Aus gegebenem Anlass: Die Würde des ungeborenen Menschen ... Verheerende Ansichten in der Provinz und in Berlin! / Karlsruhe? ...
12. Juli, 2025 um 8:13 Uhr,
Keine Kommentare
Stefan Weinert, Blogger und Theologe
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 10. Februar 2025 im Rechtsausschuss des deutschen Bundes-Parlaments - es ging dort um einen Gesetzentwurf, welcher das Abtreibungsrecht in Deutschland neu regeln sollte - den folgenden Satz ausgesprochen, der sich nachweislich auch im Protokoll dieser genannten Sitzung nachlesen lässt:
„Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Frauke Brosius-Gersdorf war eine (1) von zehn Sachverständigen, die in diesen Ausschuss geladen war. Dort erklärte sie, in der Verfassungswissenschaft sei „sehr umstritten“, ob dem Embryo, später dem Fötus, im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie den oben zitierten Satz.
Anmerkung: Nach der Befruchtung der Eizelle im Mutterleib (intrauterin) spricht die Medizin zunächst von dem "Embryo". Ab der neunten Woche der mütterlichen Schwangerschaft wird in der Medizin, Wissenschaft und in juristischen Debatten von einem "Fötus" gesprochen. Ab etwa der 22. Woche ist das Kind so weit herangewachsen, dass es außerhalb des Körpers der Mutter unter bestimmten Voraussetzungen leben könnte. Vor allem ab der 24. Woche der Schwangerschaft haben "Frühchen" eine gute Überlebenschance.
Nun hatte der Schreiber dieser Zeilen, also ich (Blogger), vor 15 Monaten der damaligen Bundestagsabgeordneten der SPD, Heike Engelhard aus dem hiesigen Wahlkreis 294 (Ravensburg) und auch der damaligen hiesigen Gemeinderatsfraktion der "Grünen" jeweils einen "Offenen Brief" geschrieben, weil sowohl die SPD-Frau als auch die einstige Turnschuhpartei in Sachen "Abtreibung" und "Würde des Menschen vor seiner Geburt" Ansichten vertreten, die für mich als Humanist, Christ und "Mentsch" völlig inakzeptabel sind. Weder von Heike Engelhard, die 2025 nicht wieder in den Bundestag gewählt wurde, noch von den Grünen habe ich je eine Antwort oder Reaktion erhalten. Auch das ist Realpolitik!
------------------------------------------------------------
29. 4. 2024 (Reaktionen? Nie!)
Erschienen bei "links der schussen"
OFFENER BRIEF
Sehr geehrte Frau Weithmann,
sehr geehrter Herr Önder,
nachdem die SPD sich zum Thema "Abtreibungen/OSK" öffentlich gemeldet hat und ich Frau Engelhard MdB in einem Offenen Brief meine Reaktion zukommen ließ (hier bei der "Bildschirmzeitung" nachzulesen), darüber hinaus auch einige Leserbriefe in der hiesigen SZ im Tenor meiner offenen Meinung erschienen sind, melden Sie sich nun als Grünen-Fraktion der Stadt Ravensburg zu Worte. In der Tat sind es derzeit lediglich 1,6 Prozent Beteilung an den OSK, die jene Administration bereithält, deren Kontrollorgan auch Sie innerhalb des Gemeinderats sind/sein sollen. Vor gerade mal vier Monaten hieß es in der Zeitung: "... überlegen einige Kommunalpolitiker, sich aus dem Unternehmen [OSK] komplett zurückzuziehen, weil die Verluste zuletzt dramatisch angewachsen sind." (SZ vom 28.12.2023). Ob Ihre Fraktion dazugehörte, müsste sich aus den Protokollen herauslesen lassen.
Wie dem auch sei. Ganz offensichtlich rechnen Sie sich trotz der 98,4 Prozent Beteiligung des Kreises an den OSK und deren Ander-Meinung eine gewisse Chance aus, dass Abtreibungen durch Ihre Intervention in den OSK nicht nur möglich sein sollen, sondern auch "müssen". Ansonsten es für mich persönlich als eine reine Wahlkampfaktion der Grünen zu werten wäre.
