Winter-Drama statt "Weihnachtsmärchen" ▶ Ravensburger Stadtverwaltung und Polizei verweigern Obdachlosen bei Minusgraden ein benutzbares Bett in Notunterkunft...
Der heimelige mit Glühwein wärmende "Christkindlesmarkt" 2025 ist beendet, denn das Weihnachtsfest hat begonnen und ist durch den "Stephanstag" um weitere 24 Stunden verlängert. Zwar liegt in der Oberschwabenmetropole kein Schnee, aber es ist bitterkalt. Also die richtige Atmosphäre, dass die Reste von Gans, Pute und Karpfen in der warmen Stube von Bürgern und Bürgerinnen genüsslich verspeist werden können.
Ganz anders erging und ergeht es immer noch dem vor zwei Wochen 27 Jahre alt gewordenem Sebastian M. (dieser Name wurde hier und im Folgenden vom Blogger durch den ihm aber bekannten Echt-Namen des Betroffenen ersetzt) laut seinen eigenen Erlebnissen. Demnach musste er laut seinen Schilderungen in den zurückliegenden Wochen - obwohl seine Meldeadresse der Ravensburger "Württemberger Hof" ist - meist im Freien übernachten, wobei die Tage und Nächte sukzessive unter die "Null-Grad-Grenze" gesunken sind.
Grund dafür, so berichtet es der Betroffene: Die Ravensburger Stadtverwaltung (Ortspolizeibehörde), die Polizei Ravensburg und auch der "Württemberg Hof" (Anlaufstelle für Obdachlose) tragen und trugen trotz mehrfachen Vorsprechens des jungen Mannes - oft in Begleitung eines Ravensburger ehrenamtlich tätigen Bürgers - nicht Sorge dafür, dass er, Sebastian M., des Nachts ein Bett in einem einigermaßen angewärmten Zimmer zur tatsächlichen, realen Verfügung hat.
Nun muss man/frau wissen, dass die Anschaffungskosten eines Wohncontainers oder Tiny Hauses zwischen 15 und 25.000 Euro liegen würden - ein wirklich kleiner Betrag im Vergleich zu den Millionen-Beträgen, welche die Stadt Ravensburg in den zurückliegenden Jahren für - am Ende überteuerte - Bau- und Sanierungsprojekte ausgibt.
Beispiele dafür gibt es genug: Zum Beispiel die Sanierung der Gymnasien. Hier explodierten die Kosten von ursprünglich 8 Millionen erst auf 10, dann auf 12, dann auf 15, dann auf 18 Millionen und letztendlich auf 20 Millionen Euro. Dachten jedenfalls alle. Ganz am Ende waren es dann 23 Millionen!! Eine fast Verdreifachung!
Anderes Beispiel: Die Sanierungskosten des Roten Rathauses vermehrten sich von rund 1,2 Millionen Euro in mehreren Schritten auf sage und schreibe rund 10 Millionen - und trotzdem gibt es bis heute - nach meiner Kenntnis - kein entsprechendes Kostencontrolling bei der Ravensburger Stadtverwaltung - und so "dynamitisiert" sich das aktuelle Sanierungsprojekt "Kornhaus" von ursprünglich 12 auf bereits 22 Millionen Euro - und auch das dürfte nicht das Ende sein.
Diese Daten (die auch so in der hiesigen Zeitung nachzulesen sind) sollen zeigen, dass es wohl nicht am Geld liegt, wenn die Stadtverwaltung Ravensburg nur vier (4) Obdachlosenplätze (so jedenfalls wird es im Folgenden in der Eil-Sache geschildert) vorhält und nicht weitere zusätzliche, sondern vermutlich liegt es nur am mangelnden Willen und einer völlig deplatzierten Priorisierung von Pflichtmaßnahmen der Kommune (wobei die Neugestaltung des Gespinstmarktes für Millionenbeträge keine Pflichtaufgabe der Kommune gewesen ist.
