🎄🥤 Weihnachtsmärkte & Glühweingefäße: "Pfand" bedeutet nicht "Kauf" - - - Recht und Toleranz ...
Der Pfandbetrag für einen Glühweinbecher oder -Glas bedeutet nicht, dass man/frau den Becher gekauft hat. Rechtlich bleibt der Becher Eigentum des Standbetreibers, solange nichts anderes vereinbart ist. Wird er/es einfach mitgenommen, kann das als Unterschlagung oder Diebstahl gewertet werden – auch wenn es auf vielen Weihnachtsmärkten in der Praxis toleriert wird.

Pfand ≠ Kaufpreis. So lautet die offizielle Formel. Das Pfand ist eine Sicherheitsleistung, die man/frau hinterlegt, damit das Gefäß zurückgebracht wird. Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag nach §§ 929 ff. BGB.
Eigentum bleibt beim Betreiber - Der Becher/Glas gehört weiterhin dem jeweiligen Standbetreiber. Er gibt dem Kunden nur den Besitz auf Zeit.
Mitnahme ohne Rückgabe? - Rein rechtlich kann das als Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) gewertet werden.
Praktische Handhabung - Auf vielen Weihnachts/Christkindlesmärkten wird dies allerdings recht locker gesehen und gehandhabt, wenn Besucher die Tassen als Souvenir behalten. Manche Betreiber kalkulieren sogar damit, dass ein Teil der Becher „verschwindet“, weil damit ein kleiner Gewinn erzielt werden kann
| Aspekt | Pfand (Standard) | Kauf (Ausnahme) |
|---|---|---|
| Eigentum | Bleibt beim Standbetreiber | Geht auf den Kunden über |
| Rechtsgrundlage | Pfandvertrag, kein Eigentumsübergang | Kaufvertrag nach BGB |
| Rückgabe | Wird erwartet, Pfand wird zurückerstattet | Nicht nötig |
| Risiko bei Mitnahme | Theoretisch gilt hier: Diebstahl/Unterschlagung | Kein Risiko, da Eigentum des Käufers |
| Praxis auf den Märkten | Wird oft toleriert, ist aber offiziell nicht erlaubt | Wird selten angeboten, manchmal gegen Aufpreis |
Rechtlich korrekt ist es, den Becher zurückzugeben und Pfand zurückzuholen.
Souvenir-Wunsch: Bitte am Stand fragen, ob man/frau den Becher kaufen kann – manche bieten das an.
Grauzone: Viele Weihnachtsmarktbesucher nehmen die Tassen trotzdem mit, und die Betreiber "drücken ein Auge zu". Aber es bleibt bei der rechtlichen Unsicherheit.
Wenn also ein Kunde oder eine Kundin den Glühwein-Becher/Glas wirklich behalten möchte, sind er/sie auf der sicheren Seite, wenn explizit nach einem Kauf gefragt wird.
Quellen: verschiedene, Recherchen