RAVE: Förderverein Eschersteg e.V. an den Regierungspräsidenten ... "Zählen Vertrag und Gesetz nicht mehr?"
Blogger: Im Folgenden veröffentliche ich den jüngsten Brief des Ravensburger "Förderverein Eschersteg e.V." vom 17. Januar 2026 (leicht gekürzt). Für den Inhalt des Briefes ist der Förderverein verantwortlich.
--------------------------------------------------------
Förderverein Eschersteg e.V.
Winfried Schneider
Erster Vorsitzender
88212 Ravensburg Ravensburg, 17.1.2026
An das Regierungspräsidium Tübingen
Herrn Regierungspräsident Tappeser
Konrad Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
- Offener Brief -
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,
es geht um den denkmalgeschützten "Eschersteg" in Ravensburg.
Das Denkmal wurde 2005 vorübergehend zur Sanierung abgebaut.
Die Stadtverwaltung hatte sich in einem schriftlichen Vertrag gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen verpflichtet, den Steg zeitnah wieder aufzubauen; die Kosten hierfür hätten, nach Abzug der Subventionen, nur rund 0,5 Mio. € betragen.
Der Vertrag ist rechtsgültig und zahlreiche Bürger fragten sich, warum das RP Tübingen nicht endlich die Vertragserfüllung verlangt.
Zählt für das RP Tübingen ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht?
Ferner habe ich 2019 eine Petition beim Landtag „gewonnen“, der zufolge der Eschersteg ebenfalls wiederaufgebaut werden muss.
Respektiert das RP Tübingen Entscheidungen eines demokratischen Organs unseres Rechtsstaats nicht?
Außerdem besteht gemäß dem Denkschutzgesetz eine Pflicht zum Erhalt und Aufbau des Escherstegs.
Zählt für das RP Tübingen möglicherweise auch das Gesetz nicht mehr?
Dies sind drängende Fragen, die sich immer mehr Bürger in Ravensburg stellen.
Wir Mitglieder vom Förderverein Eschersteg bitten Sie daher, bis zu unserer nächsten Fördervereinssitzung im März um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Meint das RP, dass rechtsverbindliche Verträge eingehalten werden müssen, oder spielt das Recht keine Rolle mehr bei Verträgen?
2. Meint das RP, dass Beschlüsse des Landtags einfach zu ignorieren sind, oder hat das RP Tübingen nach wie vor Achtung vor Beschlüssen des Landtags?
3. Ist das RP Tübingen der Ansicht, dass das Denkmalschutzgesetz in Baden-Württemberg für das RP Tübingen noch gilt, oder wird dieses beim RP Tübingen nicht mehr angewandt?
Wenn Sie auch nur eine der Fragen mit „selbstverständlich ja“ beantworten (wovon ich ausgehe), dann müssen Sie sich aber auch die Frage gefallen lassen, warum das RP Tübingen seit rund 20 Jahren das Recht nicht anwendet und die Stadtverwaltung Ravensburg aktuell in „Eigenregie“ verkünden kann, den Eschersteg wohl auch noch auf sehr lange Sicht nicht aufzubauen.
Gleichzeitig weigert sich die Stadtverwaltung auch weiterhin ein effizientes Kostencontrolling für die zahlreichen Großbauprojekte einzuführen, für die laufend zig Millionen da sind:
Beispiel: Sanierung Spohn Gymnasium: Dank fehlender Kostencontrollings stiegen die Kosten von rund 8 Mio. auf 10 Mio., dann 12 Mio., dann 15 Mio., dann 18 Mio., dann 20 Mio. und dann über 20 Mio.
Nachbargemeinden haben ähnlich große Schulgebäude für rund die Hälfte der Kosten saniert.
Die Kosten für die Rathaussanierung stiegen von rund 1,2 Mio. schrittweise auf über 10 (!) Mio.
Die aktuell geplante Sanierung der Stadtbücherei (Kornhaus) ist bereits jetzt, bevor die Sanierung begonnen wurde, von 12 Mio. auf knapp 30 Mio. (in Worten: knapp 30 Mio.) innerhalb nur weniger Monate gestiegen.
Die gerade fertiggestellte Fußgängerbrücke über die Wangener Straße, bei der aktuell nur rund 300 Querungen zu verzeichnen sind, die bisher an der nahegelegenen Fußgängerampel problemlos erfolgten, ist ein weiteres sehr gutes Beispiel.
Die Kosten hierfür sind von rund 0.8 Mio. auf über 4 Mio. explodiert.
Aktuell ist der Neubau der Grundschule aus vorgeblich Gründen des Platzmangels geplant, der mindestens 50 Mio. in der Endabrechnung kosten wird.
Dabei gibt es den Platzmangel durch den konstanten Rückgang der Schülerzahlen an der Kuppelnauschule gar nicht mehr und selbst wenn dieser in ein paar Jahren unerwartet auftreten sollte, könnte man die günstige Lösung machen, wie bei der Realschule 2X2 zusätzliche Containermodule für Klassenzimmer im Schulhof aufstellen oder auch einen Anbau für einen einstelligen Millionenbetrag errichten, wie das in Nachbargemeinden üblich ist.
Diese zig-fachen, auch aktuell weiter anhaltenden Millionenverschwendungen in Form uferloser Baukostensteigerungen durch nach wie vor fehlendes Kostencontrolling sind nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben, den Bürgern nicht mehr vermittelbar und bringen den Bürgern auch Null Mehrwert.
Seltsamerweise hat die Stadtverwaltung hier keinerlei Probleme, dies den Bürgern trotzdem sogar in der Wirtschaftskrise noch als etwas Unabwendbares zu vermitteln.
Gleichzeitig findet die Stadtverwaltung mutmaßlich immer noch „gut- oder besser gesagt leichtgläubige“ Mitarbeiter auf dem Regierungspräsidium Tübingen, die sich anscheinend weder veräppelt noch beleidigt fühlen, wenn die Stadt Ravensburg angesichts dieser unvorstellbar hohen Millionenverschwendungen auf Pump vorgibt, für den Wiederaufbau des Escherstegs kein Geld zu haben. Und das, obwohl die Kosten hierfür - in Relation zu den v.g. gesetzlich nicht vorgeschriebenen und eigentlich sogar unzulässigen Millionenverschwendungen - geradezu „Peanuts“ sind.
Zudem, auch das wissen anscheinend nicht alle Mitarbeiter auf dem RP Tübingen, genießt der Denkmalschutz von Denkmälern in Kommunalbesitz in §3a unserer Landesverfassung Verfassungsrang und daher anerkennt die Rechtsprechung bei Denkmälern in Kommunalbesitz hier das Kostenargument (angeblich) klammer Kassen nicht an, sondern nur, wenn das Denkmal in Privatbesitz ist.
Daher die Bitte unserer Vereinsmitglieder an das RP Tübingen:
1. Bitte bestehen Sie darauf, dass Verträge eingehalten werden müssen, wie das sonst in ganz Deutschland üblich ist.
2. Respektieren Sie bitte den Landtag, indem Sie seinen Beschluss nicht „mit den Füßen treten“, sondern umsetzen.
3. Bekennen Sie sich uneingeschränkt zum Denkmalschutzgesetz, indem Sie es, wie rechtlich verbindlich vom Gesetzgeber vorgesehen, auch auf das Denkmal Eschersteg anwenden.
4. Bitte glauben Sie nicht ungeprüft den Angaben der Stadtverwaltung, kein Geld zu haben, sondern seien Sie in Bezug auf o.g. Sachverhalt weiter eine eigene Persönlichkeit, die sich nicht „um den Finger lassen würde “, sondern Sachverhalte weiterhin nicht ungeprüft übernimmt und selbst kritisch hinterfragt. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die oben aufgeführten Verschwendungen in hoher Millionenhöhe nur ausgewählte Beispiele sind, der wahre Sachverhalt also noch viel „gravierender“ ist.
Ich habe zusammengefasst das aufgeschrieben, was mir verschiedene Vereinsmitglieder gesagt haben und worum sie mich gebeten haben, dies der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium Tübingen mitzuteilen.
Ergänzend sei erwähnt, dass niemand an Ihrer persönlichen Integrität zweifelt, es aber trotzdem auf Unverständnis stößt, dass ein Landtagsbeschluss missachtet wird und ein Gesetz nicht respektiert und angewendet wird und nicht einmal ein Vertrag anscheinend noch etwas „wert sein soll“.
Mit freundlichen Grüßen vom Förderverein Eschersteg aus Ravensburg
Winfried Schneider