MdB Axel Müller mit politischem "Nasenpflaster" gegen den "einschlägigen" Samuel Bosch ... Müllers Strafanzeige wird ihm einige Stimmen kosten ...
Stefan Weinert
Als ich das Bild auf Instagram sah, musste ich lächeln und der dort abgebildete Bundestagskandidat (und jetzt schon Bundestagsabgeordnete) für die Wahl in vier Wochen, wurde mir fast richtig sympathisch. Es war der lächelnde Axel Müller MdB von der CDU auf einem Plakat, dem irgendjemand (?) einen kleinen "Die AfD diskriminiert auch dich" [~ 10x7 cm] - Aufkleber direkt auf die Nasenspitze geklebt hatte.
Quelle: Instagram (wurde dem "Schussental-Medial" von M.S. zur Verfügung gestellt)
Dieses Foto wurde vom Plakateigentümer selbst öffentlich durch online-Stellung auf Instagram gemacht. Es ist allerdings in dieser Form nicht ganz vollständig. Denn unter diesem Bild war noch ein Kommentar des Herrn MdB zu sehen, so dass das Ganze vollständig wie folgt aussieht:
Quelle: Instagram (wurde dem "Schussental-Medial" von M.S. zur Verfügung gestellt)
Auch in Ravensburg wurden nach meinen eigenen Beobachtungen einige Wahlplakate zerstört, verunstaltet und eines sogar heftig geschändet. Das nämlich an der Bushaltestelle "Falken", wo Olaf Scholz einen Hitlerbart erhielt und sein Vorname in "Adolf" umgeändert wurde. Lustig und kavaliersartig ist das nicht, sondern strafbar. Also auch das - von mir so bezeichnete - "Nasenpflaster" des Axel Müller, selbst einst Strafverteidiger beim Landgericht.
Anmerkungen zum Text: Der Schriftzug "Die AfD diskriminiert auch dich" ist auf beiden Ablichtungen nicht einfach zu erkennen, aber es steht dort - eindeutig. Der Veranstalter des Aufzuges und der anschließenden Kundgebung ist allgemein bekannter Weise Samuel Bosch - auch als Klimaaktivist bundesweit bekannt. Zwar ist nicht klar, wer genau (auch ich könnte es gewesen sein) Herrn Müller das "Pflaster" verpasst hat - deswegen Anzeige gegen "unvekannt" ---
ABER was dann folgt ist eine Diskriminierung per excellence, die ich mir als Veranstalter der Demo nicht bieten lassen würde. Denn dass mit "einschlägig bekannter Veranstalter" Samuel Bosch gemeint ist - auch von Herrn Müller -, ist klar. Im Strafrecht (Strafanzeige, Strafrichter) bezieht sich die Einschlägigkeit auf die Vorstrafen und Verurteilungen einer Person. Eine einschlägige Vorstrafe liegt vor, wenn jemand bereits wegen einer ähnlichen oder derselben Straftat *) verurteilt wurde. In diesem Zusammenhang ist § 46 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) relevant. Dieser Paragraph besagt, dass bei der Strafzumessung auf das frühere Leben des Täters, insbesondere seine Bereitschaft zu straffreiem Verhalten zu achten ist. In diesem Fall können einschlägige Vorstrafen zu einer höheren Strafe führen.
Das, was sich Müller hier leistet - Gott sei Dank gibt es von seinem Post genügend Fotos - ist eines MdB nicht würdig. Das Nasenpflaster hätte ihm keine einzige Stimme gekostet, doch das hier wird ihn hunderte kosten; davon bin ich überzeugt. Denn Samuel hat genügend Freisprüche in Sachen Klima erfahren und soweit ich weiß, hat er *) nie ein Wahlplakat beschädigt oder beklebt. Ihn (Bosch) mit dem Adjektiv "einschlägig" zu betiteln, wäre für mich ein Grund, Strafanzeige gegen Müller zu erstatten, wegen Beleidigung und Verleumdung.
Anmerkung zum Aufkleber: Die AfD diskriminiert auch dich! Dieser Satz ist eine Botschaft an das demokratische Volk. Auf dem Plakat des Christen (CDU) Axel Müller aber wohl nicht gewollt? Dieser Satz auf seinem Plakat ist auch an ihn persönlich gerichtet. Nicht gewollt? Fühlt sich nicht von der AfD diskriminiert? So kann man und frau es deuten, so jedenfalls deute ich ganz persönlich das, ist meine persönliche Meinung.
Herr MdB Müller sollte sein Bild auf Instagram löschen und beide Anzeigen zurückziehen und sich eindeutig öffentlich gegen die AfD positionieren!