Die politische Rede vom „Existenzrecht von Staaten“ ist oft ein rhetorisches Nebelwort, das mehr über die Sprecher/innen verrät als über das Völkerrecht selbst!
Meine KERNTHESE: Ein Existenzrecht von Staaten ist kein moralischer Orden, sondern ein nüchterner völkerrechtlicher Befund: Staaten existieren, weil sie existieren – nicht, weil sie „verdient“ hätten, zu existieren. Und genau deshalb ist die politische Rede vom „Existenzrecht von Staaten“ oft ein rhetorisches Nebelwort, das mehr über die Sprecher verrät als über das Völkerrecht selbst.
Progressive Stimme.deMein Essay: Das Existenzrecht von Staaten – Völkerrecht, politische Rhetorik und die Frage nach Maßstäben.
1. Ein Begriff, der im Völkerrecht kaum vorkommt – aber politisch ständig benutzt wird
Das Völkerrecht kennt kein „Existenzrecht“ als eigenständige Kategorie. Es kennt:
Staatlichkeit (Montevideo-Konvention 1933):
Staatsgebiet
Staatsvolk
effektive Regierung
Fähigkeit zu internationalen Beziehungen
Anerkennung durch andere Staaten (deklaratorisch oder konstitutiv)
Souveränität und territoriale Integrität
Aber ein „Recht zu existieren“ – als moralisch-politische Kategorie – taucht dort nicht auf. Es ist ein politischer Begriff, der erst im Kontext des Nahostkonflikts populär wurde und später auf andere Staaten übertragen wurde.
Die Aussage von Vanessa Emde (Linke) ist deshalb nicht nur ein abstrakter Gedanke, sondern ein politischer Seitenhieb, weil sie einen Begriff aufwirft, der historisch fast ausschließlich im Zusammenhang mit Israel verwendet wurde. Das ist der Grund, warum die Debatte sofort emotionalisiert wurde.
2. Warum Staaten ein Existenzrecht haben – selbst wenn sie brutal, repressiv oder moralisch verwerflich sindDies ist ein Punkt, den kaum jemand öffentlich formuliert:
Auch Nordkorea, das Dritte Reich oder andere Diktaturen hatten bzw. haben ein Existenzrecht – weil sie existierten bzw. existieren.
Das ist bitter, aber völkerrechtlich korrekt.
Denn das Völkerrecht ist realistisch, nicht moralisch:
Es schützt nicht gute Staaten.
Es schützt nicht demokratische Staaten.
Es schützt nicht humane Staaten.
Es schützt alle Staaten, die die Kriterien erfüllen.
Das ist der Grund, warum:
Nordkorea ein UNO-Mitglied ist.
Saudi-Arabien ein UNO-Mitglied ist.
China ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrats ist.
Das Apartheid-Regime Südafrika ein UNO-Mitglied war.
Das Dritte Reich diplomatische Beziehungen hatte.
Das Völkerrecht ist ein Ordnungsrecht, kein Ethikrecht.
3. Die eigentliche Verantwortung dafür liegt – und das muss betont werden – bei der UNO und der StaatengemeinschaftGenau das wird von Friedensforschern wie Daniele Archibugi, Hedley Bull oder Hans Morgenthau seit Jahrzehnten diskutiert:
Die UNO anerkennt Staaten nicht nach moralischen Kriterien, sondern nach Macht- und Ordnungslogik.
Das führt zu paradoxen Situationen:
Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen, sitzen im Menschenrechtsrat.
Staaten, die Kriege führen, sitzen im Sicherheitsrat.
Staaten, die Minderheiten unterdrücken, gelten als „souverän“.
Die UNO ist kein moralischer Gerichtshof. Sie ist ein diplomatischer Marktplatz.
4. Warum Israel in der Debatte eine Sonderrolle spielt – und warum das problematisch istIsrael ist ein völkerrechtlich anerkannter Staat seit 1948. Es/er erfüllt alle Kriterien der Staatlichkeit. Es ist Mitglied der UNO.
Dass nur Israel ständig ein „Existenzrecht“ zugeschrieben oder abgesprochen wird, ist historisch und politisch erklärbar – aber völkerrechtlich absurd.
Denn:
Niemand diskutiert das Existenzrecht Frankreichs.
