff oder Kaiser Wilhelm II, die abgesetzt oder zurückgetreten waren, für die Konsequenzen haftbar gemacht wurden, sondern die ihnen nachfolgenden demokratischen Politiker und Parteien der Weimarer Republik. Sie mussten den Versailler Friedensvertrag unterschreiben, den „Schandvertrag“, dessen Inhalt (u.a. Gebietsabtretungen, Anerkennung einer alleinigen Kriegsschuld Deutsch- lands, Reparationen) schon bald die hasserfüllte Projektionsfläche für die Gegner von Weimar aus dem rechtsnationalen und völkischen Bereich bildete.25 Die Dolchstoßle- gende wurde auch vom Exkaiser, ungeachtet der tatsächlichen historischen Fakten und Abläufe, die ihm bekannt waren26, vertreten: „Nach über vier glänzenden Kriegsjahren mit unerhörten Siegen“ musste die Armee „unter dem von hinten gegen sie geführten Dolchstoß der Revolutionäre zusammenbrechen, gerade in dem Augenblick, als der Friede in Greifnähe stand!“27
Wilhelm II. machte in diesem Zusammenhang, bei weitem nicht als Einziger in der Weimarer Republik,28 auch das deutsche und „internationale“ Judentum für die Nieder- lage im I. Weltkrieg und die nachfolgenden Ereignisse des November 1918 verantwort- lich. Dabei sprach er auch von einer Weltverschwörung von „Juden, Freimaurern und Jesuiten.“ Sein Sturz sei das Werk der „Weisen von Zion“29 gewesen, der Weltkrieg sei durch jüdische Freimaurerlogen in Frankreich, England und Italien angezettelt worden.30 Seine nach 1918 geäußerten Aversionen gegen die deutschen Juden sind, trotz
bestehender Lücken bei den schriftlichen Nachlässen von Wilhelm II., in zahlreichen Fällen dokumentiert. Insbesondere seit den 1990er Jahren konnte so das bis dahin ge- wonnene historische Bild Wilhelms II., er sei weder antijüdisch noch antisemitisch ein- gestellt gewesen, revidiert werden. Gerade mittels seiner Briefe an Vertraute, mit Hilfe von Tagebucheinträgen oder den Erinnerungen anderer Personen lassen sich Äußerun- gen von ihn dokumentieren, die – entgegen seiner öffentlichen Äußerungen – eine ge- gen Juden gerichtete Sprache der Verachtung und Gewalt erkennen lassen, hin zu einem Antisemitismus der Vernichtung.31
In einem Brief vom 2. Dezember 1919 an seinen einstigen Flügeladjutanten August von Mackensen kritisiert er – sich auf seine Abdankung beziehend - die Beteiligung von deutschen Juden – wie zum Beispiel des (U)SPD-Politiker Kurt Eisner in Bayern - an der Novemberrevolution 1918: „Die tiefste und gemeinste Schande, die je ein Volk in der Geschichte fertiggebracht, die Deutschen haben sie verübt an sich selbst. Angehetzt und verführt durch den ihnen verhassten Stamm Juda, der Gastrecht bei ihnen genoss! Das war sein Dank! Kein Deutscher vergesse das je, und ruhe nicht bis diese Schmarot- zer vom Deutschen Boden vertilgt und ausgerottet sind! Dieser Giftpilz am Deutschen Eichbaum!“32
Am 12. August 1920 schreibt er an denselben Adressaten einen thematisch ähnlich ge- lagerten Brief. Danach sei die Revolution von 1918 ein „Verrath des von dem Judenge- sindel getäuschten belogenen Deutschen Volkes gegen Herrscherhaus und Herr!“ gewe- sen, und er warnt: „Es wird schwer gestraft!“33
Ebenfalls aus dem Jahr 1920 stammt eine Äußerung des ehemaligen Kaisers, die von seinem Leibarzt Alfred Haehner nach einem Gespräch mit Wilhelm im Tagebuch fest- gehalten wurde. Man werde schon sehen, habe der Exilant gesagt, »wenn er zurück- komme, was dann für ein Pogrom veranstaltet werde, aber anders und wirksamer wie alle die in Galizien.“34
Insbesondere in der ersten Hälfte der 1920er Jahre publizierte Wilhelm II. mehrere ten- denziöse und historisch unkorrekte Bücher, die in Deutschland veröffentlicht wurden. Mit diesen Publikationen wollte er unter anderem nachweisen, dass er und das Reich keine Verantwortung für den Ausbruch des Ersten Weltkrieges trügen, sondern viel- mehr die Alliierten den kriegerischen Konflikt verursacht hätten. Zudem versuchte er zu beweisen, dass die Monarchie im Herbst 1918 primär von Reichskanzler Prinz Max von Baden und den „sich als Bolschewiki entpuppenden“ Sozialdemokraten zerstört worden sei. Zu seinen Publikationen gehörten die 1921 erschienen „Vergleichende Ge- schichtstabellen von 1878 bis zum Kriegsausbruch 1914“35, die 1922 auf den Markt gebrachten Memoiren „Ereignisse und Gestalten. 1878-1918“ sowie die im Jahr 1927 erschienen Memoiren „Aus meinem Leben. 1859-1888“.36
Auch im weiteren Verlauf der 1920 Jahre trat der Exkaiser – im kleinen Kreis – mit antisemitischen Äußerungen hervor. Unter der Losung „Ihr Kleingläubigen, warum seid ihr so furchtsam?“ machte er in seiner Predigt im Haus Doorn, an denen unter anderem seine Hausangestellten teilzunehmen hatten, am 6. Juni 1926 zum wiederholten Male das Judentum für den militärischen Niedergang und den Zusammenbruch von 1918 ver- antwortlich: Die Niederlage sei „Von rückwärts, von Zuhause, von Judas Geld“ bewirkt worden. „Während unter Mir, Meinen Generalen und Offizieren, das tapfere Frontheer die Siege erfocht, verlor das Volk zu Haus, von Juden und Entente belogen, bestochen, verhetzt, mit seinen unfähigen Staatsmännern den Krieg.“37
In einem Brief an einen amerikanischen Freund – Poultney Bigelow - im Jahr 1927 wird der Antisemitismus von Wilhelm II. ebenfalls deutlich: „Die hebräische Rasse ist mein Erz-Feind im Inland wie auch im Ausland; sind was sie sind und immer waren: Lügen- schmiede und Drahtzieher von Unruhen, Revolution und Umsturz, indem sie mit Hilfe ihres vergifteten, ätzenden, satirischen Geistes Niederträchtigkeit verbreiten. Wenn die Welt einmal erwacht, muss ihnen die verdiente Strafe zugemessen werden.“38
Im selben Jahr schrieb er an denselben Adressaten: „Die Presse, Juden und Mücken“ (…) seien „eine Pest, von der sich die Menschheit so oder so befreien muss“. Dabei fügte er eigenhändig hinzu: „Ich glaube, das Beste wäre Gas.“39
Auch jene jüdischen Deutschen, zu denen Wilhelm II. während seiner Regierungszeit freundlichen Kontakt gepflegt hatte, kritisierte er rückblickend im Jahr 1940: „Ich habe Juden zu Tisch gehabt, Judenprofessoren unterstützt und ihnen geholfen, die Antwort war klar: Hohn, Spott, Weltkrieg, Verrat, Versailles und Revolution“.40
Das Verhältnis von Wilhelm II. zu den Nationalsozialisten wird in der historischen Forschung als insgesamt eher reserviert bezeichnet, wobei aber darauf verwiesen wird, dass er die Machtübertragung im Jahr 1933 an die Nationalsozialisten und deren Abschaffung der parlamentarischen Demokratie von Weimar begrüßt hatte. Er verband mit den Nationalsozialisten zunächst auch die konkrete Hoffnung, durch sie wieder die Monar- chie in Deutschland einführen und damit persönlich auf den Thron zurückkehren zu können. Die Nationalsozialisten hatten vor 1933 gegenüber Wilhelm II. und monarchis- tischen Kreisen aus taktischen Gründen einen derartigen Eindruck erweckt.41 Schon bald nach der Machtübertragung – spätestens nach der Vereinigung des Amtes und der Befugnisse des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten im August 1934 – erfolgte offenbar eine Ernüchterung dieses Verhältnisses von Seiten Wilhelms II.42 Die Juden- verfolgung der Nationalsozialisten verurteilte der Ex-Kaiser. So hatte er – allerdings nicht öffentlich - die Pogromnacht vom 9. November 1938 als „Schande“ bezeichnet, gegen die die Reichswehr einschreiten solle.43
Neben seiner zweiten Ehefrau44, Prinzessin Hermine Reuß, war es der viertälteste Sohn von Wilhelm II., Prinz August Wilhelm von Preußen, der sich zunächst aktiv den anti- demokratischen und deutschnationalen Kräften in der Weimarer Republik anschloss, ehe er der NDASP sowie der SA beitrat. Er war u.a. Spitzenkandidat der NSDAP für die preußischen Landtagswahlen im April 1932 und engagierte sich an herausragender Stelle für die Nationalsozialisten. Mit seinem Engagement öffnete er den Nationalsozia- listen auch jene Kreise des Adels, die zuvor dem Nationalsozialismus noch abwartend gegenüberstanden hatten. Schon bald, nach dem „Röhmputsch“45 im Juni 1934, wurde der Prinz von den Nationalsozialisten fallengelassen.
In der historischen Forschung wurde auf die Frage, warum Wilhelm II. die Schuld für den Ausbruch des Ersten Weltkrieges, die Niederlage Deutschlands, den Ausbruch der Revolution im November 1918 und seine Abdankung insbesondere bei den Juden such- te, bisher keine ausreichende Antwort gefunden. Einen Erklärungsversuch liefert in die- sem Zusammenhang Christian Graf von Krockow, der darauf hinweist, dass die Positio- nen Wilhelms II. in diesen Fragen keine Einzelmeinungen waren, sondern sozusagen das Denken der Mehrheit der antirepublikanischen Kräfte wiedergeben– sowohl das der ehemaligen kaiserlichen Machteliten als auch das der Vorläufer der nationalsozialisti- schen Bewegung: „(...) Überall, nur nicht bei sich selbst, suchte er nach den Schuldigen seines Sturzes. Und immer noch im fatalen Einklang mit den Strömungen der Zeit spielten dabei „die Juden“ eine wachsende Rolle (...).“47 Bei der historischen Beurteilung der Person Wilhelms II. weisen verschiedene Autoren auch darauf hin, dass der letzte Kai- ser der Deutschen eine schwierige Persönlichkeitsstruktur besaß. Sein politisches Den- ken sei keiner stringenten Form gefolgt. In seinen privaten und öffentlichen Äußerun- gen wie auch in seiner gesamten Regierungspolitik habe er häufig geschwankt. „Sein labiler Charakter“ galt auch für sein Verhältnis zu den deutschen Juden.48
John C. G. Röhl, der mit seinen zahlreichen Publikationen – insbesondere seinen auf intensivem Aktenstudium beruhenden Biographien – über Wilhelm II. mit zu den besten Kennern des letzten Kaisers gehört49, ist der Auffassung, dass judenfeindliche Einstel- lungen und Antisemitismus in der Weltanschauung von Willhelm II. eine sehr bedeu- tende Stellung einnahmen. Bis in die 1990er sei man in der historischen Forschung noch mehrheitlich davon ausgegangen, so Röhl, dass Wilhelm II. kein Antisemit gewesen sei. Das heute zur Verfügung stehende historische „Beweismaterial“ beweise aber das Ge- genteil. Insbesondere in seinem Exil habe Wilhelm II. seine bereits während der Regierungszeit bestehenden – aber nur privat geäußerten - Ressentiments gegenüber Juden zu seinem auf physische Vernichtung abzielenden Antisemitismus weiterentwickelt.
