Schutzgebiete - Und wenn ja, wie viele? ...
Naturschutzgebiete NSG
Biosphärengebiete
Biosphärengebiete umfassen großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Naturausstattung, die zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln sind. Biosphärengebiete sind Modellregionen, die zeigen, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können. Biosphärengebiete gliedern sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen: Kernzonen sollen sich vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln und haben einen ähnlichen Status wie Naturschutzgebiete. Die Pflegezonen sollen überwiegend wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden. In den Entwicklungszonen soll eine vorbildliche ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung unterstützt werden. Biosphärengebiete weist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft per Rechtsverordnung aus. Im Landkreis Ravensburg gibt es bisher kein Biosphärengebiet. Jedoch ist ein "Biosphärengebiet Oberschwaben" geplant. Das steht allerdings unter heftiger Kritik. Und wenn man/frau genau 🔴hinschaut (hier können, ja sollten Sie es unbedingt nachholen), erscheint ein solches "Biosphären-Reservat" - so die korrekte und offizielle Bezeichnung der UNESCO - als eine Mogelpackung respektive ein Vabanquespiel, das am Ende "immer die Bank = Wirtschaftsbosse" gewinnt/gewinnen.
Landschaftsschutzgebiete LSG
Landschaftsschutzgebiete sind zumeist großflächige unter Schutz gestellte Ausschnitte der Landschaft. Sie können aus Gründen zum Schutz des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung geschützt werden. Die Schutzbestimmungen sind im Vergleich zu Naturschutzgebieten weniger stark ausgeprägt. Beispielsweise ist weder ein Wegegebot noch ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln geregelt. Die Realisierung von Bauvorhaben ist mit Erlaubnis der Naturschutzverwaltung möglich, sofern diese dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen. Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ist zulässig. Für LSG gibt es keine Größenbegrenzungen. Moderne LSG umfassen aber mehrere km². Durch LSG werden überwiegend Offenlandflächen der Kulturlandschaft geschützt, da diese einem höheren Nutzungsdruck durch Bebauung und Infrastruktur, Vergrößerung der Ackerflächen oder Aufforstungen ausgesetzt sind. Größere LSG umfassen auch Waldflächen, bzw. die Übergangsbereiche von Wald in Offenland, reine Waldgebiete sind bundesweit die absolute Ausnahme. Die Ausweisung von LSG erfolgt durch die Landratsämter bzw. Stadtkreise oder Regierungspräsidien per Rechtsverordnung. Im Landkreis Ravensburg gibt es 50 LSG mit einer Gesamtfläche von mehr als 25.183 ha. Die größten sind die LSG „Altshausen-Laubbach-
Naturdenkmale
Gesetzliche geschützte Biotope
Natura 2000 Gebiete
Biotopverbund Baden-Württemberg
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Quelle: Landratsamt Ravensburg
Im Nordosten befindet das NSG Sassweiher, ein Spirkenhochmoor mit Streuwiesen, mit einer Fläche von ca. 38 ha, davon 30 ha im Wald. Das NSG Lochmoos, ehemaliges Torfstichgebiet mit Hochmoorresten und ausgedehnten Streuwiesen und einem Weiher, nordöstlich von Unterankenreute, umfasst eine Fläche von 54 ha, davon 6 ha Wald. Das NSG Tuffsteinbruch Weissenbronnen, westlich von Bergatreute, ist geologisch und naturschutzfachlich durch seine Quellen und Quellmoore überregional bedeutsam. Ein weiteres bedeutendes NSG ist das Füremoos, ein vermoortes Toteisloch bei Vogt mit einer Fläche von 4 ha. Dies ist das älteste Naturschutzgebiet im Landkreis (1937) und gleichzeitig Bannwald. Ganz im Süden, nördlich von Waldburg, liegt das 4 