Trumps "Zölle-Hölle" im Einzelnen und mit Ausnahmen und "Aussetzungen" ...
Die US-Regierung unter Präsident Trump hat im März und April 2025 neue umfassende Zölle eingeführt, die sowohl geografisch (über den International Emergency Economic Powers Act – IEEPA) als auch sektoral (über Section 232 des Trade Expansion Act) greifen. Die Maßnahmen betreffen den Transatlantikhandel in zahlreiche Branchen, darunter Automobil, Energieprodukte und Stahl/Aluminium. Diese folgende Übersicht bietet deutschen Unternehmen eine kompakte Grundlage zur Einschätzung der Entwicklungen, möglicher Auswirkungen auf bestehende Lieferketten sowie strategischer Handlungsoptionen im US-Markt.
Neue Zölle ab April 2025 - Breite Anwendung, u.a. 10 Prozent global, 20 Prozent auf EU, (vorerst bis Mitte Juli pausiert, es gelten die 10 Prozent und 25 Prozent auf Stahl, Aluminium und Autos), 145 Prozent auf China.
- Entspannung im Handelsstreit der größten Volkswirtschaften der Welt: Die USA und China wollen einen Teil ihrer gegenseitig verhängten Zölle für zunächst 90 Tage aussetzen. Die Börsen reagieren erleichtert. Laut der Erklärung beider Seiten Mitte Mai 2025 sinken US-Zölle auf chinesische Importe auf 30 Prozent. Zuvor lagen diese bei 145 Prozent. Die Aufschläge Pekings gegen Einfuhren aus den Vereinigten Staaten gehen von 125 Prozent auf 10 Prozent zurück. Beide Seiten wollen ihre Zölle also um jeweils 115 Prozent senken. (Tagesschau vom 12.5.2025)
IEEPA-Maßnahmen - Legitimiert neue reziproke Zölle – Begründung: Nationale Sicherheit
Section 232 Zölle - Zielgerichtet auf Stahl, Aluminium, Fahrzeuge und Autoteile
USMCA-Regelungen - Kanada & Mexiko vorerst ausgenommen – Herkunftsnachweis entscheidend
Zukunftsrisiken - Auslaufen der De-Minimis-Regel für China am 2. Mai – Compliance wird wichtiger
Kernpunkte der aktuellen US-Zollpolitik
Update vom 14. Mai: Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu potenziellen Gegenmaßnahmen auf US-Importe im Wert von 95 Milliarden Euro eingeleitet. Diese Maßnahmen würden nur dann umgesetzt werden, wenn die laufenden Verhandlungen mit den USA nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen. Die betroffenen Produkte umfassen ein breites Spektrum von Industrie- und Agrarerzeugnissen, darunter Kraftfahrzeuge, Passagierflugzeuge, Medizinprodukte, Chemikalien, Kunststoffe sowie verschiedene landwirtschaftliche Produkte.
Ob und in welcher Höhe Vergeltungszölle tatsächlich eingeführt werden, ist derzeit offen. Ziel der Kommission bleibt eine verhandelte Lösung mit den USA. Bis zum 10. Juni 2025 können Unternehmen und Mitgliedstaaten im Rahmen der Konsultation Rückmeldungen geben und sich dafür einsetzen, besonders empfindliche Produkte von der Liste zu streichen. Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission ihren Vorschlag finalisieren und die EU-Mitgliedstaaten konsultieren.
Parallel dazu plant die EU die Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens gegen die USA bezüglich der sogenannten Gegenzölle und der Zölle auf Autos und Autoteile. Die EU argumentiert, dass diese Maßnahmen gegen grundlegende WTO-Regeln verstoßen. (Quelle)
1. Länderbezogene Zölle (IEEPA-basiert)

Quelle: White House
2. Sektorbezogene Zölle (Section 232)
Update 1. Mai: Am 29. April hat US-Präsident Trump eine Executive Order unterzeichnet, welche die bisherigen Zölle für Automobile und Fahrzeugteile ändert. Fahrzeugteile, die in den USA montiert werden, erhalten eine Zollvergütung:
- 3,75 Prozent des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises (MSRP) der in den USA produzierten Fahrzeuge im Zeitraum vom 3. April 2025 bis zum 30. April 2026,
- sowie 2,5 Prozent im darauffolgenden Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027
- Ab dem dritten Jahr gibt es keine weiteren Zollvergütungen
Diese Prozentsätze entsprechen der Zoll-Last, die anfällt, wenn ein 25-prozentiger-Zollsatz auf 15 Prozent des Fahrzeugwerts im ersten Jahr und auf 10 Prozent im zweiten Jahr angewendet wird.
