Baumschutz - aber bitte mit zeitgemäßem Ernst plus adäquater "Klima-Sahne" ... Ergebnisse der "Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz" ...
Blogger Stefan Weinert
Ravensburg, im Mai 2025
Die Ravensburger CDU will die nach Jahrzehnten hart erkämpfte "Baumsatzung" wieder einstampfen und meint, man/frau könne das Klima mit christlicher Vernunft retten. Schon Peter Schröder und Siggi Scharpf (+) hatten bereits in den 1980er und 1990er Jahren mit dem damaligen "grünen" CDU-OB erfolglos darum gestritten. 30 Jahre später wurde sie dann endlich implementiert.
Dabei hat die Stadt (West)Berlin bereits seit 1982 eine "Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung - BaumschVO), welche nicht nur den aussagekräftigen und programmatischen Titel trägt, sondern Bäume bereits ab 50 cm Umfang in ein (1) Meter Höhe (Durchmesser = 16 cm), vor dem Abholzen schützt. In WIEN sind es gar nur 40 cm Baumstammdurchmesser.
Zunächst war es der Ravensburger Blogger mit einem Artikel und einem Leserbrief *), der verständlicher Weise von der Zeitung nicht veröffentlicht wurde, dann folgten die "Wissenschaftler für Zukunft" mit ihrem Klimavortrag in Form eines Briefes an die Stadtverwaltung, und dann sollte ein Protest-Trauerzug des BUND durch die Stadt folgen, der auch mit Sarg und heulenden Kettensägen kontraproduktiv durchgeführt wurde, wie auch die "lehrerhafte Belehrung" des Stadtrates durch die "Scientists for Future" peinlich war.
Dabei sind die kritischen Anmerkungen (nicht nur von der CDU) an der Ravensburger Baumsatzung durchaus nachvollziehbar und meines Erachtens berechtigt. Deshalb aber für die Zukunft einen Rundumschlag für Satzung und Bäume zu fordern, ist im Kontext unserer heißen Zeit und der brennenden Fragen unverantwortlich. Die Kritik passt nämlich genau in die Lücken, welche die halbherzige Ravensburger Baumsatzung geschaffen hat. Statt sie abzuschaffen, muss eine neue, eine dem Ernst der Lage angemessene Baumschutzverordnung für den privaten und öffentlichen Raum in Ravensburg und seinen Teilorten her.
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GALK e.V. (hier finden Sie alle aufgeführten Städte)
Im Auftrag der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün beim DST hat der GALK Arbeitskreis Stadtbäume gemeinsam mit dem Arbeitskreis Landschaftsplanung und Grünordnung eine Musterbaumschutzsatzung erarbeitet. Sie wurde im Juni 2012 in den umweltpolitischen Fachgremien des DST beraten und als wichtige Handreichung für den kommunalen Baumschutz gebilligt. Im Vorfeld Anfang 2011 lief eine Kurzabfrage in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen. Die erbetenen Daten sollten ein aktuelles Bild über Baumschutzsatzungen ergeben.
Das hier vorliegende Ergebnis aus 32 Städten ist im Rahmen eines ergebnisoffenen Hearings der Stadt Münster ausführlich vorgestellt worden.
Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze. Die heute gültigen Baumschutzsatzungen der Städte und Kommunen basieren im Wesentlichen auf den Mitte der 70er Jahre entstandenen Landesnatur-schutzgesetzen.
Nachfolgend werden beispielhaft Baumschutzsatzungen (-verordnungen) aus den Mitgliedsstädten des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume vorgestellt. Letzte Aktualisierung im März 2025: