§ Fetisch-Party in Ravensburg mit Sex: "Wo ein (1) Kläger - da dennoch kein (0) Richter!" - Gelebte Demokratie
Bekanntlich hatte der Ravensburger Bürger Stefan Weinert, Ende der zurückliegenden Woche sowohl per E-Mail und per Brief Strafanzeige gegen den Club "Douala" und gegen "unbekannt" gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch, Paragraf 183 a, gestellt. Als erste hatte die "Bildschirmzeitung" darüber berichtet - und zwar sachlich und dem Inhalt der Strafanzeige gemäß und auch mit Vergewisserung durch Rücksprache mit dem Straf-Anzeigesteller. Auch die hiesige "Schwäbische Zeitung" (SZ) hatte jeweils eine elektronische und eine in Papierform gefertigte Kopie dieser Anzeige erhalten.
Die Reaktion aus der Karlstraße erfolgte Tage später. Berichterstattung der SZ wird dem Inhalt der Strafanzeige nicht ganz gerecht.
Zusammengefasst und sinngemäß heißt es in dem Artikel weiter, der Oberstaatsanwalt sähe weder im Vorfeld noch nach der Veranstaltung die Notwendigkeit eines juristischen Eingreifens. Denn a) liege ja noch keine "Straftat" vor, und b) selbst wenn es geschieht, was angekündigt und zur Anzeige gebracht wurde, liege wahrscheinlich eine solche "Straftat" gar nicht vor. -
Der Pressesprecher der Ravensburger Stadtverwaltung, lässt verlautbaren, dass es für eine solche Veranstaltung keine vorherige Beantragung beim Ordnungsamt bräuchte, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden, was in diesem Fall so sei.
„Abgesehen von der juristischen Seite dieser Angelegenheit sehe ich ... eine unglaubliche Dekadenz unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche, welche von dem Geplanten lesen müssen sich fragen, ob sie in Zukunft einen Exhibitionisten (strafbar!) überhaupt noch anzeigen dürfen, sollen, wenn Derartiges wie oben ungestraft erlaubt ist. Unter diesem Aspekt erhebe ich zusätzlichen Protest (diese Adresse ist an alle Empfänger dieser Mail gerichtet) gegen das Vorhaben.“
Denn selbst wenn - wie in "Swinger-Clubs" üblich, oder auf dem Balkon einer Privatwohnung unbeobachtet praktizierter Sex üblich und straffrei ist - so bleiben doch die ethischen und moralischen Fragen unbeantwortet und werden der Öffentlichkeit vorenthalten.