Scheinbare Missachtung rechtlicher Vorschriften durch das Ordnungsamt/Möglicher Amtsmissbrauch ... Wenn Bürger auf Missstände verweisen und die Stadtverwaltung ...
Der folgende Brief erreichte mich heute. Ich werde ihn hier veröffentlichen, da mir die in dem Brief genannten Vorwürfe seit einigen Jahren durch den/die Absender bekannt sind, aber offensichtlich seitens des Adressaten nichts unternommen wird. Der Absender, der mir namentlich und persönlich bekannt ist, hat seine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben. Die in dem Brief genannten Vollnamen werden im Folgenden in Absprache mit dem Absender mit nur einem Buchstaben des Nachnamens abgekürzt, respektive mit XXX unkenntlich gemacht. Für den Inhalt des Briefes, der teilweise gekürzt ... wurde, ist der/die Absender verantwortlich.
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Verteiler: Verschiedene
Scheinbare Missachtung rechtlicher Vorschriften durch das Ordnungsamt/Möglicher Amtsmissbrauch
ich hatte vor zwei Tagen bereits ein Gespräch mit Ihrer Vorgesetzten auf dem Ordnungsamt wegen Ihrer mutmaßlichen Dienstauffassung.
Als Herr L. mich völlig unberechtigt einmal in diesem Herbst wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit angezeigt hatte, wurde von Ihnen diese eine Anzeige zeitnah an mich "rausgeschickt" und ein Bußgeld verhängt.
Auch haben Sie bis heute keinen Cent Bußgeld gegen Herrn L. verhängt, obwohl dieser bis heute rechtswidrig Teile der öffentlichen Straße vor seinem Haus durch einen Bewegungsmelder bestreift und dies nach datenschutzrechtlichen Vorschriften zu einem Bußgeld durch die untere Ortspolizeibehörde, sprich dem Ordnungsamt, führen müsste.
Schon vor rund drei Jahren stellte der Petitionsausschuss des Landes fest, dass dies nicht zulässig sei.
Nicht umsonst gibt es sogar für das Aufstellen von Spielgeräten auf öffentlichen Grünanlagen umfangreiche DIN-Normen und Vorschriften, u.a. zur TÜV-Abnahme, welche dieses private rechtswidrige Brennholzlager hier in keinester Weise erfüllt.
Somit ist dies für Sie auch ein versicherungsrechtliches Problem, sollten Sie untätig sein und sollte Ihnen das Nichteinhalten der Vorschriften durch gewisse "privilegierte Bürger" völlig egal sein.
Sollten Sie untätig bleiben, werden wir mit einem Rechtsanwalt gegen Sie mögliche Schritte einer Strafanzeige wegen des möglichen Verdachts des Amtsmissbrauchs prüfen sowie eine erneute Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags machen.
Mit freundlichem Gruß
Aber auch hier scheint die Stadtverwaltung ganz offen zu zeigen, dass die Vorschriften des Bebauungsplans und die Beschlüsse des Landtags eben nicht für eine Gruppe gewisser privilegierter Bürger gelten. Deutschlandweit betrachtet kommt es zwar immer wieder (auch in der Vergangenheit) vor, dass Bürger mit Beziehungen zur Stadtverwaltung gewisse Vorzüge erhalten, und dies ist daher "kein außergewöhnliches Phänomen". Aber dass dies so offensichtlich und offensichtlich deutlich praktiziert wird wie in Ravensburg, ist schon sehr bemerkenswert.