Die analytische Stille nach der Ravensburger OB-Wahl und das Recht des Bürgers auf Antworten / Vorlage eines Schreibens an die Stadt zur Einsicht gemäß LIFG ...
Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht

Die OB‑Wahl in Ravensburg liegt hinter uns. Ergebnisse siehe Grafik oben. Doch eine vernünftige Analyse der Wahl durch die "Schwäbische Zeitung", so wie es angebracht wäre, fehlt, wie das Echo eines Aufschreis in der Steppe. Nur dass wir uns nicht in dieser befinden, sondern eher am Königssee, wo ein solches unvermeidbar ist. Denn auch in Ravensburg gibt es Berge, Berge des Widerstandes, Berge von Schulden, Berge von Widersprüchen und einen See der Unergründlichkeit. Das einzige Medium, das einer Analyse der OB‑Wahl nicht ausgewichen ist, war der Blog "Schussental‑Medial". Doch hier waren Grenzen gesetzt, weil gewisse Informationen zurückgehalten wurden und immer noch werden.
a) Die hohe Anzahl der ungültigen Stimmen: Warum waren sie ungültig? Was stand eventuell auf ihnen? [nach aktuellem Stand = 707 am 13.03.2026]
b) Der hohe Anteil der „Sonstigen“: Welche Namen wurden hier vom Wähler genannt?
Als Demokrat und Bürger dieser Stadt meine ich, ein Anrecht auf diese Informationen zu haben. Kann ich mich hier auf das LIFG Baden‑Württemberg berufen, oder wird man es mir verweigern aus Angst vor der Stadtverwaltung und dem angeschlagenen OB - ich könnte als Blogger darüber schreiben?
I. Die Stille, die nicht sein darfEs ist eine merkwürdige Stille, die sich nach dieser Wahl über Ravensburg gelegt hat. Keine Stille der Erleichterung, keine Stille der Zufriedenheit, sondern eine Stille, die eher an das Schweigen eines Raumes erinnert, in dem alle Anwesenden wissen, dass etwas nicht stimmt — aber niemand den Mut hat, es auszusprechen.
Die "Schwäbische Zeitung" schweigt. Nicht vollständig, natürlich nicht. Es gibt Artikel, es gibt Stimmen, es gibt die üblichen Nachwahl‑Floskeln. Doch eine echte Analyse, eine, die den Namen verdient, fehlt. Keine kritische Auseinandersetzung mit den Zahlen, keine Betrachtung der politischen Strömungen, keine Frage nach den Ursachen für die auffälligen Details dieser Wahl.
Es ist, als hätte man/frau beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mit einem oberflächlichen „So war’s halt“ zufrieden sein sollen. Doch Demokratie funktioniert nicht so. Demokratie lebt von Transparenz, von Nachvollziehbarkeit, von der Bereitschaft, auch unbequeme Fragen zu stellen.
II. Die ungültigen Stimmen – ein blinder FleckÜber 500 ungültige Stimmen. Das ist eine bemerkenswerte Zahl. Ungültige Stimmen sind nie zufällig. Sie sind Ausdruck von Protest, von Verwirrung, von Ablehnung, von Überforderung oder von bewusster Distanzierung.
Doch was bedeutet das konkret?
Waren es durchgestrichene Stimmzettel? Durchgerissen? Waren es Kommentare? Waren es? Waren es Botschaften?
In anderen Kommunen werden solche Informationen — anonymisiert, selbstverständlich — veröffentlicht. Nicht, um einzelne Wähler bloßzustellen, sondern um politische Stimmungen zu verstehen.
In Ravensburg hingegen bleibt dieser Bereich im Dunkeln.
Warum?
Es wäre ein Leichtes, die Kategorien der Ungültigkeit offenzulegen:
Formfehler
Mehrfachnennungen
Nicht eindeutig zuordenbare Stimmen
Bewusste Ungültigmachung
Doch diese Transparenz findet nicht statt. Und genau hier beginnt das Problem: Wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass Informationen zurückgehalten werden, entsteht Misstrauen. Und Misstrauen ist der Anfang vom Ende jeder demokratischen Kultur. Allerdings scheint es den meisten Bürgern egal, denn sonst wäre es nicht immer nur der Blogger, der die Zeitung und Stadtverwaltung "querulantisiert".
III. Die „Sonstigen“ – ein demokratischer SchattenbereichNoch interessanter ist der Anteil der „Sonstigen“.
0,6 Prozent mögen klein wirken, doch sie sind politisch hoch relevant. Denn „Sonstige“ bedeutet: Menschen haben bewusst einen Namen auf den Stimmzettel geschrieben, der nicht zur Auswahl stand.
Das ist kein Zufall. Das ist ein Statement. Das ist politischer Ausdruck.
In einer Zeit, in der viele Bürger das Gefühl haben, dass ihre Stimme wenig bewirkt, ist die Nennung eines eigenen Kandidaten ein Akt der Selbstermächtigung.
Doch wer waren diese Namen?
