RV 👉 TOD IN DER BRÜHLSTRASSE: Blogger schreibt an die Ravensburger Staatsanwaltschaft - Den Unfall begünstigende Fahrlässigkeit der RV-Stadtverwaltung? ...
Nachrichtlich: Polizeipräsidium Ravensburg; Regierungspräsidium Tübingen; Presserat
a) die unbeleuchtete Straße - was ein Faktum ist - eine, einen solchen Unfall eventuell begünstigende Tatsache und damit eine fahrlässige Unterlassung seitens Ravensburger Stadtverwaltung darstellt, und
b) somit die Ravensburger Stadtverwaltung eventuell (?) eine Mitschuld am Tod eines ihrer Bürger trifft.
- **) Jeder versagt für sich allein. Wenn dem Täter kein rechtswidriger Wille, sondern nur ein Versagen vor den Sorgfaltsanforderungen der Rechtsordnung vorzuwerfen ist, so ist ihm ein durch dieses Versagen von ihm verursachter Verletzungserfolg zuzurechnen, nicht aber das Versagen anderer, mag dieses auch dem seinen gleich sein oder sonst irgendwie mit ihm zusammenhängen. ... in den letzten zehn Jahren ist eine Reihe von Monographien und Aufsätzen erschienen, die die Einführung einer fahrlässigen Mittäterschaft verlangen und begründen und zwar gerade mit dem Ziel, die Feststellung der Kausalität des einzelnen fahrlässig Handelnden für den Schaden überflüssig zu machen. Die Konsequenzen der Einführung dieser Rechtsfigur sind noch gar nicht abzusehen. Zu ihnen gehört, dass bei Zweifeln darüber, wer von mehreren gemeinsamen oder zugleich fahrlässigen Handelnden den Erfolg verursacht hat, nicht wie bisher alle Beteiligten freizusprechen, sondern alle zu verurteilen sind. Ein Beispiel dafür ist der berühmte Fall rolling stones. Zwei junge Männer entschließen sich spontan, je einen Felsbrocken einen Abhang hinunter in den Fluss zu rollen. Fahrlässiger Weise haben sie sich zuvor nicht davon überzeugt, dass sich unterhalb dieser Böschung niemand befindet. Einer der Steine trifft einen am Flussufer sitzenden Angler tödlich. Wer von den beiden jungen Männern ihn gerollt hat, kann nicht mehr festgestellt werden. Die herrschende Lehre in Deutschland muss zum Freispruch beider Beteiligten kommen, weil keinem von ihnen nachzuweisen ist, dass er den Tod des Anglers durch seinen Steinwurf verursacht hat. Kann man sie zu fahrlässigen Mittätern machen, so kann man einem jeden das Verhalten des Anderen wie eigenes zurechnen, mit der Konsequenz, dass für die Strafbarkeit eines jeden von ihnen wegen fahrlässiger Tötung die Feststellung ausreicht, dass mit Sicherheit einer von ihnen den Tod des Fischers verursacht hat. So hat das Schweizer Bundesgericht den Fall auch entschieden. In Deutschland ist die Rechtsprechung der Konstruktion einer fahrlässigen Mittäterschaft bisher nicht nähergetreten. Das OLG Schleswig hat sie in dem folgenden ganz entsprechenden Fall ausdrücklich abgelehnt... Quelle: Jura.Uni-Bonn.de
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“ (§ 276 BGB). Das bedeutet, dass jeder die Sorgfalt und Vorsicht aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation objektiv vonnöten ist. Damit das Verhalten als fahrlässig eingestuft wird, müssen außerdem die Folgen des sorglosen Verhaltens absehbar und vermei
dbar sein. Die betreffende Person [Blogger: auch juristische Person] muss also prinzipiell die Möglichkeit haben, sich so zu verhalten, dass keine negativen Folgen zu erwarten sind. Tut sie das nicht, geht sie ein gewisses Risiko ein, anstatt Vorsicht und Sorgfalt zu zeigen: Sie handelt fahrlässig. Wichtig zur Abgrenzung der Fahrlässigkeit ist zudem, dass der Schaden nicht das Ziel des Handelns gewesen ist. Die betreffende Person nimmt zwar die Möglichkeit in Kauf, dass er entstehen könnte, legt ihr Handeln aber nicht aktiv darauf an. - Quelle: www.axa.de
Sicher erinnern sich die Leser und Leserinnen dieses Blogs - vor allem jene aus der Stadt Ravensburg - an den tödlichen Unfall am Fasnet(Fasching)-Wochenende im Februar 2024. Der Unfall ereignete sich zur nächtlichen Stunde, respektive am frühen Morgen gegen 04:30 Uhr, in der "Brühlstrasse", bei dem ein 25 Jahre junger Mann unter Beteiligung eines zu diesem Zeitpunkt auf jener Straße fahrenden PKW ums Leben kam.