Der in diesem Fall Betroffene (siehe oben) hat nun mit Unterstützung eines Ehrenamtlichen (im Folgenden genannt "mein Bekannter"; dem Blogger ist der Echt-Name bekannt) beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eine "Eil-Verpflichtungsklage" gegen die Stadtverwaltung Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg, eingereicht.
Wie schon gesagt, liegt mir der Originaltext an das Verwaltungsgericht vor, aus dem ich - mit einigen Auslassungen (...) - im Folgenden zitiere. Hervorhebungen von mir. Das Eil-Schreiben wurde noch am "Heiligen Abend" von dem ehrenamtlichen Betreuer - so berichtet dieser - und dem Betroffenen beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen eingeworfen.
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Hier veröffentlicht vom Blogger mit ausdrücklicher Genehmigung: die Eil-Verpflichtungsklage mit den geschilderten Erlebnissen des jungen Mannes.
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Eil-Verpflichtungsklage gegen die Stadtverwaltung Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg, vertreten durch xxx xxx xxx (Beklagter)
Kläger: Sebastian M., geboren xx. Dezember 1998, derzeit obdachlos in Ravensburg, Meldeadresse Eisenbahnstraße 53, 88212 Ravensburg.
Mein Bekannter hat mir beim Formulieren dieser Klage geholfen.
Es ist mehr als eine Klage, es ist zusätzlich ein Hilferuf und es ist das schlimmste Weihnachten in meinem Leben.
Ich bitte das Verwaltungsgericht Sigmaringen darum, die Stadtverwaltung Ravensburg zu verpflichten, mir in einer Notunterkunft ein Bett, das nicht von anderen Personen gleichzeitig benutzt wird, zuzuweisen sowie einen abschließbaren Schrank für meine Wertsachen.
Zur Erklärung des Sachverhalts:
Die Stadtverwaltung Ravensburg hat die Obdachlosenhilfe beim Dornahof beauftragt, im Ravensburger Stadtgebiet eine Anlaufstelle für Obdachlose zu betreiben („Württemberger Hof“).
Dort melden sich Obdachlose, erhalten ein Zimmer in der städtischen Obdachlosenunterkunft in der Ravensburger Florianstraße zugewiesen und bekommen auch Nahrung.
Ich habe dort (im Württemberger Hof) ca. am 11.12.2025 persönlich vorgesprochen und davon berichtet, dass ich seit längerer Zeit obdachlos bin und aktuell keinen Schlafplatz bei irgendwelchen Bekannten mehr finden kann.
Daraufhin wurde mir dort (im Württemberger Hof) gesagt, dass ich ein Bett in der städtischen Notübernachtung beziehen kann.
Ich erhielt zu diesem Zimmer einen Zugangscode.
Das ist der einzige Notübernachtungsraum, den die Stadtverwaltung Ravensburg nach eigenen Aussagen betreibt.
Der Raum selbst ist rund 20 Quadratmeter groß und hat vier (!) Betten für vier Personen.
Einen abschließbaren Schrank gibt es dort nicht, lediglich ein offenes Regal mit mehreren Regalbrettern.
In wie weit es baurechtlich und feuerschutzrechtlich zulässig ist, in einem Raum mit rund 20 Quadratmetern vier Leute unterzubringen, ist sicherlich eine interessante Frage.
Selbst Häftlingen im Gefängnis steht mehr Raum zu.
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Für Obdachlosenunterkünfte ist der Richtwert meiner Ansicht nach bei zehn Quadratmetern, was die Rechtsprechung als angemessen angesehen hat.
Jedenfalls war ich den letzten ca. elf Tagen wiederholt in dieser Notunterkunft und wollte übernachten, aber jedes Mal waren alle vier Betten belegt, insgesamt waren auf allen vier Betten tagsüber die persönlichen Sachen des jeweiligen Bettnutzers wie Handy, Rucksäcke oder Kleidungsstücke verteilt und ich habe mir nicht getraut, diese wegzunehmen, weil ich große Probleme bei der Rückkehr der Bettnutzer fürchtete.
Als ich wiederholt nachts kam, schliefen in jedem der vier Betten je eine Person, ich hatte also kein freies Bett vorgefunden.
