Mit dem Palästinensertuch zum KZ-Buchenwald: Geschmacklos und geschichtsvergessen ...
Stefan Weinert, Blogger
Abgesehen von der Urteilsbegründung (siehe unten) ist es mehr als geschmacklos und auch höchst geschichtsvergessen, wenn eine Frau (wie in diesem Fall) mit einem umgehängten Palästinensertuch das Gelände des einstigen KZ in Buchwald betreten will. sie wolle damit gegen die aktuelle Israelpolitik demonstrieren vergisst dabei aber, dass die Palästinenser - und nicht nur die palästinensische Hamas - sich zum Ziel gesetzt haben, den Staat Israel auszulöschen. Quasi haben sie das zum Ziel, was die Nazis unter anderem in diesem KZ fast vollendet hätten.
Die Gedenkstätte Buchenwald darf Menschen mit sogenanntem Palästinensertuch den Zutritt verwehren. Ein Gericht in Weimar entschied, dass das Sicherheitsgefühl jüdischer Besucher Vorrang hat.
Die Gedenkstätte im ehemaligen NS-Konzentrationslager Buchenwald darf Menschen mit einem sogenannten Palästinensertuch oder Kufiya den Zutritt verwehren. Das entschied das thüringische Oberverwaltungsgericht in Weimar nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem von einer Frau angestrengten Beschwerdeverfahren. Diese wollte mit dem Tragen des Tuchs gegen die aktuelle israelische Politik protestieren.
Die Gedenkstätte dürfe den Zutritt in dieser Weise beschränken, weil es durch das Tragen einer Kufiya in einem ehemaligen NS-Konzentrationslager »zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden« komme, so das Gericht. Die Beschwerdeführerin habe selbst klargemacht, dass sie mit dem Kleidungsstück eine sichtbare »politische Botschaft« vermitteln wolle.
Zuvor bereits ähnliche Entscheidung
Das müsse die Gedenkstätte nicht hinnehmen, führte das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss aus (Az. EO 362/25). Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei grundgesetzlich geschützt. Es müsse in diesem Fall jedoch hinter den Stiftungszweck der Gedenkstätte zurücktreten. In einem von der Frau angestrengten Eilverfahren hatte bereits das Verwaltungsgericht Weimar entsprechend entschieden. Gegen diese Entscheidung hatte die Frau dann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Die Auswirkungen des Nahostkonflikts hatten in der Gedenkstätte Buchenwald bereits im Frühjahr für Diskussionen gesorgt. Wie der SPIEGEL berichtete, durfte der israelische Philosoph Omri Boehm nicht wie geplant zum Jahrestag der KZ-Befreiung sprechen. Boehm gilt als Kritiker der aktuellen Regierung Israels.
Im 1937 von der SS eingerichteten Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar und seinen Außenlagern litten bis Ende des Zweiten Weltkriegs fast 280.000 Häftlinge. Mehr als 56.000 Menschen starben.
Unter den Lagerinsassen waren unter anderem Juden, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, zur Zwangsarbeit verschleppte Zivilisten aus Polen und der Sowjetunion sowie von den Nazis inhaftierte deutsche Kommunisten. Nach Kriegsende nutzten die sowjetischen Besatzungsbehörden Buchenwald noch mehrere Jahre als Internierungslager.