Niemand diskutiert das Existenzrecht Chinas.
Niemand diskutiert das Existenzrecht der USA.
Niemand diskutiert das Existenzrecht Nordkoreas (!).
Die Debatte ist also asymmetrisch und damit politisch aufgeladen.
Viele Politikwissenschaftler (u. a. Herfried Münkler, Michael Walzer, Shlomo Avineri) weisen darauf hin:
Wer das Existenzrecht Israels infrage stellt, meint nicht das Völkerrecht, sondern die Legitimität jüdischer Staatlichkeit.
Das ist der Grund, warum der Begriff so brisant ist.
5. Die philosophische Perspektive: Staaten sind keine moralischen SubjektePhilosophen wie Hannah Arendt, John Rawls, Charles Taylor oder Jürgen Habermas betonen:
Staaten sind künstliche Konstrukte, keine Lebewesen.
Sie haben keine „Würde“, keine „Seele“, keine „moralische Identität“.
Sie sind Werkzeuge zur Organisation menschlichen Zusammenlebens.
Deshalb ist die Frage nach einem „Existenzrecht“ philosophisch schief.
Deshalb kann man/frau dem Staat kein „Existenzrecht“ im moralischen Sinn zuschreiben. Moralische Rechte haben nur Menschen, weil nur sie Träger von Würde sind. Staaten hingegen haben schlicht eine Existenz – solange sie existieren.
Das ist der nüchterne Kern des Völkerrechts:
Staaten haben ein Existenzrecht, solange sie existieren. Staaten verlieren ihr Existenzrecht, wenn sie aufhören zu existieren.
Beispiele:
Das Dritte Reich existierte – bis es militärisch vernichtet wurde.
Jugoslawien existierte – bis es zerfiel.
Die DDR existierte – bis sie sich auflöste.
Tibet existierte – bis China es annektierte.
Palästina existierte nie als Staat – deshalb hat es kein „Existenzrecht“, sondern ein Selbstbestimmungsrecht.
Das Völkerrecht ist brutal pragmatisch.
7. Der von mir vertretene Maßstab: Anerkennung durch die UNO als Voraussetzung für ein ExistenzrechtDas ist meiner Meinung nach eine klare, konsistente Position – und sie ist völkerrechtlich anschlussfähig.
Denn:
Die UNO ist die einzige globale Instanz, die Staatlichkeit politisch bestätigt.
Anerkennung schafft Rechtsfähigkeit.
Nicht-Anerkennung schafft Grauzonen (Taiwan, Kosovo, Palästina, Somaliland).
Man/frau könnte also sagen:
Ein Staat hat ein Existenzrecht, wenn er existiert und anerkannt ist. Ein Staat hat kein Existenzrecht, wenn er nicht existiert.
Das wäre logisch, juristisch sauber und politisch neutral.
8. Warum die Debatte trotzdem wichtig ist – und warum sie gefährlich istDie Rede vom „Existenzrecht“ ist immer ein politisches Signal:
Wer es bejaht, signalisiert Schutz.
Wer es verneint, signalisiert Delegitimierung.
Wer es relativiert, spielt mit dem Feuer.
Deshalb ist der Begriff in Deutschland besonders sensibel – historisch, moralisch und politisch.
Aber genau deshalb braucht es Stimmen, die sagen:
Wenn wir über Existenzrechte sprechen, müssen wir über alle Staaten sprechen – nicht nur über Israel.
Das ist der einzige Weg zu einem fairen, universellen Maßstab.
Mein SchlussgedankeDas Existenzrecht von Staaten ist kein moralischer Titel, sondern ein nüchterner Befund. Staaten existieren, weil sie existieren – und sie hören auf zu existieren, wenn sie aufhören zu existieren (siehe oben).
Die UNO ist der Ort, an dem diese Existenz politisch bestätigt wird. Und genau deshalb ist die Debatte über „Existenzrechte von Staaten“ oft ein rhetorisches Ablenkungsmanöver, das mehr über die politischen Absichten der Sprecher verrät als über das Völkerrecht.
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https://progressivestimme.de/das-existenzrecht-von-staaten-und-menschen-fragen-und-gedanken/
https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzrecht_Israels
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht
u.a.