Aus Energiespargründen war dieser Straßenzug - wie auch einige andere in Ravensburg - zu diesem Zeitpunkt nicht beleuchtet. Die Laternen waren ausgestellt, obwohl gerade an einem solchen Wochenende bekanntermaßen viele angetrunkene und feiernde Menschen des nachts unterwegs sein könnten - und in diesem Fall auch war(en). Dieser Fakt - Straße unbeleuchtet bzw. Laternen waren aus - wird in der Pressemitteilung von dpa und demgemäß auch der Staatanwaltschaft explizit genannt.
Laut der Staatsanwaltschaft trifft den Autofahrer nun aber keine Schuld an dem tödlichen Ausgang des morgendlichen Vorfalls. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Was offensichtlich nicht geklärt ist und aus der folgenden Meldung auch nicht ersichtlich ist, ist die Frage, inwiefern die Ravensburger Stadtverwaltung hier wegen der unbeleuchteten Straße trotz der Fasnet eventuell eine Mitschuld trifft. Die Frage ist auch, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt in diese Richtung ermittelt, respektive ermittelt hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
Die folgende dpa-Meldung, dass nun, 17 Monate nach dem Unfallhergang in der Ravensburger Brühlstrasse mit Todesfolge, der "Autofahrer von allen Vorwürfen entlastet worden" sei, war heute im Internet zu lesen. Weiter heißt es in der dpa-Meldung, welche von www.gmx.net veröffentlicht wurde und auch bei n-tv und anderen Medien erschien:
"Den Autofahrer trifft keine Schuld", sagte eine Sprecherin der Ravensburger Staatsanwaltschaft. Er habe keine Chance gehabt, den Fußgänger rechtzeitig zu sehen, weil sich dieser wohl auf dem Nachhauseweg nach einem Fastnachtsball auf die unbeleuchtete Straße gelegt hatte. --- "Der Geschädigte lag oder kauerte in Längsrichtung zur Fahrbahn mit dem Kopf in Richtung des herannahenden Fahrzeugs", teilte die Sprecherin weiter mit. Das hätten zwei Gutachten so bestätigt. Einen Suizid hatten die Ermittler nach dem Unfall im Februar 2024 ausgeschlossen. © Deutsche Presse-Agentur
Die Tagesschau (swr) berichtet darüber wie folgt:
>>> Ein 25-jähriger Fußgänger war vor fast eineinhalb Jahren von einem Auto in Ravensburg erfasst und getötet worden. Nun steht fest, wie es zu diesem tragischen Verkehrsunfall kommen konnte.
Ermittlungen zeigen Unfallhergang
Den Ermittlungen zufolge war der stark betrunkene Fußgänger nach einem Fastnachtsball auf dem Nachhauseweg, als ihn das Auto eines 42-Jährigen erfasste. Unklar war: Überquerte der 25-Jährige da gerade die Straße oder lag er auf ihr? Hätte der Autofahrer das Unglück also verhindern können? Hätte er nicht, so jetzt die Staatsanwaltschaft Ravensburg.
Gutachten zeigt: Der Autofahrer hatte keine Schuld
Zwei aufwändig erstellte Gutachten hätten gezeigt: Der 25-Jährige lag auf der Straße, im Bereich einer Kurve, zudem waren alle Straßenlaternen aus. Der Autofahrer konnte den Mann nicht rechtzeitig sehen. Das Verfahren gegen den Autofahrer wurde daraufhin eingestellt.
Der Unfall hatte in Ravensburg viele schockiert. Noch eineinhalb Jahre danach liegen an der Stelle Kerzen und Blumen. <<<
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Am 23. Mai 2024 hatte ich folgenden offenen Brief - eingebettet in den ebenfalls folgenden Blog-Artikel - an die Ravensburger Stadtverwaltung und andere geschrieben:
Tod in der Ravensburger "Brühlstrasse" - Erinnerung II.
Ein Ravensburger Bürger fragt an
Herrn Erster Bürgermeister Simon Blümcke, Dez. Ordnung und Recht
Fraktionsführer/innen des Ravensburger Gemeinderates
Staatsanwaltschaft Ravensburg, Presse, Polizeipräsidium Ravensburg
Regierungspräsidium Tübingen,
Bürger/innen (Bcc)
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Blümcke, sehr geehrte Fraktionsführer/innen,
sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser, sehr geehrte Pressevertreter/innen,
Als Bürger dieser Stadt bitte ich sie mir mitzuteilen, ob in Sachen "Tod in der Ravensburger Brühlstraße" am Fasnetswochenende 2024
a) noch Untersuchungen respektive Ermittlungen laufen --- oder, sollten diese abgeschlossen sein,
b) mit welchem Ergebnis diese Untersuchungen/Ermittlungen verlaufen sind.
Ich bitte - als demokratisch Beteiligter und Wähler in dieser Polis -, die auch von mir gewählten Stadträt/innen darauf zu drängen, dass diese Causa nicht "unter den Tisch gekehrt" oder vor den Bürger/innen intransparent verschleiert wird.
In Anbetracht der Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 ist es mir und vielen Bürgern wichtig, noch vorher darüber Bescheid zu wissen (a oder b), da es unser Wahlverhalten bestimmen kann.
Insbesondere bitte ich explizit die Fraktionsführer/innen sich dafür einzusetzen, dass geklärt wird, ob es am Tod des jungen Mannes eine eventuelle Mitschuld der Ravensburger Stadtverwaltung in der Mitverantwortung der drei Bürgermeister gibt. Die Presse bitte ich, hier noch vor den Wahlen nachzuhaken und darüber zu berichten.
Zur Erinnerung hier Auszüge aus meinen beiden Blogberichten zu der traurigen Causa.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg
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Blog
3. März 2024 - Am Samstag vor dem diesjährigen Rosenmontag, kam es in der Ravensburger Brühlstrasse, nahe dem Sportzentrum, zu einem tödlichen Unfall. Ein 25-jähriger junger Mann wurde dort gegen 4:30 Uhr morgens in tiefster Dunkelheit von einem Auto erfasst und verstarb kurze Zeit später am Ort des Geschehens.
Sicher erinnert sich der/die Leser/innen an den tödlichen Unfall eines Fahrradfahrers an der Ravensburger Wangener Strasse im vergangenen Jahr 2023. Viele Bürger/innen und auch Vertreter/innen der Fahrradlobby gehen davon aus, dass die dort vorhandenen unzureichende Fahrradweglösung der Stadtverwaltung dafür eventuell mitverantwortlich war.
Diese Mitverantwortung trägt eventuell die Stadt/Gemeinderat auch bei der Zerstörung des jungen Lebens (siehe oben) vor drei Wochen in der Brühlstrasse. Das jedenfalls ist - zunächst - meine ganz persönliche Meinung, die niemand teilen muss.
In der "Schwäbischen Zeitung" ist das Folgende zu diesem Hergang zu lesen:
"Zum Unfallzeitpunkt war es an der Unfallstelle in der Brühlstraße völlig dunkel. Die Beleuchtung wird in Ravensburg an Freitagen und Samstagen von 3 bis 5 Uhr ausgeschaltet, der Gemeinderat hat das so entschieden. Es gibt Gebiete, die sind von der Abschaltung ausgenommen, wie etwa die Altstadt, die Nordstadt und der Bahnhofsbereich. In der Fasnetszeit gab es laut Stadtverwaltung keine Ausnahmen. „Samstags in der Brühlstraße um 4.30 Uhr müsste die Beleuchtung daher abgeschaltet gewesen sein“, so Pressesprecher Timo Hartmann."
