Gerichtsurteil zu Sanierung von Böden mit Asbestvorkommen ... Könnte (?) auch das Ravensburger "Kornhaus" betreffen ...
Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht
Noch wartet der Ravensburger Blogger auf die Antwort aus den Rathäusern, um welche Schadstoffe es sich im Gebälk der ehemaligen Bücherei (Kornhaus) handelt. Nun wurde bekannt, dass auch die Fußböden des mehrstöckigen Hauses untersucht wurden, ob sich dort Gifte verbergen. Ergebnisse sind auch hier nicht bekannt. Sollte allerdings Asbest dabei sein (und überhaupt auch an anderen Stellen des Gebäudes, wovon eigentlich auszugehen ist), muss gemäß eines Gerichtsurteils das Folgende bei der bis zu 22 Millionen Euro teuren (mit Vermehrungspotential) Sanierung bedacht werden.
„Nicht nur das Holztragwerk, sondern auch Fliesen, Klebstoffe sowie Dämmstoffe wurden detailliert durchleuchtet.“
Pressesprecher der Stadt Ravensburg bezüglich der geplanten Sanierung des "Kornhaus"
Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil
08.11.2018 - Asbesthaltige Klebstoffreste dürfen nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden.
Im Rahmen einer Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge dürfen nach Entfernung der Bodenbeläge zurückbleibende asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
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VG: Überdeckungs- bzw. Versiegelungsarbeiten stellen verbotene Tätigkeit im Sinne der Gefahrstoffordnung dar.Abstrakte Gefährdung von Personen als Verbotsvoraussetzung ausreichend.
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