Waren es lokale Persönlichkeiten? Waren es Protestfiguren? Waren es ironische Einträge? Waren es ernst gemeinte Alternativvorschläge?
In anderen Städten werden auch solche Namen ohne jede Wertung veröffentlicht. Nicht nur, um sie zu legitimieren, sondern auch um zu dokumentieren, wie vielfältig demokratische Ausdrucksformen sein können.
In Ravensburg hingegen bleibt auch dies im Verborgenen.
IV. Das LIFG Baden‑Württemberg – ein Werkzeug, das man/frau nutzen darfDie Frage, ob man sich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Baden‑Württemberg berufen kann, ist berechtigt.
Das LIFG garantiert Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen. Dazu gehören auch Wahldaten, sofern sie anonymisiert sind und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, die sie genannt haben, zulassen.
Das bedeutet:
Die Kategorien ungültiger Stimmen müssen herausgegeben werden.
Die Anzahl der Stimmen pro Kategorie ebenfalls.
Die unter „Sonstige“ genannten Namen dürfen herausgegeben werden, sofern sie nicht personenbezogen sind — und das sind sie nicht, denn sie sind keine Wählerdaten, sondern Wahlzettelinhalte.
Die Verwaltung kann die Herausgabe nicht mit dem Argument verweigern, man könne, muss aber nicht „darüber schreiben“.
Das ist kein legitimer Ablehnungsgrund. Das wäre eine politische Bewertung, und politische Bewertungen haben im Verwaltungsrecht keinen Platz.
Ablehnen dürfte die Stadt nur, wenn:
personenbezogene Daten betroffen wären,
Betriebs‑ oder Geschäftsgeheimnisse berührt wären (hier irrelevant),
Sicherheitsinteressen betroffen wären (ebenfalls irrelevant).
Mit anderen Worten: Ja, der Bürger und die Bürgerinnen können sich auf das LIFG berufen. Die Stadt darf es auch mir nicht verweigern, nur weil ich ein Blogger bin.
V. Die Angst vor Öffentlichkeit – ein strukturelles ProblemDass man/frau dennoch versucht sein könnte, Informationen zurückzuhalten, ist ein anderes Thema.
Kommunalverwaltungen sind nicht immer Freunde der Transparenz. Nicht aus bösem Willen, sondern aus Gewohnheit. Aus einem Selbstverständnis heraus, das noch aus einer Zeit stammt, in der Bürger eher als „Verwaltungsobjekte“ denn als mündige Partner betrachtet wurden.
Doch diese Zeiten sollten eigentlich vorbei sein.
Heute erwarten Bürgerinnen und Bürger Offenheit. Sie erwarten Rechenschaft. Sie erwarten, dass man ihnen zutraut, mit Informationen verantwortungsvoll umzugehen.
Wenn eine Verwaltung Informationen zurückhält, weil sie fürchtet, jemand könne darüber schreiben, dann ist das ein demokratisches Alarmsignal.
Denn Schreiben — öffentliches Schreiben — ist kein Risiko. Es ist ein Grundrecht. Es ist ein demokratischer Dienst.
VI. Die versagende Rolle der lokalen Medien – ein Vakuum, das sich fülltDass die "Schwäbische Zeitung" keine tiefgehende Analyse liefert, ist nicht neu. Lokale Medien stehen unter Druck, ökonomisch wie strukturell. Doch gerade deshalb wäre es ihre Aufgabe, dort hinzusehen, wo andere wegsehen.
Wenn sie es nicht tut, entsteht ein Vakuum.
Und Vakuum wird immer gefüllt.
In diesem Fall durch Blogs, durch unabhängige Stimmen, durch Bürgerjournalismus.
Das ist kein Problem. Das ist eine Chance.
Denn Demokratie lebt nicht von einem einzigen Medium, sondern von Vielfalt.
Doch Vielfalt braucht Zugang zu Informationen. Und genau hier beginnt die Verantwortung der Verwaltung.
VII. Die Wahl als Spiegel der StadtJede Wahl ist ein Spiegel.
Ein Spiegel der Zufriedenheit. Ein Spiegel der Enttäuschung. Ein Spiegel der Hoffnungen. Ein Spiegel der Ängste.
Die OB‑Wahl in Ravensburg war nicht einfach eine Wahl. Sie war ein Stimmungsbild. Ein Ausdruck dessen, was viele Menschen bewegt — und was sie belastet.
Die Schulden. Die Verkehrsprobleme. Die Baumfällungen. Die Wahrnehmung von Intransparenz. Die Frage nach Verantwortung.
All das spiegelt sich in den Zahlen. Auch in den ungültigen Stimmen. Auch in den „Sonstigen“.
Wer diese Bereiche ignoriert, ignoriert die Realität.
VIII. Die Pflicht zur AufarbeitungEine Wahl endet nicht mit der Auszählung. Sie endet mit der Aufarbeitung.
Mit der Frage: Warum haben die Menschen so gewählt, wie sie gewählt haben? Das gilt natürlich auch und vor allem für das unerwartet hohe Abschneiden der drei Gegenkandidaten des Herrn Dr. Rapp, der damit abgestraft wurde, was in der Zeitung jedoch ganz anders klingt.