Blogger: Um es zu fokussieren, deutlich zu machen und ins richtige "Licht" zu rücken: Die nächtliche Einschränkung der Straßenbeleuchtungen in gewissen Gebieten der Stadt hat der Gemeinderat beschlossen, um in Zeiten der negativen Klimaveränderung Energie zu sparen und damit einen positiven Beitrag dagegenzusetzen. Auch an einem Samstag, auch in der Fasnet von 3 bis 5 Uhr morgens, auch in der Brühlstrasse, wohl wissend, dass gerade da einige offiziell betrunken seiende Narren auch in anderen Gebieten als der Altstadt usw. unterwegs sein könnten.
Und die Frage, ob hier, bei dem tödlichen Unfall in der stockdunklen Brühlstraße zu diesem heiklen Zeitpunkt "Fasnet", die Ravensburger Stadtverwaltung und Gemeinderat eine gewisse Mitschuld trifft, darf zumindest von mir als Bürger gestellt werden. Denn die spätnächtlichen (oder frühen) Damen an den Wochenenden haben beim Rathaus erreicht, dass ihre Heimwege nach der Party rund um die Nacht hell erleuchtet bleiben, damit nichts "passiert". Warum nicht in der ganzen Stadt inklusive "Sportzentrum" - zumindest vom "Gumpigen" bis "Aschermittwoch morgens"? Warum? --- R.I.P - junger Mann!
19. März 2024 - In der jüngsten Gemeinderatssitzung [vor dem 19.3.24] fragte eine Rätin der größten Fraktion (die Grünen) die Stadtspitze, ob es nicht doch möglich wäre, die Straßenlaternen in der Brühlstraße (das war der Unfallort mit Todesfolge) nachts zumindest teilweise brennen zu lassen. Diese eigentlich Bitte auf dem Hintergrund der stockdunklen Tangente am Sportzentrum zum Todeszeitpunkt des jungen Mannes erfolgte, so zeigt es uns der Kontext eines Zeitungsartikels, damit so etwas oder Ähnliches nicht noch einmal geschieht.
Doch was dann in der Gemeinderatsitzung passiert, ist dermaßen vom Amtsschimmel bestimmt und auf Kalendertag den es gar nicht gibt, bezogen, dass es für die Hinterbliebenen verletzend, für die Rätin brüskierend und für uns Bürger als höchst fahrlässig erscheint.
Dann a) verweist der dafür zuständige Bau-Bürgermeister
Um es noch einmal klarzustellen. Der Unfallfahrer von jenem Fasnets-Wochenende steht wegen "Totschlag" im Focus [Stand 19.3.24] . Die Staatsanwaltschaft geht also davon aus, dass er nicht vorsätzlich mit der Absicht zu töten, gehandelt hatte. Das aber hätte er ja folgerichtig auch nur tun können, wenn er den 25-Jährigen gesehen hätte. Aber es war stockdunkel. Insofern gehören diese Dinge untrennbar zusammen. Es ist die Stadtverwaltung, welche sie mit Gewalt aufspalten will. Und nur die Staatsanwaltschaft kann sie eventuell voneinander trennen.
Aus Sicht der Ravensburger Stadtverwaltung und auch aus Sicht einiger Bürger/innen und eventuell auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft, könnte die Erfüllung des Wunsches aus dem Stadtrat, die Lichter zur fraglichen Zeit wieder brennen zu lassen, natürlich als eine Art Mit-Schuld-Eingeständnis am tödlichen Unfall gedeutet werden. Denn der Unfall passierte bei Stockdunkelheit, weil aufgrund einer Stadtverfügung vorhandene Laternen nicht brannten. Eine eventuelle Mitschuld der Behörde muss geklärt werden - und zwar umgehend. Das aber soll verhindert werden, denke ich.
Es ist nun ein echtes Dilemma, in welchem die Ravensburger Stadtverwaltung hier steckt. Denn es könnte noch schlimmer kommen. Was, wenn an selber, an gleicher oder anderer Stelle des nachts bei Stockdunkelheit, dort wo Laternen vorhanden aber nicht entzündet sind, noch einmal ein Unfall geschieht, oder eine Frau vergewaltigt wird.
Ende des Blogartikels