Rassistische Diskriminierung in Deutschland bei der Wohnungssuche
Schwarze und muslimische Menschen werden bei der Wohnungssuche besonders stark diskriminiert - das zeigt eine Studie. Schon ein fremd klingender Name kann eine Wohnungsbesichtigung verhindern, berichten Betroffene.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis. In deutschen Städten kann es sehr schwierig sein, eine Wohnung zu finden - und besonders schwierig für Menschen, die keine weißen Deutschen sind.
Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hervor *). Es ist die erste umfassende Untersuchung über die Diskriminierung rassifizierter Menschen auf dem Wohnungsmarkt. Gemeint sind Menschen aus ethnischen oder religiösen Minderheiten, die rassistisch diskriminiert werden.
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa), Teil des DeZIM, befragte zwischen August 2024 und Januar 2025 gut 9500 Menschen in Deutschland.
Schwarze und muslimische Menschen gaben an, dass sie aufgrund von Diskriminierung häufiger von Wohnungsbesichtigungen ausgeschlossen werden als nicht rassifizierte Menschen. Laut Studie lag die Wahrscheinlichkeit dafür bei 35 und 39 Prozent im Vergleich zu 11 Prozent bei Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft.
"Frau Schneider" wird eingeladen - die Frau mit pakistanischem Namen nicht."*) Zentrale Ergebnisse der Studie
- Keine Einladung zur Besichtigung – das passiert Schwarzen Mit einer Wahrscheinlichkeit von 35 % bzw. 39 % berichten muslimische bzw. Schwarze Personen von solchen Erfahrungen. Bei nicht rassistisch markierten Personen liegt die Wahrscheinlichkeit bei nur 11 %.
- Rassistisch markierte Personen leben auf deutlich engerem Raum. - Rassistisch markierte Personen leben im Durchschnitt im Durchschnitt auf 47 m² und 1,3 Zimmer pro Person zur Verfügung. Andere wohnen dagegen im Schnitt auf 69 m² und in 1,9 Zimmern pro Person.
- Rassistisch markierte Personen leben häufiger in unsicheren Mietverhältnissen. Befristete Verträge (12 % vs. 3 %).
- Rassistisch markierte Personen tragen eine deutlich höhere finanzielle Belastung durch Wohnkosten. Damit steigt auch das Risiko von Wohnarmut: 36 % der rassistisch markierten Mieter*innen sind nach Abzug ihrer Wohnkosten armutsgefährdet, andere sind zu 19 % gefährdet.
- Rassistisch markierte Personen berichten häufiger von Wohnraummängeln und sind häufiger höheren Umweltbelastungen ausgesetzt. Für rassistisch markierte Mieter*innen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 57 %, während sie bei nicht rassistisch markierten Mieter*innen 48 % beträgt.
- Trotz hohem GefĂĽhl der Sicherheit, fĂĽhlen sich Frauen nachts in ihrer Nachbarschaft am unsichersten.
Ein Großteil der Personen in Deutschland fühlt sich in ihrer Nachbarschaft sicher. Am höchsten ist dieser Wert mit 90 % bei nicht rassistisch markierten Personen, am niedrigsten mit 82 %
- Schwarze und muslimische Personen erleben deutlich häufiger Diskriminierung in ihrer Nachbarschaft als nicht rassistisch markierte Personen.
Die Wahrscheinlichkeit, Diskriminierung in der Nachbarschaft zu erleben, liegt bei Schwarzen Befragten bei 23 %. Auch muslimische Personen sind überdurchschnittlich häufig betroffen.
- Geringere Wohnzufriedenheit und schlechte Wohnbedingungen stehen mit psychischem Stress im Zusammenhang. Insgesamt sind rassistisch markierte Gruppen weniger mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Besonders deutlich wird dies bei muslimischen Personen: Sie sind lediglich mit einer Wahrscheinlichkeit von 68 % mit ihrer Wohnsituation zufrieden, verglichen mit 80 % der nicht rassistisch markierten Personen.
Die Forscher schickten selbst Bewerbungen auf Wohnungsanzeigen. Dabei variierten sie die Namen der vermeintlichen Bewerber, während Einkommen und Bildung gleich blieben. Die Ergebnisse zeigen, dass Bewerber mit deutsch klingenden Namen eine Chance von 22 Prozent hatten, zu einer Besichtigung eingeladen zu werden, während von den Bewerbern mit Namen, die im Nahen Osten, in der Türkei oder in Afrika verbreitet sind, nur 16 Prozent Einladungen erhielten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit einem ähnlichen Fall. Humaira Waseem hatte sich 2022 auf ein ganz neues Inserat für mehrere Wohnungen zur Besichtigung beworben. Der Makler sagte sofort ab, es gebe keine Termine mehr. Weil die Deutsche vermutete, dass das an ihrem pakistanischen Namen lag, bewarb sie sich nochmals als "Frau Schneider" und bekam den Besichtigungstermin. Zwei weitere Anfragen ihrer Verwandten scheiterten, zwei mit deutschen Namen waren erfolgreich. Humaira Waseem klagt auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Die BGH-Entscheidung wird im nächsten Jahr erwartet.
Hier bei der DW weiterlesen ...