"Lieber ein (1) đ Auto auf der StraĂe, als einen (1) LaubblĂ€ser đđ«đ« in der Hand ... denn der zerstört nicht nur Nerven, sondern auch den Mikrokosmos der Natur ...
Stefan Weinert
Jeder LaubblĂ€ser und auch jeder Laubsauger haben zumindest einen PferdefuĂ, aber auf jeden Fall mehrere Leichen im Keller. Und fĂŒr den Fall, dass Sie liebe Leserschaft da auf der Leitung stehen, will ich die Sache mal unter die Lupe zu nehmen. Hier weiterlesen ...
Nur noch eine (1) Woche, dann gelten auf vielen Ravensburger Durchgangs- und BundestraĂen bestimmte TempobeschrĂ€nkungen auf den StraĂen, fĂŒr alles, was vier RĂ€der und einen Motor besitzt und, was zwei oder drei RĂ€der mit oder ohne Motor bewegt werden kann. Grund dafĂŒr: LĂRMSCHUTZ, den die EU angeblich vorschreibt. "Angeblich" deshalb, weil diese Art von LĂ€rmschutz von der EU nur dann implementiert werden muss, wenn alle anderen "Implantate" (lĂ€rmschluckender Asphalt, "leise" Autoreifen, SchutzwĂ€nde, Kreisverkehre ...) zur LĂ€rmbekĂ€mpfung fehlgeschlagen sind.
- Dezibel ist ein Zehntel der HilfsmaĂeinheit Bel, welche nach dem Erfinder Alexander Graham Bell benannt wurde. Jener Wert, der in Dezibel angegeben wird, ist der Schalldruckpegel oder auch Schallpegel genannt. AbgekĂŒrzt wird der Schalldruckpegel mit Lp (Level Pressure), Dezibel mit den Buchstaben dB.
Doch die "Stadt Ravensburg" (gemeint sind die drei BĂŒrgermeister) haben diese dem "Tempo 30" vorgelagerten MaĂnahmen entweder gar nicht, oder nur mit einem Viertel des Herzens ("halbherzig" wĂ€re wohl ĂŒbertrieben) eingesetzt haben.
- Auf meine Petition von 2021 und vom 15. Oktober 2024, in der ich mich zusammen mit ĂŒber 250 Mitpetent/innen gegen dieses "Tempo 30" gerade auch mit diesen Argumenten wende, habe ich bis heute keine EingangsbeatĂ€tigung der "Stadt Ravensburg" erhalten. Und das, obwohl ich bereits zweimal darum bittend (!) erinnert habe.
Nun ist es gerade auch die Zeit, wo in meiner und Ihrer Nachbarschaft die "LaubblĂ€ser" (BuĂgeldkatalog siehe unten) ihr vorweihnachtliches Geschrei anheben. Ihr Heulen kann bis zu 32-Mal lauter sein, als ein Auto (60 Dezibel) bei "Tempo 50". Denn 110 Dezibel sind linear (das wĂ€re ungefĂ€hr das Doppelte), sondern logarithmisch zu rechnen.
Ăhnlich, aber nicht gleich, ĂŒbrigens ist es mit der sogenannten "Richterskala" bei der Erbebenmessung. Denn auch die ist logarithmisch aufgebaut. Ein Erdbeben der StĂ€rke 7, ist als zehnmal so stark wie ein Beben der StĂ€rke 6, 100-mal so stark wie ein Beben der StĂ€rke 5 und 1.000-mal so stark wie ein Beben der StĂ€rke 4.
Beim LÀrm ist es so: Eine Steigerung des Schalldrucks von 3 dB bedeutet eine Verdoppelung der Schallenergie, aber erst eine Steigerung um 10 dB wird vom menschlichen Ohr als Verdoppelung der LautstÀrke empfunden. Das Hörempfinden funktioniert also logarithmisch.
Neben der absoluten LautstÀrke eines Signals beeinflusst auch die Entfernung zwischen dem Schallgeber und dem Menschen die empfundene LautstÀrke. Bei einer Verdopplung der Entfernung nimmt der Schalldruck um 6 dB ab. Das Signal wird dann ungefÀhr um ein Viertel leiser empfunden. Die folgende Reichweitentabelle dient Ihnen als Grundlage, um den Schallpegel abzuschÀtzen. Umweltfaktoren wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchtigkeit und Wetterbedingungen spielen bei akustischen Signalen allerdings auch eine Rolle, weshalb es sich um Richtwerte handelt.
Es lĂ€ge in der Macht der "Stadt Ravensburg", die herkömmlichen LaubblĂ€ser ganz zu verbieten und auch jene "E"-betriebenen. Sie alle machen nicht nur LĂ€rm, sondern zerstören nachweislich auch den Mikrokosmos unserer wertvollen Natur. Denn in der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere, wie WĂŒrmer, Insekten, Spinnen oder auch KleinsĂ€uger. Durch das Entfernen des Laubes vor allem auf diese Art und Weise können sie den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren.