❗😡❗▶AfD: "ALLES für Alice - Alles für Preußen und das Kaiserreich!" - Aber NICHTS für Dich und mich! - Warum ausgerechnet der "Grimmwald" für Björn Höcke so wichtig ist - Wilhelm II. war ein Antisemit - Unerträglicher Geschichtsrevisionismus
Von Stefan Weinert, Blogger, Demokrat, Klimaaktivist
"Die AfD ist die ideologische Nachfolgepartei der NSDAP," schrieb ich bereits 2016 - und wurde dafür gescholten - sogar von politisch mir Nahstehenden. Doch dieser aktuelle Parteitag bestätigt diese Annahme!
Seit Jahren weist der Blogger seine Leser darauf hin, dass E-Autos nur fahren können, wenn auf der anderen Seite unseres Globus die wertvollsten Erden auf Kosten der Existenzvernichtung bolivischer und chilenischer Landwirte geraubt werden. Das allerdings tut die AfD nicht, das verschweigt sie. Denn es geht ihr - aufgepasst - um die DEUTSCHEN WÄLDER germanischen und arischen Ursprungs. Was in Südamerika durch das Abpumpen Milliarden von Litern sauberen Grundwassers geschieht, ist für sie nicht relevant.
Gerade aus dem Mund von Björn Höcke kam der Appel, den "Grimm-Wald" in Hessen zu schützen. Vom "Altdorfer-Wald" in Oberschwaben oder anderen Wäldern wurde nicht gesprochen, respektive wurden sie namentlich nicht erwähnt. Dabei gibt es den Wald, benannt nach den Brüdern Grimm, so gar nicht. Vielmehr handelt es sich um den Reinhardswald bei Kassel, in dem die Gebrüder einige ihrer aufgezeichneten Märchen spielen lassen.
Doch die Gebrüder Grimm waren mit ihren DEUTSCHEN MÄRCHEN und auch außerhalb derer nicht nur Urdeutsche, sondern sie waren auch ausgewiesene Antisemiten. So schreibt Wilhelm Grimm in seinem Wiesbadener Kurtagebuch von 1833: »Ich bemerke nur daß die Juden immer mehr überhandnehmen, ganze Tische und Plätze sind damit angefüllt, da sitzen sie mit der ihnen eigenen Unverschämtheit, fressen Eis und legen es auf ihre dicken und wulstigen Lippen, daß einem alle Lust nach Eis vergeht. Getaufte Juden sind auch zu sehen, aber erst in der 5.ten oder 6.ten Generation wird der Knoblauch zu Fleisch.« Nachzulesen hier: Das Judenbild der Brüder Grimm.pdf
Und dann ist da noch der Schlachtruf in der Arena von Riesa, gegen den sich die gekürte Kanzlerkandidatin in der zurückliegenden Zeit immer gewehrt hatte und sie zum Wohle der Partei auch unterband wo sie konnte. Nun aber nimmt sie ihn an
"Alice für Deutschland" ist ein perfides aber auch sehr geschicktes Spiel mit der Macht der Sprache und der menschlichen Fähigkeit der Assoziation. Der heute verbotene Wahlspruch der einstigen SA von 1933, den Björn Höcke benutzte und dafür rechtskräftig zur Zahlung von 13.000 Euro verurteilt wurde, ist phonetisch kaum von dem der Riesa-AfD zu unterscheiden. man und frau braucht nur das "i" ein wenig undeutlicher aussprechen oder ausrufen - wie 2024 im "Kulturzentrum Weingarten" - und schon klingt es ähnlich einem "e", und aus "alice" wird das "alles".
Die Macht der Sprache - "damals" unter zu Hilfenahme des Rundfunks und heute durch Fernsehen und Internet - hatte die NSDAP zur politischen und gesellschaftlichen Macht verholfen. Höcke hatte es - wenn auch in demokratischer und humanistischer verbotener Weise - klar gesagt. Wenn es nun heißt "Alice für D.", dann muss jeder wissen, was eigentlich gemeint ist - und zwar bis hin zur wieder eingeführten Wehrpflicht (in einem bald "freien und "friedliebenden" Deutschland) und bis wahrscheinlich dann doch wieder zur letzten Patrone des Sozialisten Adolf Hitlers.
- Dessen Wegbereiter zur Macht, der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg (seit 1925), war einst nicht nur des deutschen Kaisers Wilhelm II. höchst dekorierter Militär, sondern auch der heimliche Herrscher des Deutschen Reiches. Wilhelm II. - respektive das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 - war in der Realität antisemitisch ausgerichtet. Auf dem Parteitag der DEUTSCHEN AfD vom 11. und 12. Januar 2025 wurde beschlossen, das Kaiserreich und Preußen in positivem Licht darzustellen. Die ideologischen Widerstände gewisser Kreise heute gegen Preußen und das Kaiserreich würden sich auch gegen die Deutschen Nation an sich richten.
Lesen Sie dazu bitte:
▶ Der Antisemitismus in Preusen und dem Deutschen Kaiserreich.pdf
▶ Luther's Liste - Martin Luther als Wegbereiter zum Holocaust
Dass sich aber in Teilen der Gesellschaft seit Ende der 1870er Jahre die im Kaiserreich nach wie vor vorhandenen Vorurteile und Aggressionen gegen Juden zu einem rassistisch geprägten Antisemitismus entwickelt, der in seiner letzten Konsequenz darauf abzielte, die „Semiten“ und damit die Juden physisch zu vernichten wird von der heutigen AfD verschwiegen.
Statt dass Journalisten wie Wilhelm Marr (1819-1904), Universitätsprofessoren wie Heinrich von Treitschke (1834-1896) mit seinem "Die Juden sind unser Unglück" oder Geistliche wie der Hof- und (Berliner) Domprediger Adolf Stöcker (1835-1919), welche geistige Wegbereiter des Antisemitismus und der dann entstehenden Massenbewegung gegen die Juden waren, genannt werden heißt es, dass Deutschland heute noch von den geistigen, technologischen und wirtschaftlichen Errungenschaften jener Zeit profitiere. Wenn das nicht irgendwie an den Gauland'schen "Vogelschiss" erinnert.
Um noch einmal auf den "kaisertreuen" Hindenburg zu sprechen zu kommen. Er war es auch, der die so genannte Dolchstoßlegende, welche den Kommunisten, Sozialdemokraten und anderen linken Gruppen den von Wilhelm II. befohlenen und dann verlorenen Krieg anhaftete, entscheidend propagierte und die von Beginn als eine unheilvolle Kerbe in der demokratischen "Weimarer Republik" ihr Werk tat ...
Die Erwähnung überhaupt des Massenmörders von 1933 bis 45 auf dem AfD-Konvent spricht Bääände und impliziert, was ich bereits seit 2015 behaupte: Die AfD ist die ideologische Nachfolgepartei der NSDAP. - Dass aber das "sozial" im Namen der Hitler-Partei ab ihrer Machtergreifung zugunsten des "Nationalistischen" zur tödlichen Farce wurde, wird schön unter den blau-braunen Teppich gekehrt. Dieser Geschichtsrevisionismus ist unerträglich und nicht hinnehmbar. Sollten man und frau denken. Doch denkste! Über 20 Prozent der Deutschen wollen diese Verdrehung der Vergangenheit wählen!!
- Und dann ist da noch der überdreht euphorische Kommentar eines AfD-Politikers am Saalmikron, das alles hier wird von Elon Musk live auf "X" gesendet und diese Chance müsse man nutzen um klar zu machen, das nur die USA unter einem Präsidenten Donald Trump, ein wirklich guter Partner für Deutschland sei.
Eine solche Gruppierung wie die AfD ab 2015 (sie wurde 2013 gegründet und war zu diesem Zeitpunkt eine durchaus wählbare Alternative) ist, auch wenn es in ihrem Programm Berührungspunkte mit denen von CDU und CSU und SPD gibt, für den Blogger nicht wählbar. Auch nicht, obwohl längst nicht alle Mitglieder und Sympathisanten der AfD Hetzer und Extremradikale sind und überhaupt für jeden und jede aus diesem Lager "die Würde des Menschen und der Respekt des Anderen" gelten. Denn man und frau und blogger müssen diese Geschichte zu Ende denken ...
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*) Translate in English
The blogger (me) has been arguing against wind turbines for many years - especially those in forests and still intact natural landscapes, although he is certainly a climate activist ... because these monsters require a lot of valuable gravel and concrete on environmentally harmful paths. Should he therefore be put in the corner of AfD sympathizers who want to tear down every wind turbine when they seize power? -
The blogger has been pointing out to his readers for years that electric cars can only drive if the most valuable land on the other side of our globe is stolen at the cost of destroying the livelihoods of Bolivian and Chilean farmers. But the AfD does not do that, it keeps quiet about it. Because - watch out - it is concerned about the GERMAN FORESTS of Germanic and Aryan origin. What is happening in South America through the pumping out of billions of liters of clean groundwater is not relevant to them.
It was Björn Höcke who made the appeal to protect the "Grimm Forest" in Hessen (Germany. The "Altdorf Forest" in Upper Swabia (South of Germany) or other forests were not mentioned, or rather they were not mentioned by name. The forest named after the Brothers Grimm does not actually exist. Rather, it is the Reinhardswald near Kassel (a town in Germany), where the brothers set some of their recorded fairy tales.
But the Brothers Grimm were not only very German with their GERMAN FAIRY TALES and beyond, they were also declared anti-Semites. Wilhelm Grimm wrote in his Wiesbaden spa diary from 1833: "I only notice that the Jews are increasingly taking over, whole tables and places are filled with them, there they sit with their typical impudence, eating ice cream and putting it on their thick and puffy lips, so that one loses all desire for ice cream. Baptized Jews can also be seen, but it is only in the 5th or 6th generation that the garlic becomes meat.« You can read about it here: The Brothers Grimm's image of the Jews.pdf
And then there is the battle cry in the Riesa arena, which the elected candidate for chancellor had always resisted in the past and suppressed wherever she could for the good of the party. But now she is adopting it.
"Alice for Germany" is a perfidious but also very clever game with the power of language and the human ability to associate. The now banned slogan of the former SA from 1933, which Björn Höcke used and for which he was legally sentenced to pay 13,000 euros, is phonetically almost indistinguishable from that of the Riesa AfD. one only needs to pronounce or shout out the "i" a little more unclearly - as in 2024 in the "Weingarten Cultural Center" - and it sounds like an "e", and "alice" becomes "everything".
