Öffentliche Auskunftsanfrage eines Ravensburger Bürgers gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg zu Vergaben und Kostenentwicklungen von Projekten ab 500.000 Euro
Stefan Weinert, 88212 Ravensburg - via E-Mail an
Stadtverwaltung und Stadtspitze Ravensburg zu Händen
Herrn Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Honikel-Günther, Baubürgermeister Dirk Bastin
Nachrichtlich: Gemeinderat Ravensburg, Kommunale Aufsichtsbehörde (Referat 14)
Öffentliche Auskunftsanfrage eines Bürgers gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg zu Vergaben und Kostenentwicklungen von Projekten ab 500.000 Euro - Zeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Januar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Grund für die aus meiner Sicht folgende notwendige öffentliche Anfrage nach dem LIFG -> sind die teilweise nicht nachvollziehbaren Vorgänge hinsichtlich der Bau- und vor allem Sanierungsprojekte der Ravensburger Stadtverwaltung/Stadtspitze in den zurückliegenden zehn (10) Jahren. Die von Ihnen (Im Falle des Herrn EB = auch Vorgänger) zur Abstimmung des jeweiligen Gemeinderats vorgelegten und angegebenen Kosten und die Höhe der dann finalen Bau- oder Sanierungskosten = ursprüngliche plus nachträgliche Kosten = lagen in der Vergangenheit und liegen in der Gegenwart (Kornhaus) oft um 30, 50, 70 oder mehr Prozent auseinander. Darauf habe ich durch E-Mails oder durch meine Blogs bereits seit Jahren hingewiesen.
Mittlerweile gibt es auch amtierende Stadträte, denen das - sinngemäß - nicht ganz geheuer vorkommt. Meine öffentliche Anfrage ist zwar direkt und ungeschminkt, aber auch frei von Unterstellungen Ihnen gegenüber, frei von falschen Tatsachenbehauptungen - und sie ist in Respekt vor Ihren Ämtern formuliert und geschrieben.
Als Ravensburger Bürger stelle ich hiermit die öffentliche Auskunftsanfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges
Insbesondere interessieren mich dabei die Angaben für:
1. Sanierung der Marienplatz-Tiefgarage,
2. Sanierung der Gymnasien,
3. Sanierung des Rathauses Marienplatz,
4. Sanierung des alten Postgebäudes (vorübergehend Zweigstelle des Rathauses),
5. Sanierung der Bauhütte/neue Musikschule,
6. Umgestaltung des "Gespinstmarktes",
7. Umgestaltung des Areals zwischen Bahnhof und Schussen als "Schussenpark"
8. Implementierung eines "Klima-Schwammes" unter den Holzmarkt (aktuell)
9. Sanierung und Entgiftung des "Kornhauses", zuvor "Bücherei" (aktuell)
Bitte bedenken Sie dabei, dass bei allen den genannten Projekten auch Bundes- Landes- und weitere Zuschüsse = Steuergelder sind.
A. Bitte nennen Sie mir bei alle den genannten städtischen Bau‑, Sanierungs-, Klima- und Infrastrukturprojekten
a) die dem Gemeinderat (GR) und später auch der Öffentlichkeit (Ö) bekannt gegebenen ursprünglichen Kosten des jeweiligen Projektes und mit Angabe des jeweiligen Datums
b) die nachträglich dem GR und der Ö bekanntgegebenen finalen Kosten des jeweiligen Projektes. Bitte auch hier Angabe des jeweiligen Datums,
c) Bei den jüngsten noch laufenden Projekten wäre es gut, zusätzlich zu den anderen Punkten (a+b) den aktuellen Bearbeitungsstand zu erfahren.
B. Für die Projekte mit ihren nachträglichen überhöhten Kostensteigerungen bitte ich um die Nennung der nachvollziehbaren Gründe dafür; vollständige Aufstellung aller Nachträge, die für einen Bürger nachvollziehbaren Gründe dafür; sowie die Namen der Entscheidungsträger, die den Nachträgen zugestimmt haben; einschließlich der jeweiligen Beschlussvorlagen oder Genehmigungen.
C. Ich erbitte auch Auskunft darüber, ob es eventuelle Hinweise auf Interessenkonflikte bei Planung und Umsetzung des jeweiligen Projektes gegeben hat, und welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung solcher Konflikte von Ihnen ergriffen wurden.
D. Übermitteln Sie mir bitte auch die internen und externen Prüfberichte zu den genannten Projekten und zusammenfassende Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamts sowie vorhandene Compliance- und Vergaberichtlinien.
E. Eine weitere Bitte ist, diese meine Anfrage auf die Agenda der Gemeinderatssitzung im Februar 2026 zu stellen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen die Antworten plus Unterlagen ab Zugang dieser Mail übermitteln können.
Die Rechtsgrundlage für meine Anfrage ist - siehe auch oben - das Landesinformationsfreiheit
sgesetz Baden-Württemberg. Sollte die Stadtverwaltung Teile der Unterlagen wegen Datenschutz oder aus anderen Gründen nicht offenlegen können, bitte ich um eine schriftliche, nachvollziehbare Begründung und – soweit möglich – um redigierte Fassungen.
Ich erbitte eine zeitnahe Eingangsbestätigung dieser E-Mail, danke!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weinert, Ravensburg am 4. Februar 2026