👉Korrigiert: Rechtswidriges Verhalten im OB-Wahlkampf Friedrichshafen?
1. September, 2024 um 16:32 Uhr,
4 Kommentare
(Auszüge)
Sehr geehrter Herr Blümcke,
hiermit fordere ich Sie und die entsprechenden Friedrichshafener Gemeinderäte auf, diese für Ihren Wahlkampf als Oberbürgermeister in Friedrichshafen weiterhin zu missbrauchen, respektive sich missbrauchen zu lassen. Ihr Verhalten ist rechtswidrig, weswegen ich Sie wiederholt auffordere, Ihre Kandidatur als OB in FN zurück zu ziehen. Der Gemeinderat ist ein Organ der jeweiligen Stadtverwaltung und die Stadtverwaltung ist ein Staatsorgan. Quelle: Ihre Facebookseite von der Sie meinen Kommentar wohl gelöscht haben (?).
Dieses Schreiben geht an die Staatsanwaltschaft Ravensburg, an den Herrn Regierungspräsidenten und an Ihren Vorgesetzten OB Dr. Rapp sowie die Presse und meinen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weinert, Ravensburg
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Auf seiner Facebookseite schreibt Blümcke: Daher präsentiere ich heute eine neue Aktion: „Gemeinderäte für Simon Blümcke“:...
Die Initiative geht also von ihm aus! Mein aktueller Brief an den Bewerber auf das höchste Amt in der Stadt Friedrichshafen, Simon Blümcke, war von meiner persönlichen rechtlichen Auslegung des Verständnisses der "Neutralitätspflicht" (siehe Text unten) getragen, gleich wie eine höhere Stelle dies im Nachherein beurteilen mag. Fair (siehe unten Kommentar 4) finde ich dieses Verhalten keineswegs. - Stefan Weinert
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Informationen für Kommunen zur Neutralitätspflicht und Karenzzeit vor Wahlen Neutralitätspflicht der Gemeinden im Wahlkampf Für Staatsorgane besteht im Vorfeld von Wahlen eine Neutralitätspflicht. Diese ergibt sich aus dem Demokratieprinzip und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Aufgrund der Neutralitätspflicht ist es Staatsorganen verboten, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerber:innen zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen. Insbesondere ist es ihnen untersagt, durch Werbung die Entscheidung der Wähler:innen zu beeinflussen. Diese Grundsätze gelten auch bei Kommunalwahlen für die kommunalen Organe und Amtsträger:innen aller Verwaltungsebenen. Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot kann eine gegen ein Gesetz verstoßende Wahlbeeinflussung darstellen, die zur Ungültigkeit der Wahl führt, wenn dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes). Oberbürgermeister:innen und Bürgermeister:innen als Organe der Gemeinden müssen die Neutralitätspflicht beachten. Sie dürfen sich jedoch im Rahmen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung als Privatpersonen an Wahlkämpfen beteiligen. Sie haben dabei auf eine klare Trennung zwischen Amt und persönlichem Engagement im Wahlkampf zu achten.
Quelle und dort weiterlesen ... https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/wp-content/uploads/informationen-fuer-kommunen-zur-neutralitaetspflicht-und-karenzzeit-vor-wahl.r-2024.pdf
4 Kommentare - 👉Korrigiert: Rechtswidriges Verhalten im OB-Wahlkampf Friedrichshafen?
Stefan Weinert - 1. September, 2024 um 22:15 Uhr
Hallo Herr Mohr, ja, aber nicht als Gemeinderat, und darum geht es hier. Gute Grüße aus der Redaktion und Humbug ist nicht das, was wir schreiben.
Sebastian Nörges - 1. September, 2024 um 22:31 Uhr
Der angehängte Text ist eindeutig. Als Privatperson ist das kein Problem. Wer aber explizit als Gemeinderat oder - Rätin einen OB-Kandidaten unterstützt, handelt gegen die Vorschriften.
Winfried Schneider - 2. September, 2024 um 14:29 Uhr
@ Herr Stadtrat Mohr/FN: Ich finde Ihre Aussage, "die Entscheidung liegt bei mir, vor welchen Karren ich mich spannen lasse" schon absolut grenzwertig und mehr als bedenklich. Ein Stadtrat sollte meiner Meinung nach so klug, mündig und frei und unabhängig sein, dass er sich vor gar keinen Karren spannen lässt. Sondern nur dem Wohl der Allgemeinheit bzw. den Bürgern dient, die ihn genau dafür gewählt haben.
Die Entscheidung liegt bei mir, vor welchen Karren ich mich spannen lasse