The power of language - "back then" with the help of radio and today through television and the Internet - had helped the NSDAP to gain political and social power. Höcke had said it clearly - albeit in a democratic and humanist way that was forbidden. When it says "Alice for D.", everyone must know what is actually meant - and that goes all the way up to the reintroduction of compulsory military service (in a soon-to-be "free and peace-loving" Germany) and probably back to the last bullet of the socialist Adolf Hitler.
The mention of the mass murderer from 1933 to 45 speaks volumes and implies what I have been saying since 2015: The AfD is the ideological successor party to the NSDAP. - But the fact that the "social" in the name of the Hitler party became a deadly farce in favor of the "nationalist" after it seized power is nicely swept under the blue-brown carpet. This historical revisionism is unbearable and unacceptable. That's what you should think. But think again! Over 20 percent of Germans want to vote for this distortion of the past!!
- And then there is the over-the-top euphoric comment from an AfD politician on the microphone in the hall that all of this is being broadcast live by Elon Musk on "X" and that this opportunity must be used to make it clear that only the USA under President Donald Trump is a really good partner for Germany.
A group like the AfD from 2015 (it was founded in 2013 and was a perfectly electable party at the time) Alternative) is not electable for the blogger, even if its program has points of contact with those of the CDU, CSU and SPD. Not even though not all members and sympathizers of the AfD are agitators and extreme radicals and "human dignity and respect for others" apply to everyone in this camp. Because men and women and bloggers have to think this story through to the end...
Beleidigung des Botschafters von Israel: Staatsanwaltschaft Mannheim reagiert auf Anzeige des Ravensburger Bloggers ...
Stefan Weinert
Am 10. Dezember 2024 hatte ich hier auf diesem Blog den folgenden Artikel veröffentlicht:
Am selben Tag schrieb ich dem verehrten Botschafter des Staates Israel, Herrn Ron Prosor, eine E-Mail, in welcher es unter anderem heißt:
"Auf diesem Wege möchte und muss ich Ihnen anzeigen, dass auf der Instagram-Seite des Vereins Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis nicht nur der Staat Israel des Genozids bezichtigt, mit "Zionismus" beschimpft, sondern der verehrte Botschafter Israels, Herr Ron Prosor und mit ihm der Staat Israel, meines Erachtens schwer beleidigt wird und werden.
Als deutscher Staatsbürger, Demokrat und Freund Israels und der Juden ist das nicht hinnehmbar und meines Erachtens teilweise auch ein Offizialdelikt ..."Die Instagram-Seite wurde wenige Tage später gelöscht/unkenntlich gemacht. Auf dieser Veranstaltung befand sich - nach eigenen Aussagen - auch ein pro Palästinenser Aktivist aus Ravensburg.
Mit angeschrieben von mir wurden gleichzeitig der Bundeskanzler, Herr Olaf Scholz, die Außenministerin, Frau Annalena Baerbock, die Zeitung "Jüdische Allgemeinen" und die Staatsanwaltschaften Ravensburg und Mannheim.
Von letzterer erhielt ich heute die Nachricht, dass meine Anzeige dort eingegangen sei und unter welcher Geschäftsnummer sie dort geführt wird.
👉 Aufruf zum PARADIGMENWECHSEL IN DEMOKRATIE & POLITIK - UND GEGEN die AfD!!
Klicken, lesen, unterschreiben und teilen ... danke!
- "Ich glaube, dass diese Petition zwar weit entfernt von Perfekt ist, doch eindeutig in die richtige Richtung weist ... Den Aufruf unterstütze ich, weil die Initiative selbst Mut macht und sie weitere Petitionen in dieser Richtung anstoßen könnte. Es wäre eine Schande, wenn Deutschland es nicht schafft, sich wieder ein hehres Ziel zu geben, nach dem ein jeder gemeinsam mit anderen streben kann."
Kommentar einer Unterzeichnerin, dem der Initiator dieses Aufrufes voll und ganz zustimmt (Besonders: Nicht perfekt, aber...)
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Bundesrepublik Deutschland - am 8. und 9. Januar 2025
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- auf das Gendern wurde aus rein optischen und grafischen Gründen verzichtet - Frau und Mann sind mit gleichen Rechten (gleichberechtigt) ausgestattet - ob aus dem Volk oder aus dem Parlament!!
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Auf der Basis des Deutschen Grundgesetzes von 1949 inclusive aller seiner Ergänzungen und Veränderungen bis heute (Januar 2025) und der ihm enthaltenen Maxime "der Souverän ist das deutsche Volk"
Der bizarre Zusammenbruch der jüngsten deutschen Regierung im Dezember 2024 und die damit ausgelöste Hektik sind der Tatsache geschuldet, dass die Auflösung der so genannten "Ampel" bereits weit vorher stattgefunden hat und verantwortungsvolle Politiker Neuwahlen bereits Mitte 2023 hätten einleiten müssen. Ob die Verantwortung nun dem bisherigen Bundeskanzler Olaf Scholz (Cum Ex), oder den ehemaligen Pazifisten der 1970/80-er Jahren der GRÜNEN, oder der FDP mit ihrer Kriegssprache (D-Day) zugeschoben wird - es würde nur versucht, die Symptome zu benennen und zu "behandeln".
Das Scheitern auf der Regierungsbank zeigt nur die Spitze des berühmten Eisberges, welcher unter der Wasserlinie das eigentliche Übel zu verbergen versucht. All' das, was uns die Mütter und Väter der deutschen Nachkriegsverfassung im Deutschen Grundgesetz für ein einvernehmliches, friedliches, gleichberechtigtes und respektvolles Miteinander aufgeschrieben haben ist zwar hervorragend - es wird jedoch in der Praxis und dem harten Alltag des Bürgers nicht konsequent angewendet.
Das "Ihr da oben und wir hier unten" ist leider nicht nur ein von der Politik nicht ernstzunehmender Spruch Enttäuschter, Frustrierter und auf der Strecke Gebliebener, sondern es ist die Realität. Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker leben in ihrer "Blase" der Privilegierten und Forderung, sie bitte mit Respekt zu behandeln. Dass aber die "Würde" und das Mitspracherecht in Deutschland für ALLE Menschen gilt - und das nicht nur an einem Tag in vier oder fünf Jahren, ist leider nur "Träumerei". Das muss aber nicht so bleiben.
WIR WOLLEN MEHR DEMOKRATIE WAGEN - Das waren die Worte von Willy Brandt im Bundestag 1969.
Diesen Satz sprach der gerade neu gewählte Bundeskanzler im Kontext der "draußen" aktiven und demonstrierenden "Außerparlamentarischen Opposition" (APO) um Rudi Dutschke und am Vorabend der mit der APO unzufriedenen - weil nicht radikal genug - "Roten Armeefraktion" (RAF) um Baader und Meinhof, die wenige Jahre später ihre blutige Spur durch Westdeutschland zog/en. Brandts Politik von "mehr Mitsprache für den Bürger" (Innenpolitik), die der Annäherung und Bitte um Vergebung, ("Ostblock" und UdSSR, Kniefall in Warschau) und des Friedens war in der damaligen Zeit der absolut richtige Ansatz.
- Was daraus geworden ist, liegt als Scherbenhaufen - nicht erst seit der scholz'schen "Zeitenwende" und dem Bruch der "Ampelkoalition" - unübersehbar vor uns.
Auch heute im Jahre 2025 gibt es viele außerparlamentarische Bemühungen zur Kehrtwende im Sinne von "zurück zu den Wurzeln des Grundgesetzes", womit ganz bestimmt nicht die "Bemühungen" von Reichsbürgern, anderen rechtsnationalen Gruppen, direkten und unterschwelligen Antisemiten, zerstörerischen und militanten Chaoten von rechts oder von links und auch nicht die der "Alternative für Deutschland" (AfD) gemeint sind.
So, wie Ende der 1960er und zu Beginn der 1970er Jahre, die APO - die nie militant und terroristisch war - als MENETEKEL nicht gehört, sondern sogar mit Wasserwerfern bekämpft wurde - dürfen sich die dann daraus resultierenden und folgenden Dekaden des wirklichen TERRORS durch die RAF niemals wiederholen. Doch die Realität HEUTE auf den Straßen und in den Universitäten und digital in den Sozialen Medien - sie spricht eine andere Sprache.
Wer mehr Demokratie will, der muss bereit sein, auf eigene Dominanz, Macht, Ruhm und Reichtum zu verzichten. Und es wird nicht reichen, hier und dort eine Reform anzustreben. Denn diese Reformen werden letztlich immer von der herrschenden Politik vorgenommen und tragen daher von vorn herein die "Bremse ihrer Eigeninteressen" in sich.
Es bedarf vielmehr eines Paradigmenwechsels. Genau den muss es in Deutschland geben! Der Politiker ist für den Bürger da, um dessen Wohl er sich mit allen seinen Kräften und dem Zurückstellen seiner eigenen Person und Interessen zu kümmern hat. Es darf nicht mehr umgekehrt sein. Der Bürger ist nicht länger für den Politiker da, um ihm Diäten, Nebeneinkünfte, Privilegien und Macht zu bescheren.
Das Deutsche Grundgesetz schreibt die repräsentative Demokratie durch gewählte Mitglieder in ein Parlament als alleinige Form der Volkssouveränität nicht zwingend vor. Es ruft vielmehr den einzelnen Bürger auch zur Partizipation auf, die über ein Kreuz alle vier oder fünf Jahre hinausgeht. Doch diese Beteiligung an der Demokratie beschränkt sich in der Realität auf das "Ehrenamt", eine dem Berufspolitiker zuarbeitende Tätigkeit, die - ist sie nicht in seinem Sinne - dann auch nicht mehr erwünscht ist.
Auch das wäre eine Möglichkeit ...
Verzerrt wird die Demokratie zusätzlich durch das Parteienprinzip, welches immer auch bestimmte Ideologien mit in die Parlamente transportiert. Nicht der Bürgerwille hält Einzug in die Parlamente, sondern der "Wille der Partei". Auch das muss sich ändern, ansonsten wir von einem Paradigmenwechsel in der deutschen Demokratie und Politik nicht reden sollten.
Die hohen Defizite in der deutschen Politik und ihrem Demokratieverständnis sind entscheidende Gründe für die immer weiter zunehmende Wahlverdrossenheit und Zuwendung nach Rechts-oder Linksaußen. 30 bis 40 Prozent der deutschen Wahlberechtigten gehen entweder gar nicht wählen, und/oder machen ihre Stimme aus Protest an der Wahlurne ungültig.
Viele andere allerdings wählen entweder aus Protest die rechtsnationale AfD , oder aber sie geben dieser Partei ihre Stimme/n, weil sie mit deren Wahlprogramm samt ihren faschistischen Vertretern d'accord gehen.
Zusammengenommen dürften das bei der kommenden Bundestagswahl im Februar 2025 weit über 50 Prozent der Wahlberechtigten sein, welche sich von der aktuellen und offiziellen „Demokratie“ und „Politik“ - respektive ihrem Verständnis – leider nicht ganz zu Unrecht - abwenden.
Erschreckender Rückblick und Ausblick:
Für die Nationalsozialisten der NSDAP war Arbeit ein zentraler und in unterschiedlichsten Zusammenhängen feststehender Begriff. Im 25-Punkte-Plan der NSDAP der 1920er-Jahre heißt es unter anderem. „Erste Pflicht jeden Staatsbürgers muss sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des Einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muss im Rahmen des gesamten und zum Nutzen aller erfolgen. Daher fordern wir die Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens." (heute: Bürgergeld, Sozialgeld, etc.).