ha große Edensbacher Mösle, ein Moorwald, der ebenfalls als Bannwald ausgewiesen ist. Ein dritter Bannwald liegt im Röschenwald und wird als „bayrischer Schlag“ bezeichnet. Es handelt sich um 63 ha großes Forschungsgebiet, in dem die natürliche Sukzession nach einem Sturmwurfereignis in den 90er Jahren untersucht wird. Das zentrale und wertbestimmende Landschaftsschutzgebiet im Altdorfer Wald ist das „Durchbruchtal Wolfegger Ach“, welches in der neuen Ausweisung 2014 die drei bis dahin vorhandenen LSG zusammenfasst. Es umfasst landschaftliche und geologische Schätze wie Tuffquellen, Quellmoore, Weiher, kulturhistorisch bedeutsame Offenlandstrukturen sowie Schlucht- und Buchenwälder. Im Süden grenzt an den Altdorfer Wald und den Waldburger Rücken das LSG „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“, eines der größten LSG im Landkreis, das durch die hügelige Drumlinlandschaft der Jungmoräne gekennzeichnet ist. Als flächenhafte Naturdenkmale sind im Altdorfer Wald überwiegend historische Weiher und Teiche ausgewiesen, welche auch eine besondere Vegetation aufweisen. Besonders bedeutend ist der Birkenweiher mit einem Königsfarnstandort nahe Bolanden. Naturschutzfachlich ebenso bedeutend ist eine Weihergruppe in der Nähe des Egelsees rund um die B30, welche sich durch besondere Verlandungszonen mit Seggen sowie eine reiche Wasserpflanzenvegetation auszeichnet. Auch ehemalige Kiesgruben sind mittlerweile als Naturdenkmale und Biotope ausgewiesen, wie westlich von Waldburg und östlich von Wetzisreute und bei Hintermoos. Knapp 400 Biotope, überwiegend Waldbiotope, verteilen sich über den gesamten Altdorfer Wald. Diese sind größtenteils auch in den anderen Schutzgebietstypen bereits enthalten. Eine besondere Gruppe sind die sogenannten Missen im Röschenwald, kleine Toteissenken mit Auenwaldvegetation aus Eschen und Schwarzerlen. Geologisch besonders interessant sind noch die Waldklingen und Quellbäche rund um die Wolfegger Ach, sowie Auwälder und Altwasser im Schussentobel. Das FFH Gebiet „Altdorfer Wald“ umfasst insgesamt 1370 ha, davon 948 ha im Altdorfer Wald. Die restlichen Flächen befinden sich östlich von Weingarten, um den Rössler Weiher und südlich von Wolfegg. Das FFH Gebiet untergliedert sich in mehrere Teilbereiche, im Norden der Schussentobel mit Eschen-Ahorn-Ulmen- und Buchenwäldern, in der zentralen Mitte das Tal der Wolfegger Ach mit Auwäldern, sowie einige Weihergruppen und im Süden die Moorgebiete Himmelreichmoos und Fuchsenloch. Der Biotopverbund umfasst den landesweiten Fachplan Biotopverbund und den Generalwildwegeplan. Für das Gebiet relevant ist im Wesentlichen der Biotopverbund der mittleren und feuchten Standorte. Die höchste Dichte befindet sich im Übergangsbereich Offenland / Wald mit Weihern und Mooren. Im Wald selbst haben nur die Feuchtbiotope und Gewässer eine besondere Funktion. Zudem verläuft durch den Altdorfer Wald ein national bedeutsamer Wildtierkorridor Ein großer Teil des Altdorfer Waldes wird intensiv fortwirtschaftlich mit Nadelholzkulturen genutzt und ist stark von großen Waldwegen durchzogen. Dementsprechend hat er eine mittlere landschaftsökologische Bedeutung für die Erholung und das Landschaftserleben, auch wenn kleinräumige, äußerst reizvolle und naturschutzfachlich hochwertige Strukturen und Biotope vorhanden sind. Der Altdorfer Wald ist zu 85 % Staatswald und damit im Eigentum des Landes BadenWürttemberg. Der Rest ist Großprivatwald, es gibt nur wenige private Eigentümer am Rand des Waldes. Weitere Schutzkategorien Der Vollständigkeit sei erwähnt, dass es im Altdorfer Wald drei Wasserschutzgebiete gibt, die in der Anlage dargestellt sind.