Autoteile aus Kanada und Mexiko, die dem Handelsabkommen mit den USA entsprechen, bleiben weiterhin zollfrei. Neue Abgaben auf importierte Autoteile sollen jedoch am Samstag in Kraft treten.
Alle anderen Fahrzeugimporte unterliegen weiterhin dem vollen 25 %-Zollsatz.
Das heißt:
- Ein Fahrzeug, das zu 85 Prozent aus US-amerikanischen oder USMCA-Inhalten besteht, muss im ersten Jahr keine Zölle auf die Produktion des Fahrzeugs zahlen.
- Wenn ein Fahrzeug zu 50 Prozent aus US- bzw. USMCA-Quellen stammt und zu 50 Prozent importiert wird, fallen im ersten Jahr statt 50 Prozent 35 Prozent Zölle auf die importierten Fahrzeugteile.
Quelle: The White House

3. Geplante Sekundäre Zölle (IEEPA)
25 Prozent Zoll auf Ölimporte aus Venezuela (angekündigt, aber noch nicht umgesetzt).
Ausnahmen von den neuen Zöllen
Sollten die bestehenden IEEPA-Zölle im Zusammenhang mit Fentanyl und Migration aufgehoben werden, unterliegen nicht-USMCA-konforme Waren einem reziproken Zollsatz von 12 Prozent. USMCA-konforme Waren profitieren weiterhin von einer bevorzugten Zollbehandlung.
Bemerkenswerte (nicht vollständige) Ausnahmen von den reziproken Zöllen:
- Waren, die unter 50 USC 1702(b) fallen;
- Stahl- und Aluminiumprodukte sowie Fahrzeuge und Fahrzeugteile, die bereits Section-232-Zöllen unterliegen;
- Produkte aus Kupfer, Pharmazeutika, Halbleitern und Holz;
- Alle Artikel, die künftig unter Section 232 fallen könnten;
- Edelmetalle;
- Energieprodukte sowie bestimmte Mineralien, die in den USA nicht verfügbar sind.
Für Produkte mit einem US-Wertanteil von mindestens 20 Prozent wird der neue Zollsatz nur auf den nicht-US-amerikanischen Anteil angewendet.
Spezialfall: Automobilindustrie
- Ab dem 3. April 2025 gilt ein 25 Prozent Zollsatz auf importierte Fahrzeuge und Autoteile
- USMCA-konforme Fahrzeuge können auf ihren nicht-US-Anteil beschränkt besteuert werden
- USMCA-konforme Fahrzeuge unterliegen einem 25 Prozent Zollsatz auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Bestandteile*
- USMCA-konforme Teile bleiben zunächst zollfrei, bis die Zollbehörden (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf Nicht-US-Anteile einführen (spätestens zum 24. Juni)
- betroffenen Waren sind in Anlage 1 der Bekanntmachung im Federal Register aufgeführt
- Wichtig: Für Zollbefreiungen zählt nur der US-amerikanische Wertanteil, nicht der gesamte nordamerikanische (regional) Anteil gemäß USMCA
*Siehe Update vom 1. Mai: Fahrzeugteile, die in den USA montiert werden, erhalten eine Zollvergütung:
- 3,75 Prozent des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises (MSRP) der in den USA produzierten Fahrzeuge im Zeitraum vom 3. April 2025 bis zum 30. April 2026,
- sowie 2,5 Prozent im darauffolgenden Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027
- Ab dem dritten Jahr gibt es keine weiteren Zollvergütungen
Energiesektor: Selektive Ausnahmen
Die folgenden Energieprodukte und Vorprodukte sind von den neuen reziproken Zöllen ausgenommen:
- Flüssigerdgas (LNG), Rohöl aus Kanada
- Elektrizität
- Petrochemische Vorprodukte und verwandte Materialien
- Bestimmte kritische Mineralien (z. B. aus China)