Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut! Chromosomen sichtbar verändert!
Deutsche Studie zeigt eindrücklich: Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!
Chromosomen sichtbar verändert, Ergebnisse statistisch signifikant / Mobilfunk gesundheitsverträglich gestalten
8.8.2024: Die neu erschienene ATHEM-3-Studie untersuchte Langzeitwirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf das menschliche Erbgut.
Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen (1% des Grenzwerts) langfristig ausreichen, um unser Erbgut ernsthaft zu schädigen. Daher fordert die Agenda-Gruppe Mobilfunk Ravensburg ebenso wie die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk die Verantwortlichen eindringlich auf, die Mobilfunkpolitik und die Ausbaupläne gesundheitsverträglich zu gestalten.
„Nehmen Sie die Studie zum Anlass, jetzt zu handeln!“, appelliert Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Die Strahlung, die von Mobilfunkmasten ausgeht, kann unser Erbgut über längere Zeit hin schädigen und uns krank machen, also z.B. Krebs auslösen. Daher müssen die Verantwortlichen dringend ihre Mobilfunkpolitik an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft anpassen! Das bedeutet: Eine massive Reduktion des Grenzwerts für Mobilfunkstrahlung – selbst 1% des aktuellen Grenzwerts ist laut der Studie noch zu viel.“
ATHEM-3-Studie im Original: https://www.sciencedirect.com/
Besprechung der Studie: https://www.emfdata.org/de/
Was hat die ATHEM-3-Studie untersucht?
Blutzellen von 24 Versuchspersonen aus einer ländlichen Region in Deutschland wurden u.a. auf Erbgutschäden untersucht. 12 dieser Personen lebten mindestens 5 Jahre lang in der Nähe eines Mobilfunkmastes (75 Meter bis 160 Meter entfernt, stark bestrahlt) und 12 lebten weiter entfernt (490 Meter bis 1.020 Meter, schwach bestrahlt).
Was hat die ATHEM-3-Studie gefunden?
Chromosomen, die Träger unserer Erbinformation (DNA), waren in verschiedener Weise krankhaft verändert. Es traten statistisch signifikant vermehrt sogenannte Chromosomenaberrationen auf: Das sind unter dem Mikroskop sichtbare erhebliche Veränderungen wie dizentrische Chromosomen (siehe Bild: „B“), Fragmente („E“) und Chromatid-Lücken („F“). Außerdem waren in der stark bestrahlten Gruppe die Schädigung der Zellmembran (Lipidperoxidation) und die oxidative DNA-Schädigung höher, die Einzelstrang-DNA-Schädigung war signifikant höher.
Sind die Ergebnisse der ATHEM-3-Studie brisant?
Ja, denn das Ausmaß der Erbgutschäden durch Mobilfunkstrahlung, wie sie die ATHEM-3-Studie zeigt, ist vergleichbar mit der Schädigung durch radioaktive Strahlung, die 76-fach stärker ist als es der Grenzwert der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für niedrigdosierte radioaktive Dauerbestrahlung der Bevölkerung erlaubt (1 mSv/Jahr), siehe Interview mit IPPNW-Arzt. Die in der ATHEM-3-Studie gemessenen Dauerstrahlungswerte (bis 1.000 µW/m²) sind in Städten sowie in der Nähe von WLAN-Routern und Schnurlos-Telefonen (DECT) meist deutlich höher, also vermutlich noch schädlicher.
Welche Schlussfolgerungen folgen daraus?
Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsschädlich – das zeigt diese Studie sehr eindrücklich: Chromosomen wurden krankhaft verändert, aufgrund jahrelanger Dauerbestrahlung durch Mobilfunkmasten. Auch aus der sonstigen Studienlage lässt sich evidenzbasiert schließen, dass Mobilfunkstrahlung u.a. zu Krebs und zu geschädigter männlicher Fruchtbarkeit führen kann. (siehe z.B. Bericht des Bundestags zu Technikfolgen und STOA-Studie im Auftrag des EU-Parlaments)
Wolfgang Blüher, Sprecher der Agendagruppe Mobilfunk Ravensburg: „Die Zeit der Leugnung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse muss endlich vorbei sein! Es ist Aufgabe der Politik, auf die Wissenschaft zu hören und entsprechend zu handeln – zum Schutz von Mensch und Natur.
Als erste Maßnahme für gesundheits- und umweltverträgliche Mobilfunkkommunikation fordern wir einen neuen Grenzwert in Höhe von 100 µW/m² (= 0,2 V/m; aktueller Grenzwert = 61 V/m; schädlicher Wert in der ATHEM-3-Studie = 0,6 V/m). Der Wert von 100 µW/m² muss im Sinne des Vorsorgeprinzips an allen Stellen gelten, an denen sich Menschen und Tiere längere Zeit aufhalten, und wo diese vor den erbgutschädigenden Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung geschützt werden sollen, ähnlich wie dies z.B. bei radioaktiver Strahlung für die allgemeine Bevölkerung gilt.
Als langfristige Option schlagen wir die Anwendung alternativer Übertragungstechniken für die mobile Kommunikation vor: In Gebäuden steht in vielen Fällen das Netzwerkkabel zur Verfügung, um ortsgebundene Geräte ans Internet anzuschließen. Mobile Geräte können mit der u.a. in Deutschland entwickelten Technik der optischen (infraroten) Datenübertragung ausgestattet werden (OWC bzw. LiFi). Städte und Gemeinden können vorbildhaft WLAN in ihren Räumen abschalten und stattdessen die optische Übertragung aufbauen.
Für den Außenbereich bietet sich als Maßnahme zur Strahlenminimierung die Installation von Kleinzellennetzen an. Das sind viele sehr gering strahlende statt wenige stark strahlende Antennen. So kann ein vermutlich gesundheitsverträglicher Strahlungswert erreicht werden, was mit der aktuellen Technik von wenigen stark strahlenden Basisstationen nicht möglich ist.“
Weitere Informationen zu der Thematik gibt es unter:
https://www.diagnose-funk.org