Einhundert Jahre später (März 2024) lässt die AfD verlautbaren, dass im bestehenden Bürgergeldsystem „manifest vermittlungsgehemmte“, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen“ geparkt werden, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Bürger und Bürgerinnen, welche in die Politik - vor allem die hohe Politik - gehen, müssen historische, kulturelle, religionsgeschichtliche und regionale Kenntnisse aus Krisengebiete, so wie auch eine kritische Haltung der Großmächte USA, China und Russland aufweisen/nachweisen können, und dürfen nicht mehr oder weniger "ahnungslos" in kulturfremden Regionen und/oder in Krisengebieten auftauchen. Das gilt derzeit (2025) vor allem für den "Nahen Osten" und den kriegerischen Konflikt Ukraine/Russland
- „Deutschen Werte“ werden keinesfalls in der Ukraine verteidigt. Vielmehr geht es hier um den Machtanspruch der Vereinigten Staaten von Amerika und ihrem Werkzeug, der NATO, für den sich die BRD und die EU gerne missbrauchen lassen.
Ein in der Welt geachtetes Deutschland darf nicht „kriegstüchtig“ werden oder sein, und darf beispielsweise nicht die Stationierung von US- amerikanische Atomwaffen oder ähnliche kriegsrelevante Aktionen auf eigenem Territorium dulden. Die Bundesrepublik Deutschland sollte stattdessen ihre diplomatische und wirtschaftliche Stärke überall dort einbringen, wo Frieden und das Wohlergehen von Menschen hergestellt, gefördert und gefestigt werden müssen.
Dem Tenor dieses Aufrufes gerecht ist es, dass - wie beispielsweise auch jeder Handwerksmeister ein Meisterbrief benötigt - für Bewerber und Akteure, welche höchste Regierungsfunktionen anstreben erforderlich, einen entsprechenden professionellen Befähigungsnachweis vorzulegen. Es reicht nicht, ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis bei der Wahlbehörde einzureichen. Die Kriterien für den erwähnten Nachweis und das Anwendungsverfahren müssen als Verfassungszusatz gestaltet werden.
Entscheidungen auf Bundesebene und bis in die Provinz dürfen in Zukunft nicht allein durch die amtierende Regierung respektive den gewählten Bundestag (das gilt auch für Landtage, Kreistage und Kommunen) getroffen werden, sondern müssen im Sinne echter und konkreter Einbeziehung der Bevölkerung zustande kommen. Das könnte durch unabhängige, von Regierung und Bundestag nicht kontrollierte Bürgerparlamente von Nicht-Politikern geschehen, die von der Berufspolitik nicht nur angehört werden müssen, sondern deren Wille in der letztlich getroffenen Entscheidung auch signifikant zu erkennen ist. Das sollte verfassungsrechtlich verankert werden. („Bürgerräte“ mit für die Regierung unverbindlichen Entscheidungen reichen nicht).
- Dieser Aufruf spricht sich damit gegen die bisherige erteilte Generalvollmacht der Politiker durch die Bürger am Wahltag aus, ohne die Möglichkeit der späteren bürgerlichen Intervention. Die in den Bürgerrat Gewählten sollten - ähnlich wie in Punkt 1 genannt, entsprechende Befähigungsnachweise vorlegen.
- Es darf deshalb ein „Weiter so“ - auch mit kleinen Korrekturen hier und dort - nicht geben. Das würde dem Begriff „Paradigmenwechsel“ (siehe oben) alles andere als gerecht und würde ihn verwässern. Vielmehr muss die auf echter Demokratie basierende deutsche Politik eine dem Bürger freundlich zugewandte Tätigkeit werden, welche eine zufriedenstellende Lebens- und Wohnqualität des einzelnen Menschen ermöglicht, das Wohl unserer Umwelt durch - vorrangig der Wirtschaftsinteressen – Projekte im Fokus hat, und die Friedensbemühungen zwischen den sozialen Schichten im eigenen Land und denen mit und zwischen den Staaten und Völkern signifikant verfolgt.
Die Bürger und die Bürgerinnen könnten nun Folgendes tun:
- Sie könnten den in Ihrem Wahlkreis von den Parteien ernannten oder auch unabhängigen Bundestagskandidaten schreiben, was Sie in den kommenden vier Jahren konkret von ihnen erwarten.
- Sie sollten dabei auf eine aussagekräftige Antwort noch vor der Wahl bestehen, ansonsten er oder sie für Sie "leider nicht wählbar" sein wird.
- Deuten Sie an, dass Sie die Kandidaten an den geäußerten Wahlversprechen messen werden.
- Sie könnten vor Ort eine parteiunabhängige und auch von der Kommunalverwaltung "nicht kontrollierte" Bürgergruppe auf dem Prinzip der Augenhöhe gründen. Sie können dies als e.V. oder nicht eingetragener Verein oder Agenda tun. Wichtig ist die Unabhängigkeit.- Teilen Sie den jeweils zuständigen staatlichen Institutionen (Bund, Land, Kreis, Kommune) aber auch anderen gesellschaftlichen Einrichtungen und Akteuren regelmäßig Ihre „Sicht der Dinge“ zu bestimmten Entscheidungen die getroffen werden sollen oder getroffen wurden mit und bitten Sie "höflich aber bestimmt", ein Mitspracherecht auch außerhalb des einen (1) Wahltermins.
- Ihr Vorschlag ...
- Ihr Vorschlag ...
- Ihr Vorschlag ...
Idee und Text (c): Stefan Weinert, 88212 D-Ravensburg,
Theologe, Sozialarbeiter i.R., Konfliktmanager (FH), Case Manager FH
Magdeburg: Taleb A. hinterließ Testament in Angriffswagen ° Der mutmaßliche Angreifer auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt rechnete wohl damit, bei der Attacke zu sterben.
Der mutmaßliche Angreifer auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., rechnete offenbar damit, bei der Tat selbst zu sterben. Im Wagen fanden die Ermittler nach SPIEGEL-Informationen sein Testament. Darin bekundete er, dass sein gesamtes Vermögen nach seinem Tod ans Deutsche Rote Kreuz übergehen soll. Politische Botschaften fanden sich darin nach SPIEGEL-Informationen nicht.
Außerdem hatte er den BMW, mit dem er die Tat beging, nach SPIEGEL-Informationen schon am 11. Dezember angemietet, mehr als eine Woche vor der Tat. Einen Tag später, am 12. Dezember, gab er aus dem Hotel »Maritim« in Magdeburg ein Videointerview für einen islamfeindlichen US-Blog. Die Holzvertäfelung und die Deckenstrahler im Zimmer des Hotels sind im Hintergrund zu erkennen.
In dem Interview schwärmte er für den Techmilliardär und Trump-Vertrauten Elon Musk sowie den US-Verschwörungsideologen Alex Jones. Er behauptete, Deutschland lasse Islamisten aus Syrien ins Land, während es »das Leben von saudischen Ex-Muslimen zerstören wolle«. Die deutsche Polizei betreibe eine verdeckte Operation, diese Menschen weltweit zu verfolgen, wie einst im Nationalsozialismus.
Im Mai 2024 hatte Abdulmohsen in einem Beitrag auf X geschrieben, dass er damit rechne, »in diesem Jahr« zu sterben. Er suche »Gerechtigkeit« – egal zu welchen Kosten. Die Warnung, dass er noch dieses Jahr sterben werde, wiederholte er auch in Privatnachrichten mit anderen X-Nutzern, die dem SPIEGEL vorliegen.
Am vergangenen Freitagabend um kurz nach 19 Uhr steuerte der Angreifer den gemieteten BMW in den Magdeburger Weihnachtsmarkt und raste mehrere Hundert Meter über den gefüllten Platz. Bei der Attacke starben fünf Menschen, 200 wurden verletzt. Abdulmohsen wurde wenige Minuten nach der Tat neben dem Auto festgenommen.
Magdeburg '23: "There's a guy said he's going to kill ..., please do something and arrest him" - Polizei und BAMF sahen sich als nicht zuständig ...
Die Polizei in Magdeburg erhielt im Herbst 2023 einen Hinweis zu dem jetzigen Attentäter von Magdeburg und ignorierte diese wohle, respektive hat sie offenbar nie darauf geantwortet. Geantwortet hat sie offenbar nicht.
Magdeburg 👉 "Wer nur einen Menschen tötet, der tötet die ganze Welt." (Koran) - Ärzte ringen um das Leben Vieler- 👉 2014 Gefährderansprache, ohne Einstufung als Gefährder ...
Wenn jemand einen Menschen tötet, so ist es, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben schenkt, so ist es, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben geschenkt.
Der Koran Sure 5 Vers 32
Es war geplant, Taleb A. mit der so genannten "Gefährderansprache" zu konfrontieren. Was a) zeigt, dass er den deutschen Sicherheitsbehörden sehr wohl als ein "Gefährder" galt, b) die Ansprache aber (angeblich) unterlassen wurde! Aktualisiert!! Wie sich nun herausstellte, fand diese Ansprache 2014 doch statt, der "Angesprochene" wurde aber dennoch nicht als Gefährder eingestuft. ...
(bei der Pressekonferenz nach der Tat, hatte keiner der hohen Anwesenden von Polizei und Hilfsdiensten anscheinend davon Kenntnis)
... Und der Polizeipräsident (!) von Ravensburg persönlich ergänzt: "Man habe dort die Präsenz erhöht, 'aber wenig Sinn darin gesehen, baulich mehr zu machen."
Blogger
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Stefan Weinert
Am Samstagabend ist im Dom an die Opfer des Anschlags erinnert worden. Nicht weit davon entfernt – am Hasselbachplatz – versammelten sich zur selben Zeit rund 2.000 Menschen zu einer Demonstration aus der rechtsextremen Szene, so berichtet es mdr.de Bei dieser Demonstration haben sich Journalisten nicht ausreichend durch die Polizei geschützt gefühlt. Schon vor Beginn der Kundgebung hätten sich Journalisten vor Ort um ihre Sicherheit gesorgt, weil ihnen das Polizeiaufgebot für die Art der Mobilisierung in rechten Netzwerken als zu niedrig erschien, heißt es von den beiden Verbänden. Es habe Bedrohungen gegeben – dazu gehörten neben verbalen Äußerungen auch Griffe in Kameras. Ein Fotojournalist aus Sachsen sei von Demonstrationsteilnehmern mehrfach geschubst, getreten und geschlagen worden. Die Polizei habe zwar versucht, Journalistinnen und Journalisten in sichere Bereiche zu bringen, von dort sei eine Beobachtung der Demo aber kaum bis gar nicht möglich gewesen, kritisieren die Presseverbände.
