ASBEST? und Lärm! - Anfrage(n) an das Landratsamt und die Stadtverwaltung Ravensburg: Abbruch Kreishaus II-Mittelbau (ehemals Telekomgebäude, Gartenstraße 107)
Anmerkung zum Brief unten: Von der Stadt Ravensburg erhielt ich postwendend die Antwort, man/frau sei in dieser Sache nicht zuständig, weil die Kreisverwaltung Eigentümer des Gebäudes und auch der Bauherr sei.
Das aber sehe ich anders. Das Gebäude "Gartenstraße 107" liegt eindeutig im Stadtgebiet von Ravensburg. Was das eventuelle Vorkommen und der Umgang mit Asbest und die eventuelle Schädigung der Bürger anbetrifft, wäre demnach das städtische Umweltamt, was die Lärmbelästigung (leider auch zur Zeit der eigentlichen "Mittagsruhe") anbetrifft, wäre das städtische Ordnungsamt zuständig.
Die identische Anfrage beim Landratsamt Ravensburg wurde nie beantwortet bzw. erhielt ich von dort nie eine Reaktion (Stand: 26.09.2026).
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14. September 2026
