"Richten" ist die halbe Sache nur, wenn es die Vergebung schuldig bleibt - und nicht auch ein Heilen ist!!
10. Juli, 2025 um 8:56 Uhr,
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Autor: Matthäus Fellinger
Das Recht ist klar:
Schuldige sind auszumachen,
Urteile müssen gesprochen,
Strafen verbüßt werden.
Vergeben riecht nach Begünstigung.
Ist also zu verbieten, was im "Vater unser"
alltäglich und millionenfach gebetet wird:
„... wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“?
Es wird nichts gut,
bloß weil es verurteilt ist,
und es ist auch noch nicht gut,
wenn Strafe verbüßt ist.
Richten ist die halbe Sache nur,
wenn es die Vergebung schuldig bleibt
und nicht auch ein Heilen ist.