Ich habe das auch wiederholt beim Württemberger Hof gemeldet, dass ich dort keinen Schlafplatz habe, aber es hieß von zuständiger Mitarbeiterseite nur, ich solle die Polizei rufen.
Aufgrund meiner psychischen Erkrankung seit Geburt an, bin ich jedoch nicht in der Lage, mir bei diesen Dingen selbst zu helfen und bat deshalb an verschiedenen Tagen beim Württemberger Hof, mir endlich ein freies Bett zuzuweisen.
Jedes Mal bekam ich die Antwort, weder Stadtverwaltung noch Württemberger Hof seien dafür zuständig, das sei Sache der Polizei, diese müsse ich verständigen.
Ich habe dann abwechselnd draußen im Stadtgebiet (da war es noch nicht so kalt wie jetzt) oder bei irgendwelchen Bekannten „schwarz“ geschlafen.
Ich habe daher gestern einen Bekannten gebeten, mich zum Württemberger Hof zu begleiten, da er sich besser durchsetzen kann als ich.
Er erhielt jedoch die gleiche Auskunft wie ich:
1. Der einzige Notübernachtungsraum der Stadt Ravensburg (der ganztägige Aufenthalt ist möglich und erlaubt) ist in der Florianstraße und hat vier Betten.
2. Ich bin berechtigt, eines dieser vier Betten zu nutzen (nachts und ganztägig)
3. Wenn vier Betten belegt sind, dann sei das nur dadurch zu erklären, dass die Polizei wieder einmal jemand eingeliefert hat, der keinen Wohnraum hat oder dass ein Obdachloser dort in diesem Raum illegal übernachtet.
4. Sofern es für mich kein freies Bett geben würde, müsse ich dafür die Polizei verständigen, die sei dafür zuständig.
Nachdem gestern auf heute Nacht wieder vier Personen in diesen vier Betten schliefen, ich also keinen Schlafplatz hatte und die Polizei nicht verständigten konnte aus o.g. Gründen aber auch, weil ich Angst vor Repressalien der „Mitbewohner“ hatte, schlief ich heute Nacht neben einer Kellertreppe im Ravensburger Stadtgebiet und verständigte heute morgen meinen Bekannten mit der Bitte, mir zu helfen.
Er bat mich zunächst, heute morgen noch einmal beim Württemberger Hof meine Lage alleine zu erklären (weil er einen anderen Termin hatte).
Ich bekam da jedoch nur die gleiche Auskunft wie immer (siehe oben), dass das die Sache der Polizei sei und ich mich dorthin wenden solle.
Heute Mittag hat dann mein Bekannter zweimal bei der Ravensburger Stadtverwaltung angerufen:
Auch dort die gleiche Auskunft:
1. Der einzige Notübernachtungsraum der Stadt Ravensburg (der ganztägige Aufenthalt ist möglich und erlaubt) ist in der Florianstraße und hat vier Betten.
2. Ich bin berechtigt, eines dieser vier Betten zu nutzen (nachts und ganztägig)
3. Wenn vier Betten belegt sind, dann sei das nur dadurch zu erklären, dass die Polizei wieder einmal jemand eingeliefert hat, der keinen Wohnraum hat oder dass ein Obdachloser dort in diesem Raum illegal übernachtet.
4.Sofern es für mich kein freies Bett geben würde, müsse ich dafür die Polizei verständigen, die sei dafür zuständig.
Außerdem sei der zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung ab morgen bis 7.Januar in Urlaub, ohne dass es hierfür eine Vertretung geben würde.
Nachdem heute wieder alle vier Betten mit Sachen belegt waren und mir ein Mitbewohner erklärte, alle vier Betten seien durch Personen belegt, das Zimmer sei voll, (in der Nacht von gestern auf heute morgen habe ich darin ja die vier Personen nachts schlafen sehen) ging ich zusammen mit meinem Bekannten zur Polizei Ravensburg, wie das der Mitarbeiter vom Württemberger Hof mir heute sagte und wie es auch der Mitarbeiter der Stadtverwaltung heute sagte.