Sie berufen sich auf das "humanistischen Menschenbild, den bundesgesetzlichen Grundlagen und wissenschaftlicher Leitlinien." (SZ a.a.O.) Dabei klammern Sie das "christliche Menschenbild" aus, welches in der Präambel des Deutschen Grundgesetzes seinen Widerhall findet, respektive fragen Sie, ob es noch "zeitgemäß" sei. Ich persönlich halte das für sehr gefährlich, da - egal ob gläubig oder Atheist - niemals der Mensch (human) und von ihm geprägte und formulierte "Bilder" die letzte Instanz über Leben und Tod sein können, weshalb in der BRD und dem wieder vereinten Deutschland ("in Verantwortung vor Gott") auch die Todesstrafe abgeschafft wurde. Auch der einst von den "Grünen" proklamierte und inzwischen fallen gelassene "Pazifismus", spricht/sprach genau diese Sprache.
Niemals darf das humanistische Menschenbild gegen das christliche ausgespielt werden! Beide haben im Nachkriegsdeutschland ganz bewusst und rückblickend auf "damals" ihre Berechtigung und Bedeutung.
Zu Ihrer oben erwähnten Grundlagen/Leitlinien muss ich aber das Folgende bemerken.
Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Deutschen Bundestages (WD 9 - 3000 - 087/19, Seite 6/7) schreibt:
"Nach § 12 Absatz 1 und 2 SchKG [Schwangerschaftskonfliktgesetz] ist niemand (markiert von mir) verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken, es sei denn, die Mitwirkung ist notwendig, um von der Frau eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden. Diese Ausnahmen sind nach einer Auffassung in der Literatur schon vom Wortlaut her nicht gleichzusetzen mit den Fällen der medizinischen Indikation, sondern seien auf akut drohende schwere Gesundheitsgefahren beschränkt. Das BVerfG und andere Teile der Literatur dagegen sehen hierin die medizinisch indizierten Fälle, so dass hier das Weigerungsrecht keine Anwendung finde. Das Weigerungsrecht wird teils als Ausfluss der Gewissensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und teils als ein Baustein des durch das ärztliche Berufsbild geprägten Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 12 Absatz 1 GG betrachtet. Einer Begründung, warum der Einzelne sich weigert, bedarf es nicht. Die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch – immer ausgenommen die Fälle drohender schwerer Gesundheitsgefahren – darf nicht nur gegenüber der Schwangeren, sondern ebenfalls gegenüber Arbeitgebenden und Krankenkassen verweigert werden. Auch wenn die Ärzte oder der Arzt sich generell weigern, solche Abbrüche vorzunehmen, dürfen sich daraus keine beruflichen Nachteile ergeben. ... Ob sich auch Krankenhausleitungen bzw. Krankenhausträger als juristische Personen unter Hinweis auf § 12 Absatz 2 SchKG weigern können, ist dagegen umstritten. Teilweise wird dies bejaht. Nach allgemeinem Sprachverständnis sei das „niemand“ (dito) umfassend zu verstehen und nicht auf natürliche Personen beschränkt. Öffentliche Körperschaften würden durch natürliche Personen vertreten und repräsentiert und diesen könne die Berufung auf das Weigerungsrecht nicht verwehrt werden. So könne auch die Krankenhausleitung bzw. der Krankenhausträger die Zulassung des Abbruchs verweigern."
Wie auch in dem Schreiben an Ihre Kollegin möchte ich bemerken: "... bin der Überzeugung, dass das menschliche Leben vom Tage der Zeugung im Mutterleib an und der gesamten pränatalen Phase über schützenswert und erhaltenswert ist – und Abtreibungen nur in wirklichen moralisch und ethisch vertretbaren Ausnahmen vorgenommen werden sollten." - - - Auf keinen Fall aber dürfen Abtreibungen als "Baustein" für Familienplanung und Verweigerung der Verantwortung für "den Morgen danach" benutzt werden.
