"Tod in der Brühlstrasse" - Ravensburger Staatsanwaltschaft antwortet dem Blogger ...
Stefan Weinert, Blogger aus Ravensburg
Als vor wenigen Tagen (7. Juli 2025) per dpa-Meldung bekannt wurde, dass die Ravensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Autofahrer, welcher des nachts (früher Morgen im Wintermonat Februar 2024) des Fasnetsamstag einen jungen Mann in der - zu diesem Zeitpunkt völlig unbeleuchteten - Ravensburg "Brühlstrasse" mit Todesfolge überfahren/angefahren hatte, fragte ich mich (übrigens wiederholt), ob es wohl noch weitere Ermittlungen der Staatsanwalt gegen eventuell "Dritte" gibt oder geben wird.
Adressat meiner Überlegungen war die Ravensburger Stadtverwaltung, konkret die drei damals sich im Amt befindlichen Bürgermeister mit ihren untergeordneten und zuständigen Amtsleitern, zuständig und letztverantwortlich für die abgestellte Beleuchtung in der Brühlstrasse.
Deshalb schrieb ich einen entsprechenden Brief (9. Juli 2025) an die hiesige Staatsanwaltschaft, um mich genau danach zu erkundigen. Der Brief ist hier nachzulesen:
In dem Brief heißt es unter anderem:
a) die unbeleuchtete Straße - was ein Faktum ist - eine, einen solchen Unfall eventuell begünstigende Tatsache und damit eine fahrlässige Unterlassung seitens Ravensburger Stadtverwaltung darstellt, und
b) somit die Ravensburger Stadtverwaltung eventuell (?) eine Mitschuld am Tod eines ihrer Bürger trifft.
Nun erhielt ich heute - nur eine Woche nach meinem Brief (E-Mail) an die Staatanwaltschaft die folgende Antwort von dort:
"Sehr geehrter Herr Weinert,
das eingestellte Ermittlungsverfahren bezog sich auf den Tatvorwurf gegen den beschuldigten Autofahrer. Ob möglicherweise anderweitig eine durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg zu verfolgende Straftat bei diesem Unfallgeschehens vorlag, wird aktuell im Rahmen einer sogenannten Allgemeinen Anzeigesache, einem sog. AR-Verfahren, geprüft. Diese Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Freundliche Grüße,
Dr. Christian Weinbuch - Staatsanwalt/Pressesprecher -Staatsanwaltschaft Ravensburg"
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Meine Reaktion am selben Tag:
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Verfahren bei den Staatsanwaltschaften
- a)
- Privatklagesachen, die der Staatsanwaltschaft zur Weiterleitung an das Berufungsgericht vorgelegt werden,
- b)
- Anzeigen, die keinen Straftatbestand erkennen lassen,
- c)
- Prüfung des Anfangsverdachts von Amts wegen,
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