🌿 🌿 Die Natur zur juristischen Person erklären🌿 🌿
🌿 Forderungskonzept „Rechte der Natur für Deutschland"
Ein Rahmen für die Anerkennung von Flüssen, Bäumen, Wäldern, Mooren und Heidelandschaften als Rechtssubjekte
1.1 Ökologische Krise in Deutschland
Nur 8 % der deutschen Fließgewässer erreichen einen „guten“ ökologischen Zustand (Quelle).
Wälder sind durch Trockenheit, Monokulturen, Schädlingsbefall und Übernutzung geschwächt.
Moore – die effektivsten CO₂‑Speicher – sind zu über 90 % degradiert.
Heidelandschaften und alte Baumstrukturen verschwinden durch Versiegelung, Landwirtschaft und Bauprojekte.
Natur gilt rechtlich überwiegend als Objekt, nicht als Träger eigener Rechte.
Schutzgesetze existieren, werden aber durch Ausnahmen, technische Verlängerungen (z. B. bei PFAS) und Vollzugsdefizite unterlaufen (Siehe dazu a.a.O.).
Monitoring ist lückenhaft: Nur ca. 100 von 30.000 Chemikalien werden routinemäßig erfasst.
Whanganui-Fluss (Neuseeland): seit 2017 Rechtsperson mit eigener Vertretung.
Mar Menor (Spanien): 2022 als erstes europäisches Ökosystem mit Rechtspersönlichkeit.
Ecuador: Rechte der Natur seit 2008 in der Verfassung; zahlreiche erfolgreiche Klagen zugunsten der Natur.
Diese Beispiele zeigen: Rechte der Natur sind juristisch möglich, demokratisch legitimierbar und ökologisch wirksam.
2. Zielsetzung des ForderungskonzeptsDeutschland soll ein Rechtssystem entwickeln, in dem zentrale Ökosysteme als Rechtssubjekte anerkannt werden, um:
ihren Eigenwert anzuerkennen,
ihre Integrität zu schützen,
ihre Regenerationsfähigkeit zu sichern,
und die Mitweltbeziehung zwischen Mensch und Natur neu zu definieren (siehe dazu am a.a.O.).
Die Anerkennung soll gelten für:
a) Alle Flüsse und Bäche in Deutschland– inklusive ihrer Auen, Seitenarme, Zuflüsse und Grundwasserbezüge.
b) Alle Bäume und Wälder– mit besonderem Schutz für alte Bäume, Naturwälder, Stadtbäume und Alleen.
c) Alle Moore– unabhängig von Eigentumsverhältnissen, da sie systemrelevant für Klima und Wasserhaushalt sind.
d) Heidelandschaften– als artenreiche, kulturhistorisch bedeutende und stark bedrohte Ökosysteme.
4. Rechtliche Grundprinzipien4.1 Grundgesetzänderung
Ergänzung von Art. 20a GG um einen neuen Absatz:
4.2 Rechtsfähigkeit„Die Würde der Natur gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, zu pflegen und zu wahren und den Eigenwert der natürlichen Mitwelt zu achten.“ (a.a.O.) .
Jedes der genannten Ökosysteme erhält:
Recht auf Existenz
Recht auf Regeneration
Recht auf Unversehrtheit
Recht auf Schutz vor Verschmutzung, Zerstörung und Übernutzung
Recht auf Vertretung vor Gericht
Privates Eigentum bleibt bestehen, aber:
Eigentum verpflichtet (Art. 14 GG).
Ökosystemrechte haben Vorrang, wenn Nutzung und Schutz kollidieren.
5.1 Ökosystem-Vertretungen („Naturanwälte“)
Für jedes Ökosystem wird eine Vertretungsinstanz geschaffen, bestehend aus:
Vertreter*innen der Zivilgesellschaft
Wissenschaft
Kommunen
Indigenen oder traditionellen Nutzergruppen (wo vorhanden)
Umweltverbänden
Vorbild: „Te Pou Tupua“ (Whanganui) und „Komitee Mar Menor“.
5.2 Recht auf KlageDie Vertretung kann:
gegen Verschmutzung, Rodung, Entwässerung oder Bebauung klagen,
Renaturierung einfordern,
Monitoring und Gutachten verlangen.
Einführung eines bundesweiten Non‑Target‑Screenings für Gewässer (siehe dazu a.a.O.) .
Pflicht zur Veröffentlichung aller Stoffeinträge.
Verbot technischer Verlängerungen für umweltschädliche Stoffe.
6.1 Flüsse
Rückbau von Begradigungen
Wiederherstellung von Auen
Verbot neuer Einleitungen von PFAS und anderen Ewigkeitschemikalien. [Die EU hat am 19. September 2024 die Verordnung (EU) 2024/2462 erlassen, die den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Die Verbote werden stufenweise umgesetzt.]
Mindestwasserführung gesetzlich festschreiben
Schutzstatus für Bäume ab bestimmtem Alter/Stammumfang
Verbot der Rodung alter Wälder
Pflicht zur naturnahen Bewirtschaftung
Recht auf „ökologische Ruhe“ (keine Kahlschläge, keine schweren Maschinen in sensiblen Böden)
Sofortige Wiedervernässung degradierter Moore
Verbot der Torfgewinnung
Schutz auch auf Privatflächen, da Klimarelevanz überwiegt
Schutz vor Bebauung
Förderung traditioneller Pflege (z. B. Beweidung)
Wiederherstellung degradierter Heideflächen
Die Anerkennung von Natur als Rechtsperson:
stärkt den Schutz der Lebensgrundlagen,
schafft ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Natur,
wirkt identitätsstiftend
und setzt ein internationales Signal.
Lesen Sie hier
https://buga-blogger.de/2024/11/26/der-rhein-als-rechtsperson/