Eine ernsthafte und tiefgehende öffentliche Analyse der Wahl ist nicht nur Aufgabe der Medien. Sie ist Aufgabe der Verwaltung (Amtsblatt). Sie ist Aufgabe der Politik. Sie ist Aufgabe der Zivilgesellschaft.
Wenn man diese Aufgabe verweigert, verliert der Bürger noch mehr Vertrauen. Und Vertrauen ist das Kapital jeder Demokratie.
IX. Die Zukunft der Transparenz in RavensburgDie Frage ist also nicht, ob man/frau Informationen herausgeben sollte. Die Frage ist, warum man es nicht längst getan hat.
Transparenz ist kein Risiko. Transparenz ist eine Investition.
Eine Investition in Vertrauen. Eine Investition in politische Kultur. Eine Investition in die Zukunft dieser Stadt.
Ravensburg steht an einem Punkt, an dem es sich entscheiden muss: Will es eine Stadt sein, die endlich offen kommuniziert? Oder eine Stadt, die Informationen hortet wie ein Schatz, den niemand sehen darf?
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten. Nicht irgendwann. Jetzt.
X. In Summa: Die Demokratie gehört uns allenAm Ende bleibt eine einfache Wahrheit:
Demokratie ist kein Geschenk. Demokratie ist ein Auftrag.
Ein Auftrag an uns alle — an die Verwaltung, an die Medien, an die Politik, an die Bürger.
Wer Informationen zurückhält, schwächt die Demokratie. Wer Transparenz fordert, stärkt sie.
Die OB‑Wahl in Ravensburg ist vorbei. Doch ihre Aufarbeitung hat gerade erst begonnen.
Und vielleicht ist es gut, dass es Menschen gibt, die nicht schweigen. Menschen, die fragen. Menschen, die schreiben. Menschen, die nicht akzeptieren, dass Stille als Antwort verkauft wird.
Denn Demokratie lebt nicht von Stille. Sie lebt von Stimmen. Auch von denen, die man ungültig nennt.
Der Blogger wird auf jeden Fall einen Antrag auf Einsicht in die entsprechenden Wahlunterlagen bei der Ravensburger Stadtverwaltung beantragen. Wenn Sie, verehrte Leserschaft, das auch tun wollen, anbei der Entwurf (Vorschlag) eines entsprechenden Schreibens.
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Antrag nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden‑Württemberg (LIFG BW)
Betreff: Herausgabe der Daten zu ungültigen Stimmen und „Sonstigen“-Nennungen bei der Oberbürgermeisterwahl 2026 in Ravensburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden‑Württemberg (LIFG BW) den Zugang zu amtlichen Informationen im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg.
Ich bitte um Einsicht - und falls diese nicht möglich - bzw. Übermittlung folgender Informationen:
1. Ungültige StimmenBitte stellen Sie mir folgende Daten zur Verfügung:
die Gesamtzahl der ungültigen Stimmen,
die Kategorisierung der Ungültigkeitsgründe gemäß Wahlordnung (z. B. Formfehler, Mehrfachkennzeichnung, nicht eindeutig zuordenbare Stimmabgabe, bewusst ungültig gemachte Stimmzettel),
die jeweilige Anzahl pro Kategorie,
sofern vorhanden: eine Zusammenfassung der auf ungültigen Stimmzetteln erkennbaren Inhalte (z. B. durchgestrichene Namen, Kommentare, Symbole), soweit diese keine Rückschlüsse auf einzelne Wählerinnen oder Wähler zulassen.
Ich beantrage zudem:
die vollständige Liste der von Wählerinnen und Wählern handschriftlich eingetragenen Namen,
die jeweilige Anzahl der Nennungen pro Name,
die Kriterien, nach denen diese Stimmen als „Sonstige“ gewertet wurden.
Diese Informationen sind nicht personenbezogen, da es sich um Inhalte der Stimmzettel handelt, nicht um Daten der Wählenden. Eine Herausgabe ist daher nach LIFG BW zulässig.
RechtsgrundlageDer Antrag stützt sich auf:
§ 1 Abs. 2 LIFG BW (Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen),
§ 7 LIFG BW (Form des Informationszugangs),
§ 9 LIFG BW (Ausschlussgründe — hier nicht einschlägig, da keine personenbezogenen Daten betroffen sind).
Eine Ablehnung aufgrund der Möglichkeit, dass die Informationen journalistisch oder publizistisch verarbeitet werden könnten, ist rechtlich unzulässig, da das LIFG keine Zweckbindung vorsieht.
Form im Falle der ÜbermittlungIch bitte um digitale Übersendung per E‑Mail an folgende Adresse:
[Ihre E‑Mail-Adresse einfügen]
KostenhinweisBitte informieren Sie mich vorab, falls Gebühren anfallen sollten (§ 10 LIFG BW).
FristIch bitte um Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (§ 7 Abs. 7 LIFG BW).
Mit freundlichen Grüßen [Name und Ort Ravensburg]