(2) OSH und die Mutter von drei Kindern: Zustimmung zur Veröffentlichung von Gutachten in einer akuten psychischen Ausnahmesituation ist kein Freibrief. Sie ist ein Warnsignal.
1. Juni, 2026 um 14:22 Uhr,
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Der folgende Beitrag ist als wichtige Ergänzung zu dem Artikel
zu verstehen. Was inzwischen aus der Dame und ihren drei Kindern geworden ist, ist mir nicht bekannt. Es geht mir im Folgenden noch einmal um die Art und Weise der Berichterstattung durch die "Schwäbische Zeitung" (SZ).
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Stefan Weinert, Blogger mit Aussicht
1. Die Frau im Auto – und das Schweigen derer, die reden müssten.
Warum der Fehler nicht nur journalistisch war – sondern ein Symptom eines viel größeren Versagens.
Es gibt Geschichten, die nicht nur erzählt, sondern auch verantwortet werden müssen. Die Geschichte von Iryna Schönknecht gehört dazu. Jene Dame, die in ihrem Auto auf dem Oberschwabenhallenplatz in Ravensburg übernachtete.
Die Schwäbische Zeitung hat intime psychologische Einschätzungen veröffentlicht — mit Zustimmung der Betroffenen. Aber Zustimmung ist nicht gleich Schutz. Schutz ist aber auch nicht gleichzusetzen mit Schweigen.
Die Frage ist nicht, ob Herr Robin Halle aus der Chefetage des hiesigen Mediums die psychologischen Gutachten in seinen Artikel einbauen durfte, weil die Dame der Veröffentlichung zugestimmt hatte. Die Frage ist eine ganz andere.
Denn Zustimmung in einer akuten psychischen Ausnahmesituation der betreffenden Person ist kein Freibrief. Sie ist ein Warnsignal.
2. Juristisch fragwürdig?Ja – und zwar aus zwei Gründen
a. Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Personen.
Auch wenn eine Person zu etwas einwilligt, müssen Medien prüfen, ob sie einwilligungsfähig ist — also ob sie die Tragweite versteht. Die SZ schreibt selbst, dass Iryna nervös, fahrig, emotional, aufbrausend und verletzbar ist. Das ist keine stabile Entscheidungsgrundlage.
Ein Chefredakteur muss wissen: Einwilligung ist kein Vertrag, wenn die Person nicht in der Lage ist, die Folgen abzuschätzen.
b. Minderjährige Kinder sind immer mitzudenkenDie Gutachten betreffen nicht nur die Mutter, sondern indirekt auch die Kinder ("Kindeswohl" SGB VIII) *). Damit sind wir im Bereich des Kinderschutzes. Und dort gilt: Das Wohl der Kinder steht über dem Veröffentlichungsinteresse.
- *) § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern.
Die Veröffentlichung der psychischen Belastung der Mutter wirkt unmittelbar auf das Bild der gesamten Familie.
3. Das journalistische Problem ist aber nur die Oberfläche.Viel irritierender ist das Schweigen.
Kein Wort vom Jugendamt. Weder in dem Zeitungsartikel noch in der Folge. Jedenfalls bisher
Kein Wort von "Frauen helfen Frauen", Frauenhaus, Kinderschutzbund, Sozialdiensten, Caritas, Diakonie, Streetwork, Sozialpsychiatrischem Dienst. (Dito)
Kein Wort über die rechtliche Lage der Kinder.
Kein Wort über die Verantwortung des Ex‑Partners, der Immobilien besitzt, während die Mutter im Auto schläft.
Es ist, als hätte man/n beschlossen, die Geschichte auf eine einzige Figur zu reduzieren: die leidende Frau im Auto. Ein Bild, das Mitleid erzeugt — aber keine Aufklärung.
4. Warum schweigen die Institutionen?Warum wurden sie vor der Veröffentlichung des Zeitungsartikels nicht gefragt, und wenn doch, warum ist darüber nichts zu lesen.
Vielleicht, weil jede Antwort unangenehm wäre:
Das Jugendamt müsste erklären, warum eine Mutter im Auto schläft, während ein Nestmodell existiert.
Das Frauenhaus müsste erklären, warum es nicht öffentlich reagiert, obwohl der Fall exemplarisch ist.
Sozialverbände müssten erklären, warum eine Frau mit Bürgergeld und zwei Kindern keinen sicheren Ort findet.
Die Stadt Ravensburg müsste erklären, warum sie eine Frau, die sich im Krankenhaus wäscht, mit einem Platzverbot belegt.
Und die Zeitung müsste erklären, warum sie intime Diagnosen veröffentlicht, aber keine einzige kritische Nachfrage stellt.
5. Der eigentliche Skandal ist nicht die Frau im Auto.Der Skandal ist die Leerstelle um sie herum.
Eine Frau bricht zusammen — und die Öffentlichkeit bekommt nur die Tränen, nicht die Strukturen. Nur das Drama, nicht die Ursachen. Nur das Leid, nicht die Verantwortlichen.
Wer intime Einblicke veröffentlicht, trägt Verantwortung für die Hintergründe. Wer das Leid einer Frau zeigt, muss auch die Systeme zeigen, die sie im Stich lassen. Und wer psychologische Gutachten druckt, muss erklären, warum das Jugendamt schweigt und warum andere wichtige Akteure schweigen.