Oberste deutsche Rechtsprechung stimmt +TOTENGESANG+ auf das Existenzrecht des Staates ✡ISRAEL✡ an !!
Zum heute in der Bundesrepublik Deutschland begangenen TOTENSONNTAG, passt die folgende Nachricht wie die zwei wiederholten Fäuste oder Faustschläge auf die von Deutschen sowieso bereits tiefblau geschlagene und anschließend herausgerissene Augen (bei lebendigem Leibe) der deutschen und weltweiten jüdischen Gemeinde.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in diesen Tagen, dass das Existenzrechts des Staates Israels - in diesem konkreten Fall von "Propalästinensischen Demonstranten und Aktivisten" -offen und öffentlich in Abrede gestellt werden darf. Ob nun verbal und/oder skandierend geäußert, auf Bannern und Schildern vor sich hertragend oder durch Beiträge den Medien - all' diese Äußerungen würden für sich genommen keinen Straftatbestand verwirklichen und darstellen. Die Leugnung des Existenzrechts Israels sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das OVG.
Ganz richtig schreibt die israelische Presse dazu, dass die deutsche Rechtsprechung damit den Raum für eine Form der Auseinandersetzung öffnet, die in Deutschland – historisch, moralisch und inhaltlich gesehen – niemals eine neutrale Frage ist. Für die jüdische Gemeinden in Deutschland bedeute die Entscheidung eine hohe Verunsicherung. Nicht weil Kritik an Israel und oder Kritik an der aktuellen israelischen Regierung unter Benjamin Netanjahu verboten wäre, sondern weil der Satz „Israel hat kein Existenzrecht“ längst kein theoretischer Einwand ist, sondern ein Kernnarrativ des Antisemitismus unserer Zeit.
Die "Zionistische Idee", einen Staat im Land der Väter und Vorfahren zu gründen, begann mit der Initiative des ungarischen Juden Theodor Herzls im Jahre 1897 in Wien, wo der erste Kongress zur Gründung eines "Staates Israel" stattfand. Ein Jahr zuvor hatte er das Buch "Der Judenstaat" veröffentlicht.
Herzl war der Überzeugung, dass Juden (Semiten) eine Nation bilden sollten, und dass aufgrund des damals schon vorherrschenden Antisemitismus und gesetzlicher Diskriminierung und gescheiterter Aufnahme von Juden in die Gesellschaft, sowohl in Europa als auch in Deutschland, zum Schutz der Juden unbedingt ein jüdischer Staat gegründet werden müsse.
Das geschah leider erst 52 Jahre später und damit leider und zum Leidwesen der europäischen und deutschen Juden auch 15 Jahre dazu auch zu spät, weil Großbritannien, welches damals das "Land der jüdischen Vorfahren" beherrschte (als Mandatsträger durch den Völkerbund bestimmt), es nicht für die Verfolgten vor dem Jahr 1933 freigegeben hatte. Obwohl dem "United Kingdom" der antisemitische Inhalt von "Mein Kampf" gut bekannt gewesen war.
Der anschließende Holocaust, die vollkommene Verbrennung, und die Shoah, das große Unheil, durch die deutsche NS-Diktatur und durch unterstützende und das mitlaufende und/oder schweigende deutsche Volk, unterstrichen die dringende Notwendigkeit einer sicheren "Heimstätte" für die Juden - gerade aus Deutschland.
Dennoch sind einige Juden nach Ende des Zweiten Weltkrieges trotzdem im Land der Täter geblieben, respektive sind einige aus der Immigration trotzdem in die BRD zurückgekehrt. Viele ihrer Angehörigen und viele ihrer Freunde aber konnten es nicht. Sie wanderten in den dann im Mai 1948 gegründeten Staat Israel aus, oder blieben in den USA oder anderen Fluchtländern.
Rechtsgrundlage der Staatsgründung Israels durch die Israelische Unabhängigkeitserklärung von 1948 waren das Völkerbundmandat für Palästina von 1920 und der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947. Die Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates von 1967 bestätigte Israels Recht, in sicheren, auszuhandelnden Grenzen zu leben. Einige arabische Staaten stimmten der Resolution zu und erkannten Israels Existenzrecht damit an.
Wenn nun ein oberstes deutsches Gericht den "Pro-Palestine" - und damit unterschwellig auch der AfD und den Rechtsnationalen und Antisemiten über sie hinaus zugesteht, dem existierenden Staat Israel (grundsätzlich? und in den aktuell bestehenden Grenzen) eben dieses Recht auf Existenz in den von der UN bestätigen Grenzen zu negieren, in Abrede zu stellen und als nicht gültig zu erklären, bedeutet dies in der Tat und implizit und nach logischem Denken, die Zustimmung zu dem palästinensischen Kampfruf "From the river to the sea", den das OVG aber als rechtwidrig deklariert hat. Ein eklatanter Widerspruch und wo mögliche Unfähigkeit, weiter zu denken.
Man/frau darf gespannt sein, inwiefern nun die linke Szene dieses juristisch abgesicherte Narrativ übernimmt - und wie zum Beispiel die hiesige "Pro-Palästinensische Szene" damit umgeht. Denn die hat mir gegenüber Folgendes verbrieft betont: "Wir bekennen uns voll und ganz zu den Menschenrechten und dem Völkerrecht, das auch Israel ein Existenzrecht einräumt." - Wobei das Wort "einräumt" sehr nach einer jovialen Wohltätigkeit als nach einem "Recht auf" klingt, oder?
Was sagen eigentlich die Politiker/innen aus Berlin aus Stuttgart, aus dem Ravensburger Kreistag und dem Gemeinderat dazu. Schweigen? Klare Stellungnahme? Neutralität? Mal sehen ...