Über Taleb A., den Amokfahrer von Magdeburg, der seit März 2020 als Facharzt für Psychiatrie im Maßregelvollzug Bernburg angestellt war, gibt es nun wohl berechtigte Zweifel, was seine Qualifikation als Arzt anbetrifft. Von seinen Kollegen wurde er Dr. Google genannt, weil er vor jeder gestellten Diagnose im Internet recherchieren musst. Grundsätzlich habe er habe seine Visiten allein gemacht und Gespräche mit anderen Mitarbeiter/innen vermieden. Einige Patientinnen und Patienten hätten sich zudem geweigert, von ihm behandelt zu werden. (a.a.O.)
Wie nun das "Handelsblatt" berichtet, gab es vor dem Amtsgericht Rostock 2013 eine Verurteilung des Iraners - und zwar wegen Störung des öffentlichen Friedens und wegen Androhung von Straftaten. Taleb A. hatte in einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Im Zuge von Ermittlungen habe es auch eine Durchsuchung bei Taleb A. gegeben, dabei seien aber keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden.
In der Folge gab es weitere Auffälligkeiten. Den Verdacht der Nötigung im Januar 2014, der dann doch zu einer Gefährderansprache der Polizei geführt habe (bei der Pressekonferenz nach der Tat, hatte keiner der hohen Anwesenden von Polizei und Hilfsdiensten anscheinend davon Kenntnis) wie Innenminister Pegel sagte. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.
Die Richter, die ihn 2013 verurteilt hatten, hatte er wohl später in einer Petitionshotline der Bundesbehörden als Rassisten bezeichnet. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen, sagte Pegel. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden. (Blogger:???)
Weiter gibt es wohl berechtigte Zweifel am Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. So berichtet mdr.de - Der Zufahrtsschutz soll nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen haben. Ein Fachmann erklärte, es sei baulich möglich, Zufahrten so zu gestalten, dass ohne Fahrzeugkontrolle niemand durchkomme. Wie bei einer Tiefgarage mache man ein Tor auf, dann fahre der berechtigte Verkehr durch und dann mache man das Tor wieder zu. "Also jetzt zu behaupten und zu sagen 'Wir haben da große Löcher lassen müssen, damit die Rettungsfahrzeuge reinfahren können', das ist falsch. [...]", so der Fachmann. Die Bild-Zeitung hatte gestern berichtet, dass laut Sicherheitskonzept eigentlich ein Fahrzeug der Polizei im Breiten Weg hätte quer stehen sollen. Dies sei allerdings nicht der Fall gewesen.
Blogger: So sehe ich das persönlich auch für "meine" Stadt Ravensburg. Ich habe mir Gegebenheiten im Laufe der vergangenen Woche und am Freitag-Mittag gegen 14 Uhr auf meinem Weg zum Bahnhof genau angeschaut! Doch heute print und gestern bereits online ist in der Provinzzeitung zu lesen, dass "... in Ravensburg, wo der Markt noch bis einschließlich Montag, 23. Dezember geht, die Überprüfung des Sicherheitskonzepts ergeben habe, dass weitere bauliche Maßnahmen nicht sinnvoll seien." Und der Polizeipräsident (!) persönlich ergänzt: "Man habe dort die Präsenz erhöht, 'aber wenig Sinn darin gesehen, baulich mehr zu machen.' “ (a.a.O.)
Der Amokfahrer und gleichzeitig offensichtliche Attentäter von Magdeburg war nicht nur der Polizei und anderen Behörden (siehe oben) bekannt, sondern auch dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Hier sollte er nur 24 Stunden vor seinem Mord an fünf Menschen - darunter ein neunjähriges (9) Kind aus Niedersachsen - und Mordanschlag auf weitere 200 Bürger/innen, zu einem Termin erscheinen. Er hatte im Februar 2024 verwirrt vor einer angeblichen Gewalttat gewarnt, wurde aber wegen Missbrauch von Notrufen verurteilt, wogegen er Einspruch einlegte. Um diesen Einspruch sollte es einen Tag vor der Amokfahrt gehen. Jedoch blieb er diesem Termin fern, erschien also nicht. Seine Tat muss mittlerweile wohl als Terrorakt eingestuft werden
Das Geschehen von Magdeburg ist "nur" ein (1) Baustein des wieder einmal zusammengebrochenen bundesdeutschen Sicherheitsnetzes, dass nach der Tat von Solingen (Hanau 2020 sei nicht zu vergessen) angeblich nicht nur in NRW und Hessen, sondern bundesweit signifikant enger gestrickt werden sollte. Damals (Solingen) wurde von politischer Seite aus von einer "Zäsur", also einer Art Zeitenwende, gesprochen, um dem Terror die Stirn zu bieten. Das Waffenrecht sollte verschärft und überhaupt mehr für die Sicherheit getan werden. Doch so gut wie nichts dergleichen ist seither geschehen.
Es war geplant, Taleb A. mit der so genannten "Gefährderansprache" zu konfrontieren. Was a) zeigt, dass er den deutschen Sicherheitsbehörden sehr wohl als ein "Gefährder" galt, b) die Ansprache aber (angeblich) unterlassen wurde! Aktualisiert!! Wie sich nun herausstellte, fand diese Ansprache 2014 doch statt, der "Angesprochene" wurde aber dennoch nicht als Gefährder eingestuft.
Für den Leser dieses Blogs habe ich hier den entsprechenden Paragrafen des deutschen Polizeigesetzes wiedergegeben.
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).
(2) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, die sich gegen Leib, Leben, Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte richtet, kann die Polizei andere Personen hierüber informieren, sofern diese als Opfer der drohenden Straftat in Betracht kommen oder deren Kenntnis von der drohenden Straftat aus anderen Gründen unbedingt erforderlich ist. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die betroffenen Personen ansprechen (Gefährdetenansprache). - - - - - - - - - -
Und es ist davon auszugehen, dass es noch tausende von "Schläfer" in der Bundesrepublik gibt, potentielle Attentäter, die sich vor allem im Netz = Internet radikalisiert haben respektive sich radikalisieren. Und zwar sowohl von "Rechtsradikaler Seite", als auch von der Seite der gewaltbereiten Islamisten. Viele von ihnen äußern sich auch entsprechend im Netz, wo es überwiegend ohne Strafverfolgung bleibt, also geduldet und dadurch sogar gefördert wird.
Auch der saudi-arabische Taleb A. gehört dazu. Er und seine "Mitdenker" gehören der weltweiten "Rechten Bewegung" an und vertreten die Narrative von "Volksaustausch" und "Islamisierung" der westlichen Welt und auch Deutschlands mit angeblicher Unterstützung der deutschen Regierung, und sie sind Anhänger von Elon Musk und teilweise auch mit der AfD verbandelt. Bei Taleb A. Amokfahrt - auch wenn er vermutlich ein Einzeltäter ist - handelte es sich um eine ideologische, also terroristische Tat. Dies unterstreicht der Sozialforscher Hans Goldenbaum in einer gestrigen Sendung bei Phönix.
Auch web.de berichtet, dass "kurz nach dem Auto-Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt drei Personen die unfassbare Tat bejubelten – das berichtet auch die "Volksstimme" aus Magdeburg. Die Polizei bestätigte den Vorfall unter anderem auch der "Bild"-Zeitung. Demnach stand das Trio unweit des Tatorts, an der Goldschmiedebrücke, wo es den Anschlag lautstark feierte und sich dem Bericht zufolge über die Tat freute. Die Polizei stellte anschließend die Personalien der drei Personen fest. Sie erhielten eine Anzeige wegen der "Billigung von Straftaten"."
Noch eine Bemerkung zum Sicherheitskonzept von Weihnachtsmärkten allgemein und in Bezug auf Magdeburg und "meiner" Stadt Ravensburg. Selbst wenn an allen Zugangsstraßen Poller, welche kein Auto durchlassen aufgestellt sind oder wären, so könnte doch ein Motorradfahrer hindurchrasen, Menschen niederfahren, oder eine Bombe zünden, oder ... Und: wer ein Attentat will, findet auch einen Weg; 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.
Doch wenn schon ein Mitbürger dieses Landes im Focus von Polizei und Justiz steht und dessen "Wirrnis" bekannt ist und die Gefährderansprache unterlassen wurde, (siehe unten) dann ist die Möglichkeit eines solches Geschehen meines Erachtens unverzeihlich!
Neben dem Thema Sicherheit geht es bei der Fortsetzung der Weihnachtsmärkte unter der aktuellen Prämisse auch um die "Solidarität" und sichtbare Zeichen von Mitgefühl, nach denen die humanistischen und ethischen (von den "christlichen" Mal ganz abgesehen) Grundsätze regelrecht schreien, was bedeuten würde, die oft mit Glühwein geschwängerten Weihnachtsmärkte nicht fortzuführen. Doch leider zählen diese Maximen des Anstandes bei Vielen nicht mehr.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das vor acht Jahren stattgefundene Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt, wo 99 Prozent aller Weihnachtsmärkte im Land dennoch fröhlich fortgeführt wurden. Der Terrorist Anis Amri sollte eigentlich abgeschoben werden. Er saß sogar deshalb in Ravensburg in der JVA, wurde aber wieder freigelassen und hat wenige Monate später tun können, was er auch vorhatte zu tun. Am 30. Juli 2016 hatte die Bundespolizei Anis Amri nach einem Tipp des Berliner Landeskriminalamtes kurz vor der Ausreise in die Schweiz in Friedrichshafen aus einem Fernbus geholt. Bei ihm wurden zwei gefälschte Pässe gefunden.
Amri wurde in der JVA Hinzistobel in Ravensburg inhaftiert. Und obwohl Amri im polizeilichen Informationssystem INPOL als eine Person ausgeschrieben war, welche „dem islamistischen Spektrum zuzuordnen“ sei, wurde er bereits zwei Tage später, am 1. August 2016 aus der Justizvollzugsanstalt entlassen und ist vermutlich auch über den Ravensburger Marienplatz geschlendert, da wo jetzt in alter Manier weiterhin Glühwein getrunken wird (wenn es denn jedenfalls zumindest das schlechte nicht verhindert).
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Ravensburg hatten sich mit dem Bescheid aus dem nordrhein-westfälischen Kleve zufriedengegeben, Amri solle entlassen werden, weil für eine Abschiebung die notwendigen Papiere fehlen.
Doch während des Attentats von Berlin 2016 auf einen "christlichen" Weihnachtsmarkt und/oder eindeutig gegen die christliche Religion gerichtet und radikal-islamistisch intendiert war, muss davon ausgegangen werden, dass es im aktuellen Fall von Magdeburg eher konträr dazu war. Es war seine Anklage gegen den deutschen Staat und die deutsche Kultur (Weihnachtsmarkt), weil sie nichts gegen die "Islamisierung" des Landes tue. Denn für den Saudi-Araber Taleb A. war ein Flüchtling aus einem islamischen Land nur dann wirklich auch ein echter und anzuerkennender Flüchtling, wenn er sich vom islamischen Glauben eindeutig distanziert und lossagt (a.a.O.)
Der Tatverdächtige des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war bereits vorher der Berliner Justiz aufgefallen. So sollte Taleb A. einen Tag vor der Tat vor dem Amtsgericht Tiergarten erscheinen. Saudi-Arabien warnte vor ihm.
