Fetischparty Ravensburg - Strafanzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses"
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Nachrichtlich per E.Mail: OB Dr. Daniel Rapp, Ortspolizeibehörde (EB Simon Blümcke), Polizeipräsidium Ravensburg, Stadträte Rolf Engler, August Schuler MdL, Heike Engelhardt (MdB), Dr. Ulrich Höflacher, Michael Lopez-Diaz, Rudi Hämmerle, Rechtsanwalt, MdB Benjamin Strasser, Rechtsanwalt (Bcc), Bürger Albert Hagn, die christlichen Kirchen
Stefan Weinert
Untere Burachstrasse 94
88212 Ravensburg
Grundsätzlich verboten zwar ist der Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit in Deutschland meines Wissens nach nicht. Doch wenn jemand Drittes - so wie in diesem Fall meine Person - sich durch den Akt belästigt sieht, wird der öffentliche Geschlechtsverkehr als Ordnungswidrigkeit behandelt oder als Erregung öffentlichen Ärgernisses unter Strafe gestellt. In der Praxis können somit einvernehmliche öffentliche sexuelle Handlungen polizeilich verfolgt werden, sobald jemand Anzeige erstattet. Per Definition werden hier unter "öffentlich" neben den öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren, Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel und Toiletten auch Büroräume, ein im öffentlichen Raum abgestelltes Auto, Hinterhöfe, Gärten, Friedhöfe, Wälder oder Strände gemeint sein. Von dieser Definition her, wäre hier auch eine ab 18 Jahre für alle zugängliche Location (vgl. Büroräume) gemeint.
Ich fordere hiermit, die geplanten Aktionen unter Strafe zu stellen und diese entsprechend zu sanktionieren, sollten sie dennoch tatsächlich durchgeführt werden. Meine Anzeige richtet sich gegen den Betreiber der Location "Douala" und die den Geschlechtsverkehr ausübenden Personen.
Abgesehen von der juristischen Seite dieser Angelegenheit, sehe ich als Vertreter einer christlichen Kirche (Pastoralreferent) "im Ruhestand", überzeugter Christ und Bürger des "Christlichen Abendlandes", hierin eine unglaubliche Dekadenz unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche, welche von dem Geplanten lesen, müssen sich fragen, ob sie in Zukunft einen Exhibitionisten (strafbar!!) überhaupt noch anzeigen dürfen, sollen, wenn derartiges wie oben ungestraft erlaubt ist. Unter diesem Aspekt erhebe ich zusätzliche Protest (diese Adresse ist an alle Empfänger dieser Mail gerichtet) gegen das Vorhaben.
Mit Respekt und Freundlichkeit,
Stefan Weinert, Ravensburg-Nord
Theologe, Sozialarbeiter i.R., Konfliktmanager FH
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