Nius will zwei Aussagen, die Günther in der Talkshow von Markus Lanz getätigt hatte, als rechtswidrig einstufen lassen. Der Ministerpräsident habe mit seinen Äußerungen gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen und die Meinungs- und Pressefreiheit des Portals verletzt. Das VG Schleswig bestätigte gegenüber beck-aktuell den Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Nius-Portals, vertreten durch den Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel, gegen das Land Schleswig-Holstein.
Hintergrund: Günther (CDU) übte in der ZDF-Sendung Markus Lanz vor allem am Beispiel von Nius scharfe Kritik an der Medienqualität in Deutschland.
In der Sendung sagte er unter anderem, die Volksparteien sähen sich mit einer Flut antidemokratischer Tendenzen und Desinformation in den neuen Medien konfrontiert. In Bezug auf Nius sagte Günther: "Wenn ich mir einen 'Nius'-Artikel angucke, mit dem ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da stimmt (sic.) in der Regel nichts drin." Die Inhalte seien "einfach vollkommen faktenfrei". Er erklärte zudem, dass solche Online-Portale und Inhalte seiner Ansicht nach demokratiefeindlich wirkten.
Nius wirft Günther vor, Zensur zu fordernNach dieser Diskussion fragte Lanz den Ministerpräsidenten als Resümee, ob dies ein Verbot oder Zensur erfordere. Günther antwortete mit "Ja" und sprach unmittelbar danach über Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen vor problematischen Inhalten in sozialen Medien. Er sprach sich insbesondere für eine Altersbeschränkung auf 16 Jahre für soziale Medien aus, ähnlich wie es auch etwa Australien handhabe.
Es war vor allem diese Aussage, die erhebliche mediale Aufmerksamkeit auch über die rechte Blase hinaus erlangte: Günther wurde vorgeworfen, Zensurmaßnahmen gegen kritische Medien zu fordern und damit gegen das Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG zu verstoßen.
Den "Kieler Nachrichten" gegenüber erklärte Günther, er habe sich in der Sendung lediglich für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ausgesprochen. "Darauf bezog sich auch meine Antwort auf die Nachfrage des Moderators", sagte Günther. "Ein Verbot oder eine Zensur von Medienportalen habe ich zu keinem Zeitpunkt thematisiert."
Äußerung als Ministerpräsident oder Privatperson?Dem Online-Portal geht es vor Gericht hingegen um die Aussagen Günthers gegen Nius selbst, insbesondere um die Einordnung von Nius-Artikeln als "vollkommen faktenfrei" und "demokratiefeindlich".
Günthers Anwälte wiesen bereits zuvor eine von Nius eingereichte Unterlassungserklärung sowie die nun beantragte einstweilige Verfügung zurück. Insbesondere habe Günther sich nicht in seiner staatlichen Funktion als Ministerpräsident, sondern vielmehr als Privatperson geäußert. Daher seien seine Aussagen von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt.
Rechtsanwalt Steinhöfel, der das rechte Medium vertritt, sieht dies jedoch anders: Er teilte beck-aktuell zuvor mit, Günther habe in der Sendung von Markus Lanz deutlich gemacht, in welcher Funktion er sich dort äußert: "Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein", habe er gesagt. Dass Günther im Laufe der TV-Sendung seine Rolle als Staatsvertreter verlassen und nur noch als Privatperson aufgetreten sei, sieht Steinhöfel nicht so. "Dies konstruiert eine für den Zuschauer nicht wahrnehmbare Fragmentierung des Amtes. Es handelt sich um eine 'Jekyll & Hyde-Argumentation'", erklärte der Medienanwalt. "Günther versucht prozessual vor der Verantwortung für seine Aussagen wegzulaufen".