Der Tatverdächtige des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, Taleb A., war der Berliner Justiz bereits vor seiner Tat aufgefallen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin dem rbb am Samstag auf Nachfrage. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Demnach soll A. im Februar 2024 in Berlin auf einer Polizeiwache erschienen sein um eine Anzeige zu erstatten. Dabei machte er laut "Spiegel" wirre Angaben und war mit dem Verhalten der diensthabenden Beamten unzufrieden. Gegen ihn wurde Strafbefehl erlassen, wegen des "Missbrauchs von Notrufen". Dagegen legte A. Einspruch ein.
Über jenen Einspruch sollte am Donnerstag, dem Tag vor der Todesfahrt in Magdeburg, vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt werden. Der Angeklagte erschien aber nicht zu seinem Termin, wie die Amtsanwaltschaft bestätigte. Der Einspruch wurde dem "Spiegel" zu Folge verworfen.
Der Tatverdächtige stammt aus Saudi-Arabien und kam 2006 nach Deutschland [mdr.de]. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (DPA) stellte der Arzt im Februar 2016 einen Asylantrag, über den im Juli desselben Jahres entschieden wurde. Der saudische Staatsbürger erhielt damals Asyl als politisch Verfolgter.
Das Motiv war möglicherweise Unzufriedenheit mit dem Umgang von Flüchtlingen aus Saudi-Arabien in Deutschland. Das sei der gegenwärtige Stand der Ermittlungen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. A. ist nach DPA-Informationen als islamkritischer Aktivist bekannt und bezeichnet sich selbst als Ex-Muslim.
In sozialen Medien und Interviews erhob er zuletzt teils wirr formulierte Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen. Unter den öffentlich einsehbaren Äußerungen des Tatverdächtigen in den sozialen Medien finden sich auch explizite Gewaltandrohungen. Das berichtet unter anderem die Tagesschau [tagesschau.de].
Als Gefährder wurde der mutmaßliche Täter jedoch nicht eingestuft, auch als Extremist war er den Behörden nach Informationen aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Bei der Polizei sollen sich allerdings nach Informationen von WDR, NDR und SZ mehrfach Menschen wegen dieser Gewaltdrohungen gemeldet haben, auch in Magdeburg.
Auf einer Pressekonferenz am Samstagnachmittag erklärte der Direktor der Polizei Magdeburg, Tom-Oliver-Langhans, in der Vergangenheit sei eine Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen aufgenommen worden. Es sei beabsichtigt gewesen, eine Gefährderansprache vorzunehmen. Warum es dazu nicht gekommen sei, sei Gegenstand der Ermittlungen. Die Polizei geht von einem Einzeltäter aus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand könne ein zweiter Täter ausgeschlossen werden, sagte ein Polizeisprecher.
Sympathien für die AfD waren unter anderem in einem Post auf einem X-Account geäußert worden, der unter dem Namen des tatverdächtigen Mannes aus Saudi-Arabien geführt wird.
Der mutmaßliche Täter war nach Angaben der AfD aber kein Parteimitglied. "Wir können ausschließen, dass der Täter von Magdeburg Mitglied der AfD war", sagte ein Sprecher von Parteichefin Alice Weidel der "Rheinischen Post". Es habe auch nie ein Mitgliedsantrag vorgelegen.
Saudi-Arabien hat Deutschland saudischen Sicherheitskreisen zufolge vor dem mutmaßlichen Täter gewarnt. Das Königreich habe seine Auslieferung beantragt, darauf habe Deutschland nicht reagiert, hieß es.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin hatte es vor rund einem Jahr eine Art Warnhinweis zu dem Mann an die deutschen Behörden gegeben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies bei einem Statement am Samstag in Magdeburg darauf, dass derzeit Ermittlungen liefen. Details nannte sie nicht. Was es möglicherweise an Warnungen gegeben habe oder nicht, obliege den Ermittlungsbehörden, betonte die SPD-Politikerin.
Der Tatverdächtige sei Schiit gewesen. Nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung in dem mehrheitlich sunnitischen Land Saudi-Arabien sind schiitisch. Es gibt immer wieder Berichte über Diskriminierungen gegenüber Schiiten im Land.
10.000 Besucher an 200 Tagen --- Kleines Jubiläum für einen kleinen BLOG ...
Am 4. Dezember 2024, 17:15 Uhr
Stefan Weinert
Zum Ende des Monats Mai 2024 hin, hatte ich diesen Blog namens "Schussental~medial" in das World-Wide-Web gestellt. Er löste meinen bisherigen Blog, den "Informationsdienst Ravensburg" ab, der aber mit seinen "alten" Beiträgen immer noch aufrufbar ist. Davor gab es den Blog "Servus Ravensburg", den ich nach Beendigung in "Links der Schussen" in der Schussen umgetauft habe. Der ist auch noch aufrufbar.
Heute nun, nach 200 Tagen, haben 10.000 Besucher und Besucherinnen den Blog "Schussental-medial" im Netz besucht, und den ein oder anderen Artikel gelesen. Wie gesagt, Besucher/innen, welche nur einmal täglich gezählt werden, gleich, wie oft sie ihn oder verschieden Artikel am selben Tag aufgerufen haben.
Jedenfalls sagt dies mein eingebauter kostenloser Zähler, der aber nicht unbedingt alle Besucher auch zählt. So jedenfalls ist es mir bekannt. Doch gehen wir mal von den 10.000 an 200 Tagen aus.
Das sind demnach genau 50 Besucher/innen pro Tag. Ist das nun viel oder ist das wenig? Ich will nichts schönreden. Es ist wenig! Jedoch kommt es für mich auch darauf an, wer diesen Blog liest, und ob die Artikel den/die Leser/innen inspiriert, richtig gut informiert, oder auch ärgert, regelrecht empört ("Nehmen Sie mich sofort aus Ihrem Verteiler", oder: "Solche Pamphlete möchte ich von dir nicht mehr erhalten"), oder zum Kopf schütteln bringt. Hauptsache für mich ist, die Artikel lösen beim Leser etwas aus (es gibt auch positive Rückmeldungen), erfreuen oder provozieren, Ablehnung oder Zustimmung. Denn Berichte in Zeitungen, Internet oder den Medien, die belanglos und beim nächsten Bericht schon vergessen sind, gibt es genug.
Eigentlich bin ich ja kein schlechter Schreiber 🙂 oder "Schreiberling" 😂 ... Aber mit der Präsenz meines Blogs im Internet, da hapert es ziemlich. Nun ja, wie gesagt: Nicht die Quantität ist entscheidend.
"Ein Verhalten, das in Würde gehüllt ist ..."
Eine adrett und fein gekleidet Dame geht grazil über den Wochenmarkt ihrer Stadt und gelangt an einen von Kunden verwaisten Verkaufsstand, hinter dem eine einfach gekleidete Frau sitzt. Vor ihr die Eier, die sie gedenkt, heute zu verkaufen.
"Wie teuer sollen ihre Eier denn sein?" fragt Madam etwas herablassend die Marktbeschickerin. Die aber antwortet: "Dreißig Cent pro Ei, gnädige Frau". Daraufhin meint die fein Gekleidete: "Ich nehme zehn Eier für 2,50 Euro - oder ich gehe." Die Verkäuferin steht auf, beginnt die zehn Eier zusammenzustellen und antwortet: "Kaufen Sie die Eier zu dem Preis, den Sie wollen, Madam. Es ist ein guter Anfang für mich, weil ich heute bisher kein einziges Ei verkauft habe und ich aber jeden Cent zum Leben brauche."
In der Tiefgarage unter der Stadt angekommen, stieg sie in ihr elegantes Auto und fuhr mit heruntergelassenem Faltdach und voguer Sonnenbrille auf dem braun gebrannten Gesicht zu ihrer Freundin, um mit ihr in der nächst gelegenen angesagten Lokation zu Mittag zu speisen. Beide bestellten, was sie wollten. Sie aßen nur ein wenig von den reich gefüllten Tellern, ließen den Rest zurück und tranken vergnüglich ihren Prosecco.
Für den Chef der Lokation war das schon fast selbstverständlich und normal, denn er erlebte so etwas von seinen Gästen des Öfteren. Vermutlich aber ist ihm nicht bekannt, dass "Madam" gerade eine Stunde zuvor, jene am Rande ihrer Existenz lebende Frau auf dem Wochenmarkt um 50 Cent geprellt hatte.
In diesem Zusammenhang kommt mir mein alter Herr, mein Vater, in Erinnerung. Er kaufte bei fast jeder Gelegenheit, ob auf dem Wochenmarkt oder in wenig besuchten Geschäften, Dinge von eben wenig betuchten Menschen, auch wenn er diese Dinge nicht brauchte. Und er hat meist mehr für sie bezahlt, als verlangt wurde. Manchmal war ich dabei, und ich war erstaunt über Vaters Verhalten. Eines Tages fragte ich ihn: "Warum tust du das, Vati?"
Ich weiß, dass die meisten der Leser und Leserinnen womöglich diese Botschaft und vor allem ihre Ausführung nicht teilen werden. Aber wenn Sie, verehrte Leserschaft, Menschen sind, die sich die Zeit genommen haben, diesen Text bis zu dieser Stelle zu lesen ... Dann wird diese Botschaft, eines Versuchs der Vermenschlichung unseres sozialen Umfeldes ... noch einen Schritt weiter gegangen sein .... in die richtige Richtung ...
💢7 - MENSCHENWÜRDE: 2.5 - Wenn der deutsche Staat in der "doppelten Bringschuld" steht ...
(vergl.: Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung)
Der zweite Satz des Art. 1 Abs. 1 GG ergänzt die Unantastbarkeit der Menschenwürde durch eine Verpflichtung für „alle staatliche Gewalt“, diese zu achten und zu schützen. Diese Norm begründet nicht nur ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, sondern bindet die gesamte Staatsgewalt in Bund, Ländern und Kommunen. Sie fordert positive Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde. Hierdurch wird der objektiv-rechtliche Charakter der Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde, unterstrichen. Der Satz enthält eine doppelte Verpflichtung: die Pflicht zur Achtung und die Pflicht zum Schutz.
Die Achtungspflicht verpflichtet den Staat, selbst keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Würde des Menschen verletzen könnten. Dies schließt sowohl unmittelbare staatliche Eingriffe als auch indirekte Auswirkungen staatlichen Handelns ein. Klassische Beispiele sind hier das Verbot der Folter, erniedrigende Bestrafungen und andere Formen der Degradierung von Personen.
Für den Fall - möge uns das Schicksal, unsere menschliche Vernunft und der notwendige Mut uns davor bewahren - dass einmal die rechtsgerichtete AfD in Land oder Bund an der Regierungsmacht beteiligt sein sollte, steht die Unverletzlichkeit der Menschenwürde in höchster Gefahr. Schon heute bezeichnen AfDler Flüchtlinge als "Halbaffen" oder "Affghanen". Das ist eindeutig gegen die Würde des Menschen
Die Schutzpflicht verlangt von der staatlichen Gewalt, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenwürde vor Eingriffen Dritter zu schützen. Diese Schutzpflicht erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und kann sich in konkreten Maßnahmen, wie etwa der Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz vor Diskriminierung oder vor menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, manifestieren.
Die Verpflichtung, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Staatsorganisation. Sie bindet Legislative, Exekutive und Judikative gleichermaßen. Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig, dass Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen der Verwaltung, ebenso wie gerichtliche Entscheidungen, stets an der Menschenwürde gemessen werden müssen.
