"Nichts bringt uns so viel Gefahr als ein dummer Freund; weit besser ist ein kluger Feind." - Mit "Che" im Bundestag - Über die Ordnung des "Hohen Hauses" ...
Es ist schon lange her, da war einmal ein Bär - der stöberte im Garten eines alten Greises, der im Schatten lag und schlief. Doch auf dessen Nase war 'ne Fliege, die den Greis wohl störte, weil die da in Kreisen lief. Da nahm der Bär 'nen Stein, denn er wollt' den Greis befrei'n von dieser Pein! So schleuderte er diesen - und brach dem Greis das Nasenbein; und dessen Haupt zermalmte er gleich mit - um eine Fliege zu verjagen. So war der Bär durchaus ein guter Schütze, doch ebenso ein höchst mangelhafter Denker. --- Nichts bringt uns so viel Gefahr als ein dummer Freund; weit besser wär' uns wohl ein kluger Feind.
Daran, dass jemand von der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages in aggressiver Weise Richtung des Plenums ruft oder schreit, kann ich mich - außer des jüngsten Vorfalls - nicht erinnern. Nicht einmal in der heißen Phase von 1968 (da war ich 17 Jahre alt) bis in die Mitte der 1970 (RAF) Jahre, war so etwas vorgekommen. Mag sein, dass ich was übersehen habe. Und auch die visuellen respektive optischen und in einem "Deutschen Parlament" irgendwie unangebrachten Botschaften der Politiker und Politikerinnen selbst, scheinen mit einem Male Mode zu werden. Oder liegt bzw. lag das an den zurückliegend tätigen Bundestagspräsidenten/innen, die so etwas - wie es nun Frau Klöckner tut - eben nicht tadelten.
Gut, die Baskenmütze - in den 1960er und 1970er Jahren ein "Muss" für Oberstudienräte und andere intellektuelle Spiegelleser jener Zeit - hätte man/frau eventuell durchgehen lassen können. Oder? Allerdings wurde diese schwarze Kopfbedeckung durch Che Guevara - auf dessen ikonischem Porträt - zu einem weltweiten Symbol für radikalen Protest und antikolonialen Widerstand. Auch in Europa fand die Baskenmütze in antifaschistischen Bewegungen Verwendung. Und - jener Abgeordneter der LINKEN kennt die Hausordnung des Hohen Hauses - und er hat so mutwillig und explizit gegen diese verstoßen.
Das gilt vor allem auch (dito) für das T-Shirt "Palestine", auf welchen zwar das "Free" fehlt, --- es aber "unüberhörbar" mit impliziert! Auch von einer LINKEN getragen.
Dazu kommt noch jener wohl berühmteste "grüne" Pulli Deutschlands, auf dem das Akronym ACAB zu lesen war. Der würde im Deutschen Bundestag auch nicht erlaubt sein.
Dem Blogger wäre in der Vergangenheit nicht eingefallen, dass ausgerechnet eine (zwei) der "demokratischen" Parteien mit ihren Verstößen soviel Aufregung generieren, die sich allerdings als ein "Bärendienst" an der eigenen Sache (gut gemeint, doch Schaden angerichtet, zum eigenen Nachteil) erwiesen haben.
Der Blogger hätte das eher der AfD zugetraut. Die hat zwar auch bereits einige "Abmahnungen" auf ihrem Konto, doch weder Maximilian Krah noch sonst jemand von den "Rechten" wurde des Saales verwiesen. Es gab allerdings einen sehr umstrittenen Vorfall zu Corona-Zeiten (2022), wo ein AfD-Bundestagsabgeordneter aus einer Ausschuss-Sitzung geworfen wurde.
DIE HAUSORDNUNG DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (DBT)
Vor Betreten der Besuchertribüne zum Informationsvortrag oder zur Teilnahme an einer Plenarsitzung müssen Mäntel, Schirme und Taschen sowie Tonbandgeräte, Ferngläser und ähnliche Geräte an der Garderobe abgegeben werden.Für die Aufbewahrung von Koffern und anderen Gepäckstücken besteht keine Möglichkeit. Handys sind auszuschalten. Nach den Paragraphen 4 und 5 *) der Hausordnung des Deutschen Bundestages sind in den Gebäuden des Bundestages Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucher haben auf die Arbeit des Parlaments Rücksicht zu nehmen.
Auf den Tribünen sind Beifalls- und Missfallenskundgebungen untersagt. Der Vertrieb von Waren (mit Ausnahme der Pachtbetriebe), die Durchführung von Sammlungen und das Mitbringen von Tieren – ausgenommen Blindenhunde – ist nicht gestattet. Bei der Teilnahme an einer Plenarsitzung müssen Videokameras und Fotoapparate abgegeben werden. (Besucherhinweise DBT)
- *) - § 4 Verhalten in Gebäuden (1) ... Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören. (2) Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, ...
- § 5 ... Besondere Verhaltensregeln für die Besucherinnen (3) Während der Sitzungen sind Beifalls- und Missfallenskundgebungen, Zwischenrufe, Verletzungen von Ordnung oder Anstand sowie Handlungen, die geeignet sind, den Ablauf der Sitzungen zu stören, untersagt. (Hausordnung DBT)