Bis zu fünf Jahre Haft für die Leugnung des Existenzrechts des STAATES ISRAEL ...
Als ein Freund des Staates Israels und des jüdischen Volkes weltweit befürworte ich diesen juristischen Vorstoß des deutschen Bundeslandes Hessen, die Leugnung des Existenzrechts Israels mit bis zu fünf Jahren Gefängnis unter Strafe zu stellen. Das ist der deutsche Staat in der Form der Bundesrepublik Deutschland aus historischen Gründen dem Staat Israel und den Überlebenden des Holocaust und ihren Nachkommen bis heute und für immer darüber hinaus schuldig.
כחבר של מדינת ישראל ושל העם היהודי ברחבי העולם, אני תומך ביוזמה המשפטית הזו של נמלכת הפדרלית הגרמנית הסן, להעניש בכלא עד חמש שנים את הכחשת זכות הקיום של ישראל. זו מדינת גרמניה בצורתה של הרפובליקה הפדרלית של גרמניה, מבחינה היסטורית חייבת למדינת ישראל ולנספים מהשואה ולצאצאיהם עד היום ולעד.
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Wer Israels Existenzrecht leugnet, könnte bis zu fünf Jahre Haft bekommen. Ein Gutachten hält diesen hessischen Vorstoß für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Vorstoß der hessischen Landesregierung, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, stößt auf immer mehr verfassungsrechtliche Bedenken. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu der Einschätzung, dass der Gesetzentwurf zu stark in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingreifen würde und damit wahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sei. Das Papier wurde im Auftrag der Fraktion der Linkspartei im Bundestag erstellt und liegt der Frankfurter Rundschau vor.
Das schwarz-rote Kabinett in Wiesbaden hatte Anfang Mai einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Erweiterung des Volksverhetzungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch vorsieht. Demnach würden nicht mehr nur die Hetze gegen religiöse oder ethnische Minderheiten, die Leugnung des Holocaust oder die öffentliche Befürwortung der Terrorherrschaft der Nazis unter Strafe gestellt. Vielmehr könnte mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auch belegt werden, wer „öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“.
Begründet wird die Initiative mit dem zunehmenden Antisemitismus in Deutschland seit den Massakern der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel und damit, dass die Gründung Israels in einem engen historischen Zusammenhang mit dem Holocaust stehe.
„Erhebliche argumentative Klimmzüge“: Zweifel an Vorstoß gegen Leugnung des Existenzrechts Israels
Wer Israels Existenzrecht verneine, verweigere sich einer zentralen Lehre aus der deutschen Geschichte und wende sich damit vom Kern der verfassungsrechtlichen Ordnung ab, so das Argument. Die Begründung des Gesetzes nimmt Bezug auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der dieses es 2009 für verfassungsgemäß erklärt hatte, die Meinungsfreiheit in Bezug auf die NS-Herrschaft einzuschränken. Diese verweist auf das Grundgesetz als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus; es sei akzeptabel, etwa die Befürwortung der Naziherrschaft zu bestrafen.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte den Vorstoß begrüßt, mehr als 30 renommierte Juristinnen und Juristen wenden aber ein, die Übertragung der Argumentation des Wunsiedel-Urteils auf Israel überzeuge nicht. Zu diesem Schluss kommt nun auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Bei der Verneinung des Existenzrechts Israels gehe es erkennbar um eine Meinung, nicht um Tatsachenbehauptungen. Und schon die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Wunsiedel-Entscheidung habe „erheblicher argumentativer Klimmzüge“ bedurft, heißt es in dem Papier. Eine Übertragung auf Haltungen zu Israel erscheine zweifelhaft, und ohne diese „wäre der Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“.
Eine Gruppe von rund 130 Fachleuten aus der Nahost- und Antisemitismusforschung richtet sich derweil ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Die Gründung Israels im Jahr 1948 sei nicht allein als moralische Reaktion auf den Holocaust zu verstehen, die Initiative blende zudem die Perspektive der Palästinenserinnen und Palästinenser aus. Durch das Gesetz könnten auch völkerrechtlich legitime Forderungen wie die nach einem Rückkehrrecht für 1948 Geflüchtete kriminalisiert werden, so die Gruppe.