Die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde führt zu einer Vielzahl von konkreten Schutzpflichten, die je nach Situation unterschiedlich ausgeprägt sein können. In der Rechtsprechung und Literatur wird diskutiert, inwiefern diese Schutzpflichten eine spezifische Handlungs- oder Ergebnisverpflichtung für den Staat darstellen. Eine Schutzpflicht ist jedenfalls dann verletzt, wenn der Staat völlig untätig bleibt oder Maßnahmen ergreift, die die Würde des Menschen nicht wirksam schützen.
So ergibt sich zum Beispiel die Verpflichtung für die Polizei, Menschen vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben zu schützen, die aus dem Handeln Dritter resultieren.
In sozialstaatlicher Hinsicht bedeutet die Schutzpflicht, dass der Staat auch für menschenwürdige Lebensbedingungen zu sorgen hat, wie dies in der Rechtsprechung zum Existenzminimum verdeutlicht wurde.
Während die Achtungspflicht als unbedingte Grenze gilt, die nicht relativiert werden kann, können sich im Rahmen der Schutzpflichten Abwägungen ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass selbst im Rahmen solcher Schutzpflichten eine Relativierung der Menschenwürde unzulässig ist; es geht vielmehr um die bestmögliche Verwirklichung des Menschenwürdeschutzes unter den gegebenen Bedingungen.
💢6 - Teil 2.4: Die "Würde des Menschen" ist so unumstößlich, dass sie selbst durch eine verfassungsändernde Mehrheit nicht eingeschränkt werden kann ...
(vgl.:
Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung)
Der Begriff "Dogma" ist in unserer Zeit ein eher negativ besetzter und/oder konnotierter. Und er wird vor allem im Bereich des Religiösen, sprich der christlichen Kirchen benutzt, wenn es darum geht, etwas als "in Stein gemeißelt, betoniert, über allem stehend, über jede Kritik erhaben, unumstößlich" zu beschreiben. Für die Kirchen - von der katholischen bis hin zu kleinen evangelisch freikirchlichen und fundamentalistischen (!) - ist das zwar eine Selbstverständlichkeit, für die säkulare Welt da draußen im Alltag des Lebens allerdings eher ein "Stein des Anstoßes". Die "Zehn Gebote", welche ja tatsächlich in "Stein gemeißelt" waren, mögen da eine Ausnahme sein. Aber alles andere, beginnend mit der "Jungfrauengeburt des Jesus von Nazareth" bis hin zu dessen "Himmelfahrt" von Beginn an und seiner Mutter Maria seit dem 1. November 1950 (Papst Pius XII.), sind zwar vom gesunden Menschenverstand her diskussionswürdig, doch wird jede Infragestellung von der Kirche als Ketzerei hingestellt.
Auch in der bundesdeutschen Politik gibt es Dogmen - allerdings mit dem Unterschied, dass sie im Laufe der Zeit mehr und mehr "aufgeweicht" werden - je nachdem, wer in Bonn und später Berlin an der Macht war oder ist. Und je nachdem, welche Forderungen die Gesellschaft durch ihren wandelnden Lebensstil oder durch offene Proteste an sie stellt(e). Mit der einen absoluten Ausnahme. DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST SEIT 1949 UND 1990 IN DER BUNDESREPUBLIK EIN SOLCHES D O G M A !!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Position der "Menschenwürde" wiederholt bestätigt und hervorgehoben, dass diese Würde jedermanns und jederfrau nicht einmal durch eine verfassungsändernde Mehrheit eingeschränkt werden kann (vgl. BVerfGE 1, 97; 30, 1), was aber durchaus in so manchen "rechten Köpfen" als Zielvorstellung herumschwirren könnte ...
Die Menschenwürdegarantie gilt jedoch absolut - was bedeutet, sie ist jedem Menschen ohne Ausnahme zu eigen. Sie kann von keinem Gesetzgeber und keiner eventuellen parlamentarischen Mehrheit aufgeweicht werden. Auch eine Abwägung mit anderen Verfassungswerten ist ausgeschlossen.
Anders formuliert: Jeder Mensch auf dem Staatsgebiet Deutschlands ist ein Subjekt und darf nicht wie ein Objekt behandelt oder zu einem solchen degradiert werden (Aktenzeichen, Nummer, betriebswirtschaftlicher Faktor, für die Staatskasse belastendes Element, Schübling usw.). Das umfasst auch die Verbote, Menschen einer Behandlung auszusetzen, die als entwürdigend oder erniedrigend angesehen werden können und den Schutz der individuellen Integrität und Identität - einschließlich des Rechts auf Selbstachtung und Selbstbestimmung eines jeden Menschen.Ein absoluter Schutzbereich der Menschenwürde ist damit auch das Verbot von Folter, das auch in extremen Situationen (wie beispielsweise terroristische Bedrohungslagen) aufrechterhalten werden muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05, Luftsicherheitsgesetz). Die Verfassungswidrigkeit von Demütigungen und Misshandlungen in der Haft oder im Polizeigewahrsam ist ebenfalls Ausdruck des unantastbaren Schutzes der Menschenwürde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 4/73). Das gilt für Straftäter, in Gewahrsam genommene Flüchtlinge aber auch Klimaaktivist/innen.
Bei dem Thema "Menschenwürde" darf weder die menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern/Flüchtlingen vergessen werden, noch die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums für die Genannten und überhaupt für ALLE vergessen werden. Denn beides fällt unter den Schutzbereich der Menschenwürde (vgl. z. B. - BVerfGE 125, 175, „Hartz-IV-Urteil“).
- Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
- Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
💢5 - Grundgesetz und Demokratie: Teil 2.3 - Die Würde des Menschen gilt auch über seinen Tod hinaus ..!
Die Auswirkungen mancher Akte der Selbstbestimmung reichen über den Tod hinaus und sind entsprechend zu achten. Menschenrechte sind Rechte von Lebenden, sie schützen und ermöglichen Lebensvollzüge. Von Rechten von Verstorbenen lässt sich nur insofern sprechen, als manche erworbenen Rechtsansprüche über den Tod hinausreichen, wie das Recht bestattet zu werden. Ein der Menschenwürde entsprechender Umgang mit den Toten ist vorrangig für die Hinterbliebenen von Bedeutung. Seine Verweigerung nimmt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, ihren Frieden mit dem Verlust eines nahen Menschen zu finden. Der angemessene Umgang mit den Toten ist daher ein Recht der Lebenden. Die Kontexte Krieg, Migration und gewaltsames Verschwindenlassen machen deutlich, dass der unangemessene Umgang mit den Toten den sozialen Zusammenhalt, die normative Bindungskraft von Regeln und damit letztlich die gesellschaftliche Werteordnung gefährden.
Praktiken der Verweigerung des Respekts bis hin zur Entmenschlichung – z. B. verweigerte Bestattung, Schändung von Gräbern oder Leichnamen, aufgezwungene Ungewissheit über das Schicksal einer Person – sind Machtinstrumente, durch die die Lebenden eingeschüchtert und gesellschaftliche Ordnung destabilisiert werden sollen. Deshalb ist ein der Menschenwürde entsprechender Umgang mit den Toten von höchster gesellschaftlicher Relevanz. Es besteht Handlungsbedarf. Ein der menschlichen Würde angemessener Umgang mit den Toten ist sicherzustellen, um die Rechte der Hinterbliebenen zu achten und das normative Fundament der Gesellschaft nicht zu gefährden. Mit Forderungen und Empfehlungen wird dieser Handlungsbedarf an die Staatengemeinschaft, an Bund, Länder und Kommunen, sowie Kirche und Religionsgemeinschaften adressiert.
Alle Menschen sterben, und mit allen sollte auch in Sterben und Tod würdevoll umgegangen werden. Was in dem kurzen Zitat anlässlich der Begräbnisfeierlichkeiten zum Tod der Queen selbstverständlich erscheint, ist es in Wirklichkeit nicht: Ungleichheiten setzen sich über den Tod hinaus fort. Nicht jeder Mensch wird begraben oder bestattet. Das ist nicht nebensächlich. Das Bestatten von und Bestattet-Werden der Verstorbenen ist ein normativ gehaltvolles anthropologisches Grunddatum: Der Mensch ist jenes Lebewesen, das seine Verstorbenen bestattet – in welcher Form und mit welchem Zeremoniell auch immer.
Auch darin zeigt sich die Humanität menschlichen Lebens als eines Lebens in Beziehungen – auch jener zwischen den Lebenden und Verstorbenen. Der Umgang mit Verstorbenen ist für das Leben von Menschen, das ihrer Würde als Mensch angemessen ist, essentiell. Insofern stellt sich unmittelbar die Frage nach entsprechenden Menschenrechten – gelten sie doch als Bedingungen der Möglichkeit eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht. Dieser Frage widmet sich der vorliegende Beitrag. Er diskutiert den angemessenen Umgang mit den Verstorbenen als Frage nach den Rechten von Lebenden im Umgang mit ihren Verstorbenen sowie nach möglichen Rechten der Verstorbenen selbst. Es scheint zunächst ganz einfach: Menschenrechte sind Rechte von Menschen – und zwar von lebenden Menschen. Denn es ist das Leben jedes und jeder Einzelnen, das in seinen Vollzügen zu ermöglichen und zu schützen ist. Rechtssubjekte sind Menschen, die handeln können, die ihre Rechte einfordern können. Und Menschenrechte sollen ja gerade ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und schützen.
Ist die Beschäftigung mit Rechten von Verstorbenen und im Umgang mit Verstorbenen dann nicht ein Widerspruch? Zuallererst ist zu betonen, dass die Frage nach den Rechten im Umgang mit Verstorbenen gerade nicht die Frage nach der Bedeutung der Rechte von Lebenden abwertet oder gar ignoriert. Zum einen kann die Beschäftigung mit dem Umgang mit den Toten auch den Blick darauf lenken, was lebenden Menschen angetan wurde: nämlich in Fällen, in denen Menschenrechtsverletzungen den Tod mitbedingt haben und in einem Umgang mit den Toten, der der Würde des Menschen widerspricht, ihre Fortsetzung finden. Zum anderen verweist sie aber auf – weitgehend ungeklärte – Fragen, wie lange die Menschenrechte gelten und wen sie (mit-)betreffen. Die alltagsweltliche moralische Intuition kann hier wichtige Hinweise geben. Denn einerseits scheint es klar, dass Menschenrechte Rechte von Lebenden sind. Andererseits haben Menschen ein sehr deutliches Gespür dafür, dass es nicht richtig ist, verstorbene Menschen wie eine Sache zu behandeln: Wir entsorgen Tote nicht „auf dem Müll“ – allein die Vorstellung widerstrebt dem Moralempfinden. Es gibt also eine moralische Intuition, die uns sagt, dass „etwas“ nicht stimmen würde, wenn wir mit Verstorbenen so umgehen würden.
