Blasphemie am Kreuz: Mit Asche auf der Stirn heiß und intensiv in die "Kinky-Hölle" ...
Wer weiß, wie man/frau mich am besten provoziert, der mache es wie die "Schwäbische Zeitung". Nur leider lasse ich das nicht mehr zu, denn - ähnlich wie in Sachen AfD - ist es ja nur Werbung für den oder die, durch welche man/n sich dann öffentlich äußert. Und das wollen wir ja nicht, oder?
Hier in dem folgenden Fall allerdings geht es um die Ravensburger Gesellschaft, die - jedenfalls nach meinen Beobachtungen - immer wieder an den verschiedensten Stellen und vor allem HIER ihr Augen verschließt, höchstens nur mit einem Auge "schielt" und der Zeitung schön die Deutungshoheit von irgendetwas überlässt.
Denn die berichtet frei weg alles, was uns überrollt, ohne dabei - sie ist ja eine christliche Zeitung - auch nur ein Jota der Hinterfragung oder Kritik oder des "Abers" zu verlieren. Denn das ABER - wie ich es bereits 1995 in einem Lied formulierte - ist VERSTUMMT. Die Masse schweigt und überlässt die Verantwortung denen da Oben.
Das Gegenteil ist der Fall. neuerdings druckt diese Zeitung unkommentiert ab, was die Leute so in den Sozialen Netzwerken von sich geben. So auch im Fall der nächsten so genannten Kinky-Party, wo ausdrücklich Sex sogar mit Duldung der Ravensburger Staatanwaltschaft erlaubt ist. Und das nur 48 Stunden nach dem ASCHERMITTWOCH, wo die Narren und Närrinnen in den Tagen zuvor schon genug Samen verspritzt und empfangen haben. Das weiß jeder - kreuz und quer!
Und nun meinen selbige, das Aschekreuz oder die nächste Beichte mache alles wieder gut. Doch schon am zweiten Tag der "Fastenzeit" wird eingeladen zu "fast and faster as you can" mit Worten wie "Es wird heiß, es wird intensiv - und am Ende ist es vielleicht schon zu spät, um noch einen Schritt zurückzutreten." Versehen mit einem "Teufel-Smiley". Und was gemeint ist, ist aus dem context völlig klar.
Dieser Text aus den Sozialen Medien ist so im Artikel der Zeitung abgedruckt - und das sind nur 2 1/2 Zeilen von 17 insgesamt.
Die Spitze - besser gesagt das Kreuz - dieser geplanten Veranstaltung ist der Plan der Veranstalter, ein bereits vorhandenes Andreaskreuz zum aktiven Akteur des Events zu machen. An dem Kreuz sollen sich dann Besucher und Besucherinnen gegenseitig festbinden können - um anschließend - ja, was zu tun ..? Aber sicher sei das noch nicht, meint einer der Veranstalter. Das bin ich übrigens auch nicht.
Sie, liebe Leserschaft, wissen was ein ANDREAS-KREUZ ist?! Richtig, es steht vor allem an unbeschrankten Bahnübergängen und hat die Form eines X.
Doch der Ursprung - und darauf insistiere ich hier - dürfte vor allem vielen jüngeren Menschen unbekannt sein. Der Name "Andreaskreuz" verweist auf einer der zwölf Jünger Jesu, nämlich Andreas, den Bruder von Johannes. Den Überlieferungen nach wurde er an eine solchen X-förmigen Kreuz wegen seiner Glaubensüberzeugung hingerichtet. Dieses Diagonalkreuz ist daher zum Attribut dieses Apostels geworden und fand in der Religion und speziell in der christlichen Ikonographie seinen Niederschlag. Als ur-ur-sprüngliches Symbol der gekreuzten Hölzer des Feueropferaltars, ist es auch in Darstellungen der Opferung Isaaks (des Urvaters des jüdischen Volkes, Isaak war der Vater von Jakob, der von Gott den Namen "Israel" erhielt) zu finden. Enthalten ist in ihm auch der griechische Buchstabe Chi (Χ) als Symbol für Jesus Christus, wie etwa im Christusmonogramm. Vor allem in frühchristlicher Zeit wurde das Andreaskreuz daher häufig als heimliches Erkennungszeichen verwendet.
Nach meiner Überzeugung wäre es eine Art von Blasphemie (§ 166 StGB), die hier zelebriert würde. Aber eine erneute Anzeige, würde von der Ravensburger Staatsanwaltschaft doch nur wieder von vorn herein zurückgewiesen, ohne sie ernstlich zu prüfen, da ja wieder einmal der Tatbestand der "Öffentlichkeit" nicht gegeben sei. --- Doch da insistiere ich auf STGB § 11, Absatz 3.
Ich höre schon die - hier von mir fiktiv !! formuliert - über dieselbe Zeitung verbreitete Antwort der Damen und Herren aus der Seestraße (Staatsanwaltschaft): "Das Andreaskreuz gilt heute lediglich nur als ein öffentliches Verkehrszeichen gemäß der StVO. Die religiöse Bedeutung in der Gesellschaft ist marginal und zu vernachlässigen. Hier von Blasphemie zu reden, ist in einer aufgeklärten Gesellschaft als überempfindlich und mimosenhaft zu bezeichnen und zudem unzulässig. Deshalb sind säkulare oder gar eventuelle sexuelle Handlungen an einem Andreaskreuz in einem geschlossenen Raum juristisch nicht zu beanstanden."
Entschuldigung, wenn ich als Christ im christlichen Abendland das anders sehe ... Mal sehen, was mein Rechtsanwalt dazu meint ...
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