Teil 1: Das Lichterfest in Ravensburg am 7. März 2026 könnte zum Fest mit gefährlichen Nebenwirkungen werden
Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht
(inclusive fachlicher Beratung)
Ravensburg plant am 7. März 2026 ein Lichterfest für rund 30.000 Besucherinnen und Besucher. Abgesehen davon, dass nicht nur ich eine solche Veranstaltung grundsätzlich als "voll daneben" einstufe, gibt es noch andere wichtige Aspekte, die solch' Gaudi i Frage stellen.
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22. Jan. 2026
Seit Wochen berichtet die hiesige Zeitung werbend über dieses Lustevent. So hat die "Schwäbische Zeitung" auch heute online für dieses energiegeladene Stadtfest ihr Bestes gegeben. Organisiert, vorbereitet, gemanagt und durchgeführt wird das Lichterfest vom städtischen "Kapuzinerzentrum". Dafür werden die Organisatoren aus den Reihen des Zentrums - wohl in Abstimmung mit der Ravensburger Stadtverwaltung und Ortspolizeibehörde - die Innenstadt in vier in sich abgeschlossene Zonen aufteilen.
Die Tickets für das Lichterfest sind praktisch jetzt bereits ausverkauft und vergeben worden, und das Programm läuft inklusive der in einem anderen Artikel angekündigten Kneipenbesuche der zuvor Lichtverwöhnten „bis in die Nacht“. Wie "tief" bis in die Nacht, wird man/frau am nächsten Morgen (das ist der Tag der Landtags- und Oberbürgermeisterwahl) feststellen können. Das ist nicht nur ein deplatziertes und obsoletes Event — sondern es ist auch ein Risiko, welches die Stadt sehenden Auges eingeht.
Die geplante Zoneneinteilung, bei der laut Zeitungsbericht ein Wechsel zwischen den Bereichen nicht möglich sein soll, ist meiner Meinung nach ein sicherheitsrelevanter Konstruktionsfehler. Bei 30.000 Besucher/innen und pro Zone rund jeweils 7.500 Menschen, darunter viele Kinder und Familien, könnte beispielsweise eine Paniksituation entstehen. In einem solchen Fall - oder bei einem anderen unvorhergesehenen Ereignis - wären schnelle Evakuierung, freie Fluchtwege und ungehinderter Zugang für Rettungskräfte und der Wechsel der Passanten/Besucher in eine andere Zone, lebensentscheidend.
Die angeblich aus Sicherheitsgründen geplante künstliche Quart-Fragmentierung der Ravensburger Innenstadt erhöht stattdessen noch die Gefahr von gegenseitigen Verletzungen (durch Trampeln, Schubsen etc.!) und keiner Möglichkeit des/der Einzelnen, unangenehmen Nebenstehern zu entkommen.
Dass das Fest womöglich bis tief in die Nacht andauert, weil sich selbst organisierte After‑Partys in den Kneipen anschließen, verschärft das Problem zusätzlich. Müdigkeit, Alkohol und dichte Menschenströme sind bekannte Risikofaktoren für Eskalationen. Wenn in diesem Fall Kommunikationswege nicht öffentlich, nachvollziehbar und unabhängig geprüft worden sind, handelt die Stadt fahrlässig.
Das Timing ist - wie schon gesagt - ohnehin brisant. Wenige Stunden vor Beginn der Landtagswahl und der parallelen Oberbürgermeisterwahl wird die Innenstadt faktisch abgeschottet. Die Botschaft „Wer kein Ticket hat, braucht gar nicht erst nach Ravensburg kommen“ ist nicht nur unhöflich — sie ist auch diskriminierend. Denn auch an diesem Tag ist Ravensburg mehr als nur ein Lichterfest. Aber wer kein Ticket für das Event hat oder das Lichterfest (wie ich und viele andere) ablehnt, ist in der Stadt (City) an diesem Abend/Nacht nicht willkommen und womöglich auch gar nicht erwünscht.Öffentliche Räume sind jedoch Orte der Teilhabe für alle. Ein exklusiv ticket-basiertes Event, das den Zugang zur Innenstadt massiv einschränkt, schließt einen gewissen Menschenkreis von dieser Teilhabe aus. Und das Lichterfest darf auch nicht als Kulisse dienen, hinter der demokratische Entscheidungen erstickt oder vernebelt werden (Wahlen).
Die Stadt Ravensburg und die weiteren Veranstalter müssen daher rechtzeitig und öffentlich (auf der Ebene, auf der sie auch für das Fest wirbt) konkrete Nachweise liefern. Die folgenden Forderungen sind im Grunde nicht verhandelbar:
- Sofortige Offenlegung des Sicherheitskonzepts: Evakuierungspläne, Kapazitätsberechnungen, Lage und Anzahl aller Notausgänge, Personalstärke für Crowd-Management (Crowd Management ist die systematische Planung für und die Lenkung von geordneten Bewegungen und Ansammlungen von Menschen in Notfällen), Kommunikationswege für Notfälle.
- Flexibles Zonenkonzept mit Notöffnungen in die Nachbarzonen. Das heißt: Mechanismen, die im Notfall Zonen verbinden und freie Fluchtwege garantieren; klar markierte, jederzeit zugängliche Fluchtkorridore mit offengelegter und nachweisbarer Implementierung vor der Veranstaltung.
- Garantien zur normalen Wahlmöglichkeit am Folgetag. Die Wahlen am 8. März 2026 dürfen durch dieses Ereignis nicht beeinträchtigt werden. Wahleinspruch möglich.
- Funktionsfähige, redundante Kommunikationskanäle (Lautsprecher, SMS-Alerts, Social Media) und ein klarer Ansprechpartner für Krisen. Nachweis vor der Veranstaltung.
Ein Fest, das die Innenstadt in vier abgeschlossene Zonen teilt, 30.000 Menschen anzieht und kurz vor wichtigen Wahlen stattfindet, ist leider nicht nur ein harmloses Spektakel — es ist ein Paradox zu Verantwortungsbewusstsein, politischer Erziehung gerade der jungen Generation und demokratischer Sorgfalt.
Wenn die Stadt Ravensburg und die weiteren Veranstalter die geforderten Nachweise nicht liefern, muss das Event in der Form abgesagt werden. Die Sicherheit der Menschen und die Integrität des öffentlichen Raums dürfen nicht dem Event‑Charme geopfert werden.
Die Stadtverwaltung und die Veranstalter dürfen auf die Sicherheitsforderungen nicht mit PR‑Floskeln argumentieren, oder sie gar ignorieren und/oder der Öffentlichkeit gegenüber schweigen. Konkrete Dokumente, Fristen und Nachweise sind nötig — keine vagen Versprechungen. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, vor einem solchen Ereignis zu wissen, wie ihre Sicherheit gewährleistet wird und demokratische Teilhabe geschützt bleibt.
Wer Verantwortung trägt, handelt transparent und proaktiv. Wer ausweicht, riskiert Menschenleben und die Integrität des öffentlichen Raums. Wenn die geforderten Nachweise nicht vorgelegt oder veröffentlicht werden, ist die einzig verantwortbare Konsequenz - wie schon gesagt - die Absage des Lichterfests.