Wenn ein deutsches Gericht den Antisemitismus unterstützend verharmlost ...
Ein Gerichts-Urteil in Sachen "Antisemitismus sorgt bundesweit für Entsetzen: Trotz Nazi-Parolen und Hass-Chats darf ein Münchner Polizist im Dienst bleiben. Das Präsidium wollte ihn entlassen.
Das Internationale Auschwitz Komitee hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kritisiert, wonach ein Polizist trotz judenfeindlicher und rassistischer Äußerungen im Dienst bleiben darf. Der Mann war von 2014 bis 2016 Personenschützer von Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Wie berichtet, wünschte er seine Schutzperson in privaten Chats vergast und ins Konzentrationslager gebracht.
Die Polizei wollte den Mann aus dem Dienst entfernen, doch der Verwaltungsgerichtshof entschied anders: Lediglich der Lohn des Hetzers wurde zurückgestuft. „Angesichts dieses schändlichen und traurigen Urteils übermitteln Überlebende des Holocaust aus aller Welt Charlotte Knobloch ihre Solidarität und ihren Dank“, teilte die Komitee-Präsidentin Eva Umlauf mit. Diese „schäbigen und absurden Auslassungen“ der Richter habe Knobloch nicht verdient. Vizepräsident Christoph Heubner bezeichnete die Entscheidung als Skandal, der dem Land massiv schade.
Auch Ludwig Spaenle, der Antisemitismusbeauftrage der Staatsregierung, bedauert eigenen Worten nach die Abwägung der Richter sehr. „Ich finde es unerträglich, wenn ein Polizist Personen, die er schützen soll, ein Schicksal wie in der NS-Diktatur wünscht.“ Gegenüber der tz erklärte Knobloch auf Anfrage: „Judenhass sollte gerade bei denen, die Minderheiten schützen, nicht vorkommen.“ Es gehe schließlich um Vertrauen. „Wir alle müssen darauf vertrauen können, dass die staatlichen Sicherheitskräfte unsere Sicherheit und die Werte unseres Landes schützen.“
Als das Polizeipräsidium von den Hass-Chats des 45-Jährigen erfahren hat, sollte er aus dem Dienst erlassen werden. Dagegen klagte der Polizist. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, dass eine Zurückstufung um zwei Besoldungsstufen ausreichend sei, legten der Polizist wie auch das Präsidium Berufung ein.
Ludwig Spaenle sei dem Polizeipräsidium dankbar, dass es in die zweite Instanz gegangen ist: „Wir müssen von unseren Polizisten erwarten können, dass sie auch auf ihren privaten Plattformen keine judenfeindlichen oder rassistischen Aussagen treffen oder diese teilen.“ Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das die Rückstufung um sogar nur eine Besoldungsstufe für ausreichend hält, wurde der Beamte laut Präsidiumssprecher Thomas Schelshorn in den Innendienst verlegt. Dort würde er von seinen Vorgesetzten „sehr eng“ begleitet.