Zu bemerken sei noch rückblickend fragend, wo denn "Ihre" Prozentanteile waren, als es in den OSK in den Jahren 2021 bis 2023 "hoch her- und skandalös" zuging? Da waren es die wenigen Prozentpünktchen der Stadt Ravensburg und auch die Belange von "Bürgern & Bloggern" nicht wert, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weinert
--------------------------------------------------------------------
29. 4. 2024 (Antwort? Nie erhalten!)
Erschienen bei "links der schussen"
OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESTAGSABGEORDNETE DES WAHLKREISES 294 - FRAU HEIKE ENGELHARD (SPD) "OSK RAVENSBURG UND ABTREIBUNGEN"
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Engelhard,
liebe Heike,
zuletzt trafen wir uns auf der Demo "Gegen Rechts" am 27. Januar 2024, bei der ich dich mit einem Handschlag und einen Shalom grüßte. Das war mir persönlich wichtig, da ich dich ja auch hin und wieder heftig kritisiere. Beides - Shalom und Kritik - auch im Folgenden. Es geht um die heutige Ausgabe der hiesigen "Schwäbischen Zeitung" (SZ), wo du dich zur Thematik "OSK/Abtreibungen" ausführlich und beschreibend äußerst. In dem Bericht erscheint das Adjektiv "skandalös" gleich vier Mal.
Auf den Hinweis der SZ, der Kreistag habe sich aufgrund des christlichen Menschenbildes gegen Abtreibungen in der OSK ausgesprochen, antwortest du: "Das ist skandalös." Selbstverständlich darfst du in einem freien und demokratischen Land diese Meinung vertreten - auch öffentlich und plakativ, so wie du es heute in der Zeitung tust. Doch von "einem Skandal" (implizit) im Zusammenhang mit der OSK zu reden, das hättest du an selber Stelle 2021 und 2022 tun müssen (!), als gleich mehrere Skandale über der OSK, ihrem Geschäftsführer, deren Aufsichtsrat und dem Kreistag kreisten. Dazu kam 2023 die skandalöse und unnötige Schließung der OSK-Außenstelle Bad Waldsee. Kein Bild damals von dir in der Zeitung, kein Mucks gegen Lauterbach und Lucha. Jedenfalls nicht öffentlich.
Weggeduckt hast du dich, obwohl - unter anderem auch von mir und natürlich auch durch die "Schwäbische" - informiert. Kein einziges Jota war von dir öffentlich zu hören - es standen ja auch Bundestagswahlen an - und was Bad Waldsee anbetrifft - es ist ja nur Kommunalpolitik und nicht Sache des Bundes.
Stattdessen wurde ein gewisser kleiner Rentner, der versucht hatte Licht ins Dunkle zu bringen, vor Gericht allein gelassen. Allein? Nein, er hatte einen guten und zu bezahlenden Rechtsanwalt an seiner Seite und zwölf gute Freunde auf den Zuschauerbänken, die ihn moralisch unterstützten.
Aber es wird Zeit, hier endlich mal was klar zu stellen - und das hat auch etwas mit dem "christlichen Menschenbild/ keine Abtreibungen", zu tun, welche Kombination du allerdings mit dem Prädikat "skandalös" betitelst. Skandalös für mich ist, dass du mit dieser Äußerung nicht nur die "christlich-jüdischen Wurzeln" (Altes und Neues Testament) nicht nur in Frage stellst, sondern sie quasi als "Unkraut" hinstellst.
