Verwaltungsgericht Sigmaringen setzt FROHE BOTSCHAFT für Obdachlosen mit ERFOLG durch - Wenn das menschliche Herz zum kalten Stein in "warmer Weihnachts-Stube" wird ...
Sogar dem Jesuskind wurden ein Dach über dem Kopf und ein - wenn auch sehr einfacher - Schlafplatz gewährt. Jedenfalls vor rund 2.025 Jahren. Wenn heute einem Obdachlosen zum Weihnachtsfest nicht einmal ein "Stall mit Krippe" - trotz mehrfachen Flehens und Bittens - zugewiesen wird, ist jeder zu voriger "Christkindlesmarkt" ein Hohn und ein Tritt ins Kreuz für den, der schon am Boden liegt.

Stefan Weinert, Blogger mit Perspektive
Verehrte Leserschaft,
die in dem hier veröffentlichten Blog-Artikel geschilderte Geschichte eines Obdachlosen, dem die Stadt Ravensburg kein Bett, das wirklich auch von ihm benutzt werden konnte, zur Verfügung stellen wollte und ihn stattdessen von "Pontius zu Pilatus" schickte, hat einerseits ein gutes Ende gefunden (jedenfalls für den jungen Mann, der zuvor ohne Bett und warmen Raum über die Weihnachtsfeiertage "leben" musste). Auf der anderen, bitteren und dunklen Seite der "Weihnachtsgeschichte" stehen die Gleichgültigkeit und emotionale Kälte von Mitarbeitern der zuständigen Behörden, insbesondere die der Stadt Ravensburg.
Wie geschildert, hatte sich ein ehrenamtlich tätiger Bürger unserer Stadt um diesen jungen Mann und dessen Schicksal gekümmert. Als auch der Ehrenamtliche keinen Erfolg hatte, sondern immer nur Abweisung und Verschiebung der Verantwortung auf andere -> bei den Behörden erleben musste, blieb ihm nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht Sigmaringen (am "Heiligen Abend"), um dort einzuklagen, was ohnehin Rechtsvorschrift ist.
Mit Erfolg! Denn ab dem 27. Dezember 2025 (einen Tag nach den für andere gemütlichen Feiertagen) wurde ihm nun ein für ihn allein bestimmtes Bett "zugewiesen". Traurig dabei ist - um nicht zu sagen "skandalös" und schon fast unmenschlich - die Tatsache, dass Hilfsbedürftige und Hilfe Suchende weder allein noch mit Unterstützung Dritter bei ihrer zuständigen staatlichen Stelle das erhalten, was ihnen gesetzlich vorgeschrieben zusteht. Abgesehen davon ist das MENSCHLICHE HERZ AN WEIHNACHTEN - in diesem Fall - auf der Strecke geblieben und wurde zu kaltem Stein in warmer Stube.
Nun erhielt ich heute früh morgens eine E-Mail von dem ehrenamtlichen Betreuer des jungen Obdachlosen, welche - leider aus Sicht des Betroffenen verspätet - als FROHE BOTSCHAFT (griech.: Evangelium) gelten darf. Dort in der Mail heißt es:
Die Textanhänge (Schwärzungen und Unterstreichungen von mir) sprechen eine deutliche Sprache, welche manchem Leser und mancher Leserin aber die Sprache verschlagen dürfte
Aktenvermerk des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen


Dieser Passus zeigt einmal wieder, welche Priorisierung bei der Ravensburger Stadtverwaltung gilt: Personal wird abgebaut - so berichtete es vor Kurzem auch die Ravensburger SZ - respektive das vorhandene soll sich ja nicht um die "Gestrandeten" so kümmern, dass sie sich als MENSCHEN empfinden.

Nachdem ich meinen ursprünglichen Blogartikel auch auf Facebook veröffentlicht hatte, schrieb mir eine Ravensburgerin:

Und nach meinem Kenntnisstand gibt es noch einen weiteren solchen Fall.
Sogar dem Jesuskind wurden ein Dach über dem Kopf und ein - wenn auch sehr einfacher - Schlafplatz gewährt. Jedenfalls vor rund 2.025 Jahren. Wenn heute einem Obdachlosen zum Weihnachtsfest nicht einmal ein "Stall mit Krippe" - trotz mehrfachen Flehens und Bittens - zugewiesen wird, ist jeder zu voriger "Christkindlesmarkt" ein Hohn
und ein Tritt ins Kreuz für den, der schon am Boden liegt.
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