Die Polizei sagte zunächst, sie habe keine Übersicht, wer in diesem Raum schlafen dürfe und wer nicht. Aber wenn dieser Raum voll sei, dann sei er voll und es gebe keinen anderen Raum in Ravensburg, wo etwas frei sei.
Die Polizei können nichts für mich tun, ich müsste zur Stadtverwaltung oder zum Württemberger Hof gehen und das dort regeln.
Als ich zusammen mit Unterstützung meines Bekannten daraufhin sagte, dass beide Stellen mich zur Polizei geschickt hätten und auch beide Stellen geschlossen hätten, und somit die Polizei als untere Ortspolizeibehörde zuständig sei, sagte die Polizei, dass wenn kein freies Bett mehr da sei, sie auch nichts machen könnten.
Auch sei es in der kommen Nacht sehr kalt, und selbst wenn dort ein Obdachloser illegal in diesem Raum übernachten würde, könne die Polizei ihn nicht einfach in die Kälte rausschmeißen, da dies ja rechtlich auch nicht ginge (dieses Argument ist juristisch sogar zutreffend).
Auf den Hinweis meines Bekannten an die Polizei, dass die Polizei dann mich rechtlich gesehen in ein Hotelzimmer einweisen müsse, wenn alle Notunterkünfte im Stadtgebiet voll seien, sagte der Polizei, dass das nicht die Rechtslage sei.
Auf die Frage des Polizisten, wie viel Geld ich habe, habe ich wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass mein aktuelles Gesamtvermögen 130 Euro ist, und ich dieses Geld zwar auf meinem Bankkonto habe, aber, weil ich meine Geldkarte verloren habe, (eine neue ist nachbestellt) mein Geld nur am Bankschalter mit meinem Ausweis abheben kann.
Zu diesem Zeitpunkt (gegen 18:30) hatte heute, Dienstag, 23.12.2025, die Bank schon geschlossen. Morgen, Mittwoch, 24.12.2025, hat die Bank geschlossen und am 25.12.2025 und 26.212.2025 auch.
Daher komme ich an die 130 Euro nicht ran.
Der Polizist meinte sinngemäß, wenn ich heute Nacht draußen schlafen müsse, sei ich daran selbst schuld, denn ich hätte es versäumt, heute Mittag das Geld vor dem Schließen der Bank am Schalter noch abzuheben. Das sei dann nicht das Problem der Polizei.
Ich erklärte dem Polizisten zusammen mit meinem Bekannten, dass ich davon ausgegangen bin, dass das, was der Württemberger Hof mir heute morgen sagte, dass die Polizei mir ein Bett freiräumt, und auch das, was der Mitarbeiter der Stadtverwaltung heute Mittag dazu gesagt hat, nämlich auch, dass die Polizei mir heute Abend ein Bett freiräumt, zutrifft.
Zudem ist das Geld auch dafür gedacht, dass ich solange, bis ich Geld vom Jobcenter bekomme, mir noch Essen und Trinken kaufen kann.
Darauf meinte der Polizist, Essen und Trinken könne ich auch beim Württemberger Hof kostenlos bekommen.
Doch genau diese Bitte wurde mir gestern in Beisein meines Bekannten als Zeugen verweigert mit der Begründung, erst wenn der Jobcenterbescheid da sei, würde ich beim Württemberger Hof etwas zu essen und trinken bekommen, bis der Bescheid da sei (keiner weiß wann) müsse ich mich selber um Essen und Trinken kümmern.
(Zur Erklärung):
Mein Antrag auf Jobcenterleistungen vom ca 11.12.2025, der hier im Württemberger Hof zu stellen war, wird nach Rückfragen eines Mitarbeiters vom Württemberger Hof Erfolg haben, es müssten noch Kontoauszüge eingereicht werden.
Ich habe diese Kontoauszüge persönlich bei der Ravensburger Kreissparkasse angefordert und diese per Post an die Adresse meines Bruders schicken lassen. Dort trafen sie gestern ein und ich habe sie heute morgen dem Württemberger Hof vorgelegt.
Daraufhin wurde mir plötzlich mitgeteilt, dass ich auch noch die Kündigung, die ich in Bezug auf meinen Minijob erhalten hatte, auch noch einreichen muss.
Ich habe die Firma darauf heute mehrfach kontaktiert, aber noch keine Rückantwort erhalten.
Ich habe auch letzten Dienstag freiwillig einen Termin beim Württemberger Hof aufgesucht, bei dem eine Mitarbeiterin einer Stiftung Hilfe bei der Vermittlung von freiem Wohnraum anbot, leider hatte sie für mich keinen Wohnraum.
Ich selbst habe im Internet vergeblich nach Wohnraum gesucht, auch ein Freund von mir hatte danach gesucht für mich, aber bisher nichts gefunden. Es kann mir also niemand vorwerfen, dass ich untätig bin. Leider habe ich auch aufgrund meiner Erkrankung bisher keinen neuen Job gefunden, aber selber bisher intensiv einen gesucht.
Obwohl der Württemberger Hof von der Stadtverwaltung auch für Sozialarbeit bezahlt wird, findet diese nicht statt, ich bekam trotz wiederholter Bitten null Unterstützung bei der Wohnraumsuche oder Jobsuche).
Nachdem mein Bekannter heute Abend dem Polizisten vorwarf, dass er sich nicht an das Gesetz halte, wenn er mir für die heute kommende Nacht kein freies Bett schafft oder mich in ein Hotelzimmer einweist, wollte der Polizist es nicht auf sich sitzen lassen, dass er sich nicht an das Gesetz halte.
Er hielt Rücksprache mit einer oder mehreren Nachbargemeinden.
Jedenfalls kam er nach ein paar Minuten wieder und teilte mit, er habe jetzt eine Lösung gefunden.
Die Stadt Weingarten (Nachbarstadt von Ravensburg) habe ein freies Bett in der Notunterkunft.
Mein Bekannter teilte dem Polizisten mit, dass ich einen Rechtsanspruch auf eine Notunterkunft in Ravensburg habe, da ich in Ravensburg obdachlos gemeldet bin, aber wir selbstverständlich kooperativ sind und das vorübergehende Angebot, ein freies Bett in der Notunterkunft in Weingarten zu bekommen, annehmen.
Also fuhren wir zur Polizei in Weingarten, die mir die dortige Notunterkunft aufschloss:
Ein Kellerraum mit rund 18 Quadratmetern, drei Betten und keinem abschließbaren Schrank.
Das alles entspricht zwar nicht den Vorschriften, aber selbstverständlich war ich froh, überhaupt ein Bett zu erhalten und sagte den Polizisten, das Bett zu nehmen.
Weil der Kellerraum sehr kalt war, wollte ich die Heizung anmachen, doch es gab keine. Und es war sehr kalt.
Zum Glück waren die Polizisten erst ins Auto eingestiegen und noch nicht weggefahren.
Also bat ich die Polizisten um Hilfe.
Diese fanden auch keine Heizung und riefen beim Polizeirevier Weingarten an. Dort hieß es, da sei früher mal ein Heizlüfter gewesen, aber wenn der nicht mehr da sei (was er nicht mehr war), müsse ich im kalten Zimmer schlafen.
Es war aber so kalt, dass selbst die zwei Polizisten sagten, das sei zu kalt.
Auch war das Badezimmer wegen Vandalismus abgeschlossen und die Polizei konnte es nicht öffnen und es wäre auch laut Polizei selbst dann unbenutzbar.
Ich wäre noch bereit gewesen, meine Notdurft im Hof zu verrichten, aber das Zimmer war so kalt, dass die zwei Polizisten feststellten, dass die Notunterkunft in Weingarten aktuell unbewohnbar sei und andere freie Notunterkunftsplätze hätte die Stadt Weingarten aktuell nicht.
Also rief der Polizist bei der Polizei Ravensburg an.
Dort erhielt er vom gleichen Polizisten, mit dem ich davor in Ravensburg geredet hatte, die Auskunft, ich solle einfach in den Notübernachtungsraum in der Ravensburger Florianstraße gehen, dort dürfe ich übernachten, auch wenn das Notübernachtungszimmer mit allen vier Betten voll belegt sei, solle ich mir irgendwo dort einen Schlafplatz in diesem Notübernachtungszimmer suche und dort schlafen.
Ich hätte ja die Erlaubnis, dort in diesem Raum schlafen zu dürfen.
Außerdem sei ich selbst schuld, ich hätte 130 Euro und würde mich weigern, ein Hotelzimmer zu nehmen.
Daraufhin fragte mein Bekannter bei dem Weingartener Polizisten nach, wie sich die Polizei nun vorstelle, dass ich in diesem vollen Zimmer in der Florianstraße (alle vier Betten sind belegt) schlafen solle?
Notfalls auf dem Boden? Oder solle ich von den vier Personen die mir am schwächsten erscheinende Person gewaltsam vor die Türe hinausschleppen?
Der Polizist meinte, er würde hier keine Rechtsberatung geben, es sei meine Sache, es hinzubekommen, dass ich in diesem vollen Zimmer auch noch irgendwo schlafen kann.
Also ging ich mit meinem Bekannten zurück zum Ravensburger Polizeirevier und bat nochmals um Hilfe.
Meinem Bekannten wurde vorgeworfen, er würde gerade zwei Polizeireviere mit dieser Angelegenheit beschäftigen, das sei nicht in Ordnung, ich sei an meiner Situation selbst schuld.
Daraufhin kündigte mein Bekannter an, dass ich notfalls mit einer Eil-Klage ein freies Bett einklagen werde.
Daraufhin meinte der Polizist, er suche nochmals nach einer Lösung, wir sollten warten.
Der Polizist „rettete“ dann das Problem in den Schichtwechsel hinüber und beauftragte den neuen diensthabenden Polizisten mit der Regelung.
Der neue diensthabende Polizist versuchte dann überall herumzutelefonieren, sagte aber, auch er habe keine Lösung.
Die Polizei habe von der Stadtverwaltung auch keinen Plan bekommen, wer berechtigt in diesem Zimmer übernachte und könne somit auch nicht feststellen, wer darin unberechtigt schlafe.
Das einzige, was der Polizist habe feststellen können sei, dass ich die Berechtigung hätte, bis 28.12.2025 dort ein freies Bett zu haben und meinte, hier würden Probleme der Stadtverwaltung auf dem Rücken der Polizei ausgetragen, die er auch nicht lösen könne, und verabschiedete sich von uns.
Da es heute Nacht sehr kalt werden wird, bin ich völlig verzweifelt. Soll ich im Vorraum der Sparkasse schlafen? Aber von dort wurde ich schon einmal vertrieben.
Soll ich mich in ein Mehrfamilienhaus einschleichen und dort an der Kellertreppe schwarz schlafen? Wenn ich dabei erwischt werde, ist dies dann Hausfriedensbruch in dieser Notlage? Oder ist es nicht unterlassene Hilfeleistung der Stadt Ravensburg und vom Polizeirevier Ravensburg, die mich dazu zwingt, Hausfriedensbruch zu begehen?
Ich selbst bin aufgrund meiner psychischen Erkrankung wehr- und hilflos.
Auch wenn ich irgendwo „schwarz schlafe“, ist es in diesen Treppenhäusern zu den Kellern kalt.
Ich halte das nicht länger aus.
Ich kann in der Notunterkunft nicht mal duschen, denn ich kann dort nicht während des Duschens meine Sachen einschließen, da es dort ja auch nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen abschließbaren Schrank gibt.
Ich bitte (fett gedruckt vom Antragsteller) daher das Verwaltungsgericht höflich darum, die Stadtverwaltung Ravensburg zu verpflichten, mir einen menschenwürdigen Platz in einer Notunterkunft zuzuweisen, wo ich nicht auf dem Boden schlafen muss und wo mir dann bitte ein Bett fest zugewiesen wird, das nicht von anderen Personen belegt ist und ich bitte einen abschließbaren Schrank für meine Wertsachen habe.
Soweit mein Bekannter es weiß, gibt es zu diesem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Dasein einige Rechtsprechungen vom VGH Baden-Württemberg der ein solches auch befürwortet.
Ferner bitte ich darum (dito), dass das Verwaltungsgericht dafür sorgt dass, sollte auch dieses Bett zu Unrecht von anderen Personen belegt werden, die Stadt Ravensburg als untere Ortspolizeibehörde diese „illegale Bettenbesetzung“ räumt und auch gegenüber der Polizei als untere Ortspolizeibehörde dafür sorgt, dass, sollte mein Bett durch einen „illegalen Schläfer“ belegt werden, die Polizei ausrückt und das Bett für mich frei räumt und sich nicht weigert, wie jetzt schon geschehen.
Oder, sollte der „illegale“ Schläfer selbst obdachlos sein und von der Polizei nicht in die Kälte rausgeworfen können und es keinen anderen Platz in einer Obdachlosenunterkunft geben, die Stadtverwaltung bzw. Polizei als untere Ortspolizeibehörde mich dann notfalls in ein freies Hotelzimmer einweist, wie das die Rechtsprechung für solche Fälle vorsieht, in denen die Stadtverwaltung seit Jahren absichtlich zu wenig Plätze in der Notunterkunft geschaffen hat.
Die Anschaffung eines zusätzlichen Wohncontainers, der diese Probleme lösen könnte, würde die Stadtverwaltung unter 20.000 Euro kosten.
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Rein rechtlich gesehen, in der Theorie der Gesetzgebung, handelt es sich meiner Ansicht nach um strafbare unterlassene Hilfeleistung, was mir zur Zeit widerfährt.
Als mein Bekannter diese Meinung dem Ravensburger Polizisten vortrug, meinte dieser sinngemäß, dieser würde von der Polizei die Umsetzung der Vorschriften und des Rechts verlangen, das sei halt nicht immer möglich.
Darauf entgegnete mein Bekannter, dass die Polizei von den Bürgern genau das selbst aber immer verlange, und die Polizei selbst einen Bürger, der nicht angeschnallt war mit der Begründung, dies sei Rechtsvorschrift, anzeigte, und die Stadtverwaltung daraufhin - auch mit dem Verweis auf die Rechtslage- ihrerseits sehr wohl darauf beharrte, dass auch in einem solchen Fall Gesetze eingehalten werden müssen und ein Bußgeld bezahlt werden muss.
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Nach meiner Kenntnis werden schon seit Jahren illegaler Weise Obdachlose in Ravensburg abgewiesen.
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Meiner Meinung ist das, was hier mit mir passiert, vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung und ich bin der festen Überzeugung/Meinung, dass die Stadtverwaltung Ravensburg seit Jahren diese Rechtsbrüche durchziehen kann, weil sich Obdachlose nicht wehren können und ich nur eine Ausnahme bin, weil ich einen guten Bekannten hinter mir habe, der mir ehrenamtlich hilft.
Da ich aktuell obdachlos bin, bevollmächtige ich mit der Unterschrift unter dieses Schreiben zugleich auch meinen Bekannten, xxx-weg xx, 8821x Ravensburg, geboren xx.xx.xxxx vollumfänglich gegenüber der Stadt Ravensburg, der Polizei und dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, Dinge jeder Art für mich zu regeln; dies betrifft auch das Durchführen dieser Eil-Klage.
Ich gebe Ihnen im Briefkopf die Festnetztelefonnummer und die Faxnummer sowie Emailadresse meines Bekannten an.
Bitte führen Sie den Schriftverkehr im Rahmen dieser Klage mit ihm.
Da ich mittellos bin, bitte ich um Prozesskostenhilfe. Ich bitte ferner um eine Festsetzung des Streitwerts auf 1000 Euro.
Ferner bitte ich Sie höflich, sich in meine Lage hineinzuversetzen, diese ist für mich aussichtslos, das Verwaltungsgericht ist meine letzte Hoffnung.
Mit freundlichem Gruß,
Sebastian M.
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