Wie du weißt, bin ich so "links", wie es das Grundgesetz erlaubt und die Bibel es nach meiner persönlichen Ansicht fordert. Das ist mir für das Folgende wichtig zu betonen. Denn: Aufgrund meiner christlichen, humanen und sozialen Prägung von Elternhaus an, meiner beruflichen Professionen und Erfahrungen und meiner mittlerweile 72 Jahre Lebenserfahrung bin ich der Überzeugung, dass das menschliche Leben vom Tage der Zeugung im Mutterleib an und der gesamten pränatalen Phase über, schützenswert und erhaltenswert ist - und Abtreibungen nur in wirklichen moralisch und ethisch vertretbaren Ausnahmen vorgenommen werden sollten. Beispielsweise nach Vergewaltigungen, bei Lebensbedrohung für die Mutter, oder extrauterinen zu erwartenden dauerhaften Lebensqualen für das Kind.
Das aber, was du in dem Zeitungsartikel forderst und auch in Aussicht stellst (andere Länder und expliziert Niederlande), ist für mich ein allzu leichtfertiger und unverantwortlicher Umgang mit dem Leben eines Menschen. Deswegen wähle ich aber noch lange keine extrem konservative und/oder gar rechtsgerichtete Partei oder Gruppierung (siehe oben), sondern ich bekämpfe sie (die Rechtsextremen). Es ist nur traurig, dass zwar ein bedingungsloses JA zu "Abtreibungen in einem gewissen Zeitraum" in unserer Demokratie erlaubt ist, aber jene, die sich dagegen aussprechen, es nicht dürfen, ohne gleichzeitig in eine gewisse Ecke gerückt zu werden. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun.
Leider scheinst auch du vergessen zu haben, dass wir unser Leben in Verantwortung gegenüber Gott (siehe Präambel des Grundgesetzes) und in Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen (und das gilt für alle Bereiche) gestalten sollen (Artikel 1 und 2 GG) und uns dabei nicht nur von Recht und Ordnung und juristischer Legalität, sondern auch von Ethik und Moral leiten lassen - und in Sachen Abtreibung hat genau das der hiesige Kreistag getan!
Deine Aussage: "Keine Frau macht sich die Entscheidung leicht oder nutzt Abtreibung als Mittel zur Familienplanung," (fett von mir) ist nicht nur unbelegt und einfach daher gesagt (es gibt keine Statistik über "leichtfertig oder nicht"), sondern faktisch auch falsch. Im Report des Statistischen Bundesamtes zu "Familienplanung und Kinderlosigkeit" heißt es: "Der Begriff Familienplanung umfasst alle Maßnahmen mit denen ein Paar den Zeitpunkt der Geburt und die Anzahl von Kindern beeinflussen und bestimmen kann, wie beispielsweise die Empfängnisverhütung, die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch sowie die künstliche Befruchtung." Das impliziert eindeutig, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zur Familienplanung genutzt werden.
Auf der Web-Site des Landkreises Tuttlingen heißt es: "Wenn Frauen/Paare erfahren, dass sie ein Kind erwarten, reagieren sie auf unterschiedliche Weise. Viele freuen sich, weil ein Wunsch in Erfüllung geht. Andere sind überrascht und können sich nicht vorstellen, dieses Kind zu bekommen. Häufig fühlen sich Frauen/Paare zwischen allerlei widersprüchlichen Empfindungen hin und hergerissen, und das unter einem enormen Zeitdruck." --- Dieser Passus zeigt eindeutig, dass es hier nicht um kriminologische oder medizinische Indikationen oder um Sexualdelikte geht, sondern um die Verweigerung von Verantwortungsübernahme (Leichtfertigkeit) für das "am Morgen danach".
Ich kann nur hoffen, dass unserer Zeitung, deren Abonnent auch ich bin, das mit einem passenden Artikel einmal ins rechte Licht rückt. Denn deine Aussagen - zumal mit der Forderung nach einem Abtreibungsarzt/ärztin an der OSK ("muss") - sind auf Jeden Fall korrekturbedürftig - und zwar öffentlich. Dem Ravensburger Kreistag aber gebührt Dank für seine Entscheidung!
Bedenke bitte - falls du mir antwortest -, dass diese Mail öffentlich ist.
Mit einem "Shalom" und guten Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg
April 2024