Tabelle, siehe hier die Quelle
Ein direkt (FuĂgĂ€nger) neben mir vorbeifahrender PKW mit Tempo 50, wird vom menschlichen Ohr so laut wahrgenommen, wie ein in Betrieb seiender herkömmlicher LaubblĂ€ser noch in 200 Meter Entfernung! Und es gibt noch etwas. Denn wĂ€hrend dieser Laubheuler unter UmstĂ€nden 45 Minuten ununterbrochen nervenaufreiben ins Hirn blĂ€st, gibt es zwischen den einzelnen Autos immer wieder "guttuende" LĂ€rmunterbrechungen.
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Quelle: BuĂgeldkatalog.org
Der Herbst ist in Deutschland in vollem Gange, ĂŒberall macht sich Laub auf den Gehwegen und in GĂ€rten breit. Wer dieses nicht per Hand, sondern mit einem Sauger oder BlĂ€ser beseitigen möchte, sollte aufpassen: Eine LĂ€rmbelĂ€stigung durch LaubblĂ€ser kann zu hohen BuĂgeldern fĂŒhren!
Das von den BÀumen fallende Laub kann vor allem bei NÀsse zu einer echten Rutschgefahr werden. Daher werden Gehwege in aller Regel davon befreit. Nicht selten kommen dabei sogenannte Laubsauger oder LaubblÀser zum Einsatz.
Diese GerĂ€te erfĂŒllen ihren Zweck in der Regel sehr zuverlĂ€ssig, verursachen dabei aber eine Menge LĂ€rm. Bis zu 110 Dezibel (entspricht etwa der LautstĂ€rke von einem Presslufthammer) sind im Bereich des Möglichen.
Eine LĂ€rmbelĂ€stigung durch die LaubblĂ€ser ist somit vorprogrammiert. Aus diesem Grund gibt es strenge Regeln fĂŒr die Nutzung. Diese werden von der GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung, welche im EuropĂ€ischen Parlament beschlossen wurde, definiert. So gilt zum Beispiel in jedem Bundesland, dass Sie den LaubblĂ€ser nur werktags einsetzen dĂŒrfen.
Auch die Nutzungszeiten sind vorgegeben. In folgenden ZeitrĂ€umen dĂŒrfen Sie solche GerĂ€te nutzen:
- Von 9 bis 13 Uhr
- Von 15 bis 17 Uhr.
Halten Sie sich nicht an diese Zeiten und es kommt zu einer LĂ€rmbelĂ€stigung durch die LaubblĂ€ser, mĂŒssen Sie mit einem BuĂgeld von bis zu 50.000 Euro (die Kommunen können die konkreten Sanktionen selbst festlegen) rechnen. Eine Alternative sind LaubblĂ€ser mit CE-Kennzeichnung (EG-Umweltzertifikat). Sie verfĂŒgen ĂŒber einen elektrischen Antrieb und sind daher leiser. Diese GerĂ€te dĂŒrfen Sie werktags von 7 bis 20 Uhr benutzen.
- Wichtig: Zur LÀrmbelÀstigung durch LaubblÀser kann es noch weitere Regeln geben, die von den Kommunen und Gemeinden erlassen werden. Bevor Sie ein solches GerÀt in Betrieb nehmen, sollten Sie sich also stets mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen.
Doch wer ist eigentlich grundsÀtzlich dazu verpflichtet, das Laub von einem Gehweg zu entfernen? In erster Linie sind die StÀdte und Gemeinden in der Verantwortung, das Laub vom Gehweg zu entfernen und eine möglichst gefahrenlose Nutzung zu ermöglichen.
Allerdings können StĂ€dte und Gemeinden die Pflicht wiederum an GrundstĂŒcks- und HauseigentĂŒmer weitergeben. Diese mĂŒssen dann dafĂŒr Sorge tragen, dass fĂŒr potenzielle Passanten keine Rutschgefahr auf dem Gehweg vor ihrem GrundstĂŒck besteht.
VerstöĂe gegen diese RĂ€umpflicht können Sanktionen gemÀà BuĂgeldkatalog nach sich ziehen. Unsere Tabelle fasst diese fĂŒr Sie zusammen:
Bundesland | BuĂgeld |
---|---|
Baden-WĂŒrttemberg | Bis 500 Euro |
Bayern | GeldbuĂe möglich |
Berlin | Bis 10.000 Euro |
Brandenburg | Bis 2.500 Euro |
Bremen | GeldbuĂe möglich |
Hamburg | Bis 50.000 Euro |
Hessen | GeldbuĂe möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 1.300 Euro |
Niedersachsen | Bis 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | GeldbuĂe möglich |
Rheinland-Pfalz | Bis 500 Euro |
Saarland | Bis 500 Euro |
Sachsen | Bis 500 Euro |
Sachsen-Anhalt | Bis 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | Bis 511 Euro (?) |
ThĂŒringen | Bis 5.000 Euro |