Diese Alltagsintuition lässt sich ethisch begründen und findet sich auch im Recht; Leichname werden z.B. nicht mit Sachen gleichgesetzt. Die moralische Intuition wird zudem gestützt durch eine Jahrtausende alte Kulturgeschichte, die die Frage des angemessenen Umgangs mit den Toten thematisiert (Bsp. Antigone). Es ist also keine neue Fragestellung, die wir hier aufgreifen. Zugleich ist das Thema praktisch und theoretisch von größter aktueller Relevanz. In den spätmodernen (westlichen) Gesellschaften sind Sterben und Tod kaum präsent; manche sprechen von einer Tabuisierung. Gerade in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie oder dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine werden wir immer wieder unausweichlich mit dem Thema Tod und Sterben konfrontiert, sodass ein Verdrängen – zumindest für einen Moment – kaum möglich ist.
Durch die mediale Berichterstattung in der Pandemie erhielt der Tod, ohne direkt sichtbar zu sein, mit Bildern von Särgen und aus Kliniken doch mit ikonographischer Wucht starke Präsenz und berührte die Lebensrealität vieler. Besonders tragisch war in jenen ersten Monaten die Situation in vielen Einrichtungen der stationären Langzeitpflege: Der Schutz vor Ansteckung, und damit vor einer für die besonders vulnerable Gruppe höchst lebensbedrohlichen Infektion, führte zu weitreichenden Isolationsmaßnahmen. Das brachte mit sich, dass alte Menschen zu ihrem eigenen Schutz teils über sehr lange Zeiträume keinen Besuch empfangen durften und in manchen Fällen sogar allein sterben mussten. Diese einschneidende Erfahrung machte vielen Menschen bewusst, dass Sterben und Tod Teil des Lebens ist und als solcher gestaltet werden will. Und die Konfrontation mit der Erfahrung der Einsamkeit verdeutlichte, wie sehr Sterben ein Beziehungsgeschehen ist oder sein sollte.
Auch durch den Krieg in der Ukraine sind Tod und Sterben stärker in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft gelangt, denn die Gefahr, im Krieg getötet zu werden, ist (geographisch) näher gerückt. Sich selbst in Todesgefahr begebend, bergen Menschen im Kriegsgebiet Leichen, damit sie bestattet werden können und Hinterbliebene Gewissheit erlangen. Anderen bleibt diese Möglichkeit versagt. Die Bedeutung des Umgangs mit den Toten wird auf traurige Art erfahrbar. In anderen Ländern waren und sind diese Themen dauerhaft präsent. So stellt sich die Frage nach einem angemessenen Umgang mit den Toten im Kontext von Konflikten und von gewaltbelasteter Vergangenheit sehr drastisch und auf verschiedene Weise: Wenn die Schändung oder auch die Unsichtbarmachung von Toten als Machtmittel eingesetzt wird, um die Bevölkerung zu schwächen und zu demütigen; wenn Menschen bewusst in belastender Ungewissheit gelassen werden, ob ihre Angehörigen leben oder tot sind (Verschwindenlassen); wenn Gräber geschändet oder Gedenkstätten zerstört werden, wenn sie nicht zugänglich sind oder Verstorbene gar nicht bestattet werden können (z.B. Geflüchtete, die im Mittelmeer ertrunken sind); wenn die Verweigerung eines angemessenen Umgangs mit den Toten, etwa einer bestimmten Bestattungsform, als Ausdruck religiöser Diskriminierung eingesetzt wird.
In diesen und anderen Situationen drängt sich die Frage nach den Menschenrechten im Umgang mit Verstorbenen auf. Mit diesen Phänomenen sind viele grundsätzlich-konzeptionelle Fragen – moralische und juristische – verbunden. Denn es gilt zu bestimmen, wie sie sich zu der Überzeugung, dass Menschenrechte Rechte von Lebenden sind, verhalten. Es gilt zu klären, um wessen Rechte es eigentlich geht. Denn berührt sind Würde und Rechte der Verstorbenen selbst sowie der Hinterbliebenen – und zugleich geht es immer auch um die menschenrechtlichen Standards einer Gesellschaft. Aber was genau heißt das? Und wie wirkt sich das auf die Gesellschaft und auf einzelne Gemeinschaften aus? Diese und weitere Fragen sind zu erörtern. Ziel ist es zu klären, welche Rechte und wessen Rechte auf dem Spiel stehen, um in einem nächsten Schritt prüfen zu können, welche rechtlichen und politischen Schritte nötig sind, um sie hinreichend zu schützen oder überhaupt erst zur Geltung zu bringen. Dies ist nötig, weil das Thema bislang kaum bearbeitet wird – mehr noch: nicht einmal als bedeutsam erkannt wird. Diese Publikation stellt in diesem Sinne also den Auftakt zu weiteren Überlegungen dar, keinen Endpunkt. Sie will den ethischen Diskurs weiterführen und zu handlungsrelevanten Erkenntnissen gelangen. Über die ethische Dimension hinaus ist auch die rechtliche zu erörtern; geht es doch darum, wie Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
Welche Verpflichtungen haben die Staaten und die Staatengemeinschaft? Es wird also einerseits dargelegt, welche relevanten Rechtsvorschriften es diesbezüglich gibt, andererseits ist aber auch freizulegen, welches Verständnis vom Rechtssubjekt darin zum Ausdruck kommt und wie sich dieses womöglich verändert hat. Auch religiöses Wissen fließt ein, denn es sind seit jeher v.a. die Religionen, die sich mit den Fragen beschäftigen, die den Tod transzendieren. Auch wenn diese Publikation nicht die Frage beantworten kann, was das in einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft bedeutet, gilt es doch, die religiös-kulturelle Sensibilität für Fragen nach Sterben und Tod in der menschenrechtlichen Diskussion zu berücksichtigen.
💢4 Grundgesetz und Demokratie: Teil 2.2 - Was genau ist mit "Würde" des Menschen gemeint? - Vom Mutterleib an ist die Würde des Menschen unantastbar ...
>>> Was aber ist mit „Würde“ genau gemeint? - Spätestens wenn sie verletzt ist wird es von uns allen bemerkt. - Es handelt sich hierbei also um einen komplexen Begriff, der einen weiten Umfang hat, aber einen kleinen Kern. Somit ist der Begriff schwierig einheitlich und allgemein zu definieren. ... Die Menschenwürdegarantie ist eine Art „letzte Verteidigungslinie“. Davor sind stets konkrete Normen aufgrund von Spezialität zu prüfen. <<<
Mit dieser Fußnote endete der vorherige Beitrag auf diesem Blog zu Artikel 1 des Grundgesetzes, und soll nun hier fortgesetzt werden.
Wobei es sich um ein Zitat aus "Die Garantie der Menschenwürde" handelte. Aus diesem Werk werde ich auch hier zitieren respektive Bezug nehmen. Gleiches gilt für den Beitrag "Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung", den ich im Folgenden mitverarbeite.
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"Die Garantie der Menschenwürde"
1) Persönlicher Schutzbereich
Der Normalfall ist: jedermann und jedefrau, also alle natürlichen Personen haben die Würde, welche grundgesetzlich unantastbar ist.Ein Sonderfall ist die Grundrechtsträgerschaft des ungeborenen Lebens im Mutterleib. Hier hat der deutsche Staat eine objektive Schutzverpflichtung.
>>> In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt, vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2017 (BGBl. I S. 2347), abrufbar unter: https://www.gesetze im-internet.de/gg/ (Letzter Abruf: 10.12.2018). Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich ver pflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752). Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu. Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Ein griff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2, Satz 3 GG. <<< (zitiert aus "Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland", Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages)
>>> Im Strafgesetzbuch ist das ungeborene Leben daher nach überwiegender Auffassung allein nach dem speziellen Tatbestand des § 218 StGB geschützt. In § 218 Abs. 1, Satz 2 StGB wird klargestellt, dass die Vorschrift ihren Schutz ab der Einnistung der befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut (Nidation) entfaltet. Aus dem Umkehrschluss des § 218 Abs. 3 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch durch die Schwangere selbst privilegiert, lässt sich ableiten, dass sowohl der Selbstabbruch als auch der Fremdabbruch von dem Tatbestand erfasst werden müssen. Wissenschaftliche Dienste Seite 6 Sachstand WD 7 - 3000 - 256/18 Der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB stellt die fahrlässige Begehung nicht ausdrücklich unter Strafe, sodass ein fahrlässiger Schwangerschaftsabbruch gemäß § 15 StGB nicht in Betracht kommen kann, vgl. Gropp, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 218, Rn. 24. In § 218a StGB werden Regelungen zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs getroffen, insbesondere zur Tatbestandslosigkeit des sogenannten „beratenen Schwangerschaftsabbruchs“. Gemäß § 218a Abs. 1 StGB ist der Tatbestand des § 218 StGB nicht erfüllt, sofern eine Schwangere den Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt verlangt, diesem eine Bescheinigung vorlegt, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. In § 218a Abs. 2, 3 StGB wird festgelegt, dass der „indizierte Schwangerschaftsabbruch“ zwar den Tatbestand erfüllt, allerdings gerechtfertigt ist; in § 218a Abs. 4 StGB wird die persönliche Straffreiheit der Schwangeren trotz rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch geregelt. <<< (a.a.O.)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 2. Senat vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90 –2 BvF 4/922 BvF 5/92
Leitsätze
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG ; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfG, 1975-02-25, 1 BvF 1/74, BVerfGE 39, 1 <44>). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
5. Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. Dagegen kann die Frau für die mit dem Schwangerschaftsabbruch einhergehende Tötung des Ungeborenen nicht eine grundrechtlich in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition in Anspruch nehmen.
6. Der Staat muß zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, daß ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot). Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet.
7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 <48 ff.>).
8. Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.
9. Die staatliche Schutzpflicht umfaßt auch den Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld der Schwangeren oder von gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen der Frau und der Familie ausgehen und der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken.
10. Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.
11. Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet.
12. Ein solches Beratungskonzept erfordert Rahmenbedingungen, die positive Voraussetzungen für ein Handeln der Frau zugunsten des ungeborenen Lebens schaffen. Der Staat trägt für die Durchführung des Beratungsverfahrens die volle Verantwortung.
13. Die staatliche Schutzpflicht erfordert es, daß die im Interesse der Frau notwendige Beteiligung des Arztes zugleich Schutz für das ungeborene Leben bewirkt.
14. Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht in Betracht. Deshalb verbietet es sich, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen.
15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.
16. Das Grundgesetz läßt es nicht zu, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs, dessen Rechtmäßigkeit nicht festgestellt wird, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Die Gewährung von Sozialhilfe für nicht mit Strafe bedrohte Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in Fällen wirtschaftlicher Bedürftigkeit ist demgegenüber ebensowenig verfassungsrechtlich zu beanstanden wie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
17. Der Grundsatz der Organisationsgewalt der Länder gilt uneingeschränkt, wenn eine bundesgesetzliche Regelung lediglich eine von den Ländern zu erfüllende Staatsaufgabe vorsieht, nicht jedoch Einzelregelungen trifft, die behördlich-administrativ vollzogen werden könnten. Gleichzeitig müssen die - wirtschaftlichen und tatsächlichen - Bedingungen des Schwangerschaftsabbruchs so ausgestaltet werden, dass es für die betroffenen Frauen nicht naheliegt, einer Beratung auszuweichen und damit die Schutzmaßnahmen nicht zur Geltung kommen zu lassen ...
Quelle und hier weiterlesen: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav