Ravensburg: Verletzung der gebotenen Neutralität während der Kandidatenvorstellung zur OB-Wahl / Brief eines Bürgers an die Stadtverwaltung ...
Stefan Weinert 88212 Ravensburg
Ravensburg, 1. März 2026
per E‑Mail
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Honikel‑Günther, sehr geehrter Herr Oberhofer,
Dieser an Sie gerichtete Brief wurde weder mit den drei Mitkandidaten zur Oberbürgermeisterwahl 2026 noch mit deren Umfeld abgesprochen. Es sind einzig die Zeilen eines an der Demokratie partizipierenden Bürgers, der Ihre situativ gebotene Neutralität vermissen lässt.
Ich möchte mit dieser offenen E-Mail auf die Wahlveranstaltung am vergangenen Freitag, 27. Februar 2026, im Ravensburger Konzerthaus zurückkommen, für deren organisatorischen Ablauf Sie als Vertreter der Stadt Ravensburg verantwortlich waren.
In Ihrer Begrüßung, Herr Erster Bürgermeister, haben Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Reden der OB-Kandidaten weder Zwischenrufe noch Beifallsbekundungen zulässig seien. Sie betonten zudem, dass der Stadt eine faire und gleichmäßige Behandlung aller drei Kandidaten wichtig sei.
Während der Rede - es war die erste von dreien - von Herrn Oberbürgermeister Dr. Rapp kam es dennoch zu einem Zwischenruf sowie mindestens zwei Beifallsbekundungen aus dem Publikum. Anstatt diese Verstöße sofort oder zumindest im Anschluss an die Rede zu sanktionieren und/oder zu kommentieren, warteten Sie beide – ebenso wie das Publikum – mehrere Minuten schweigend zu diesem Punkt auf den nächsten Kandidaten. Der situative Kontext ließ klar erkennen, dass ein Einschreiten Ihrerseits nicht vorgesehen war.
Ich habe deshalb diesen Zeitraum genutzt, um von der Empore aus laut und für alle hörbar auf dieses Versäumnis hinzuweisen. Dies stellte übrigens keinen Verstoß gegen Ihre eigenen Vorgaben dar, da diese – nach Ihren eigenen Worten – ausschließlich während der Redezeiten der Kandidaten galten. Dennoch versuchten Sie, meine Intervention zu unterbinden. Erst nach meinem ausdrücklichen Einspruch baten Sie das Publikum – nach längerem Hin und Her – darum, derartige Unterbrechungen während der noch folgenden Reden zu unterlassen. Eine Entschuldigung für das vorherige Unterlassen Ihrerseits erfolgte nicht.
Mehrere Personen, darunter auch Stimmen aus dem Umfeld der Kandidaten und auch ich, werten dieses Verhalten als Versuch einer Wahlbeeinflussung oder zumindest als Parteinahme zugunsten von Herrn Dr. Rapp. Die Schwäbische Zeitung hat in ihrem Online‑Bericht vom 28. Februar 2026 (14:40 Uhr am Samstag, der bis Sonntagmorgen nicht aktualisiert wurde) diesen Vorfall – der keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern ein Bruch der gebotenen Neutralität ist – mit keinem Wort erwähnt.
Auch im Hinblick auf die Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung über diesen Abend könnten Sie in Erklärungsnot geraten. Die Zeitung schreibt: „… so Boschs Selbstbeschreibung, die im Publikum – neben Klatschen waren auch Zwischenbemerkungen verboten – für manchen Schmunzler sorgte.“ Diese Textpassage vermittelt den Eindruck, es habe keinerlei Zwischenrufe oder Beifallsbekundungen gegeben. Sollten Sie dieser Darstellung nicht öffentlich widersprechen, könnte dies als stillschweigend angenommene Wahlwerbung zugunsten von Herrn Dr. Rapp gewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Weinert
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