Lichterfest Ravensburg: Bürger richtet Petition an den Landtag wegen Betretungsverbot der Innenstadt - "Dieses Lichterfest wird auch mit meinem Steuergeld veranstaltet."
Mit Zustimmung des Petenten hier und auf Facebook veröffentlicht
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Bürgergruppe Ravensburg
Winfried Schneider
Erster Vorsitzender
Haldenweg 31
88212 Ravensburg
Ravensburg, 7.3.2026
Petition an den Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
am heutigen Tag findet in Ravensburg das sogenannte „Lichterfest“ statt.
Dazu sind große Teile der Innenstadt abgesperrt und die Zugänge durch Securitymitarbeiter abgesperrt, die Eingangskontrollen durchführen.
Ich wollte heute am späten Nachmittag in der Innenstadt zusammen mit einem Bekannten in einem Geschäft etwas einkaufen und in der Volksbank ein Überweisungsformular einwerfen sowie ein Restaurant besuchen.
Die Securitymitarbeiterin meinte, ich bekomme keinen Zutritt zur Innenstadt, dafür müsste ich zunächst für 5 E ein Bändchen für den Eintritt kaufen, jedoch seien alle Bändchen ausverkauft, so dass ich die Innenstadt im Ergebnis nicht betreten darf.
Ohne Bändchen sei für keinen mehr der Innenstadtzugang erlaubt, das sei Anweisung eines Mitarbeiters der Stadt Ravensburg.
Auf meine Nachfrage hin, konnte sie mir den Namen des Mitarbeiters der Stadt Ravensburg nicht nennen, jedoch wirkte ihre Schilderung völlig glaubhaft.
Auf meine Nachfrage hin erklärte sie, dass nur Anlieger ein Zutrittsrecht zur Innenstadt hätten, aber da ich dort nicht wohnen würde, hätte ich keinen Zutritt zur Innenstadt.
Dass ich aufgrund o.g. Gründe ein berechtigtes Interesse hatte und auch als Anlieger zähle, dieses Argument durfte sie aufgrund einer Anweisung, die sie von der Stadtverwaltung Ravensburg erhalten hatte, nicht gelten lassen.
Ich muss sagen, ich komme mir als Bürger doppelt „blöd vor“, denn dieses Lichterfest wird auch mit meinem Steuergeld veranstaltet.
Dabei wollte ich nicht einmal das Lichterfest besuchen und wäre sogar bereit gewesen, obwohl ich im juristischen Sinne Anlieger bin und ein berechtigtes Interesse hätte, für die o.g. Erledigungen, die mit dem Lichterfest nichts zu tun habe, dennoch Eintritt zu bezahlen.
Und selbst dann erhielt ich keinen Zutritt zur Innenstadt.
Ich möchte betonen, dass die Securitymitarbeiterin mich nicht persönlich kannte und auch nichts gegen mich persönlich hatte, sondern nur die Dienstanweisungen der Stadt Ravensburg umsetzte.
Sie selbst kann also nichts dafür.
Trotzdem sind verschiedene Mitglieder unserer Bürgergruppe sehr verärgert und haben gesagt, dass auch sie in Zukunft nicht mehr von der Innenstadt ausgeschlossen werden möchten, wenn sie ein berechtigtes Zugangsinteresse haben und sogar bereit sind, Eintritt zu bezahlen (ob dieser überhaupt erhoben werden darf in solchen Fällen ist sicher eine weitere Frage, auch diesbezüglich wird der Petitionsausschuss höflich um Aufklärung gebeten).
Daher bitte ich im Namen unserer Bürgergruppe darum, dass dieser Vorfall aufgeklärt und geprüft wird, ob dieses oben beschriebene Innenstadtverbot für Anlieger im juristischen Sinne/ bzw. Personen mit berechtigtem Zugangsinteresse während des regelmäßig stattfindenden Lichterfestes gerechtfertigt ist.
Sollte dies so sein, bitten wir darum, uns wenigstens die Rechtsgrundlage dafür mitzuteilen, da dieses Lichterfest alle zwei Jahre stattfindet und wir diese Angelegenheit daher geklärt haben wollen.
Mit freundlichem Gruß
Winfried Schneider
i.A. Bürgergruppe Ravensburg
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