Landschaftsschutz im Altdorfer Wald Wie sich erkennen lässt, ist der Altdorfer Wald ein sehr großes und sehr differenziertes Gebiet mit vielerlei unterschiedlichen Ausprägungen. Wie auch dargestellt, gibt es bereits viele nach Naturschutz- oder Wasserrecht geschützte Flächen. Der im Entwurf vorliegende Regionalplan umfasst sogar den Altdorfer Wald in seiner gesamten Ausdehnung mit verschiedenen Vorranggebieten bzw. raumordnerischen Festsetzungen. Die Ausweisung eines Schutzgebietes, ganz egal welcher Art es auch sein mag, bedingt eine intensive Auseinandersetzung mit allen Belangen des zu schützenden Gebietes. Je homogener und kleiner ein Gebiet ist, desto einfacher ist eine dementsprechende Betrachtung. Beim Altdorfer Wald ist nur vordergründig alles Wald. Da aber bei der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes, wie vorne allgemein dargestellt wurde, vielerlei Gesichtspunkte geprüft werden müssen, ist die Betrachtung des Altdorfer Waldes alleine aus unserer Sicht nicht zielführend und ausreichend. Aus fachlichen Gründen müssen auch die Bezüge zum umgebenden Offenland bis zum Siedlungsrand betrachtet und geprüft werden. Hier spielen insbesondere die Geologie und die Entstehungsgeschichte in der Eiszeit mit ihren Zusammenhängen eine wichtige Rolle. Eine tragfähige Begründung eines Landschaftsschutzgebietes muss aus einer umfassenden Betrachtung aller Gesichtspunkte und einer sorgfältigen Abwägung aller Belange entstehen. Für das Landschaftserleben und - empfinden sind weithin einsehbare Landschaftsräume bedeutsam. Dazu zählen z.B. die Kuppenlagen oder Talrandlagen bzw. formenreiche Reliefs insbesondere im Bereich von Erbisreute, Hintermoos, Fuchsenloch und Lochmoos, sowie der Landschaftsrücken von Wolpertswende über Hatzenturm nach Münchenreute und im Süden der landschaftsästhetisch reizvolle Korridor der Wolfegger Ach von Neckenfurt über Rötenbach nach Speck. Dies nur exemplarisch genannt. Wir schätzen den Altdorfer Wald in seiner Gesamtheit als größtes zusammenhängendes Waldgebiet im Landkreis und mit geringer Zerschneidung durch Verkehrswege als grundsätzlich schützenswert ein. Damit allein ist aber keine Erfordernis der Ausweisung eines LSG begründet, zumal, wie dargelegt, bereits ein hoher Ausweisungsgrad von verschiedenen Schutzkategorien mit einem sogar noch höheren Schutzgrad vorhanden ist und der Regionalplan den flächendeckenden Schutz vorsieht. Die Erarbeitung einer Würdigung, inklusive einer Landschaftsbildanalyse, wird angesichts der heterogenen naturräumlichen Ausstattung und der großräumigen Abgrenzung geraume Zeit in Anspruch nehmen. Auf Grund unserer Erfahrungen mit solchen Ausweisungen, die zudem alle flächenmäßig geringeren Umfangs waren, nehmen wir einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren für den Gutachter an. Abschließend ist nochmals auf die Belange der betroffenen Gemeinden und der Landwirte auf den angrenzenden Flächen hinzuweisen. Angesichts der Auswirkungen eines LSG auf die Bautätigkeiten von Gemeinden und deren Bauleitplanung wie auch auf die Zukunft der regionalen Landwirtschaft und des lokalen Gewerbes, sowie unter Berücksichtigung der in früheren Ausweisungen gesammelten Erfahrungen, gilt es bei der erörterten Ausweisung eines LSG „Altdorfer Wald“ noch höhere Sorgfalt als ohnehin anzulegen und vor allem ausreichend Zeit für die Beteiligung aller betroffenen Seiten einzuplanen. Nur dann kann ein solches Verfahren erfolgreich betrieben und umgesetzt werden.