Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden‑Württemberg
Der öffentliche Raum in Baden-Württemberg wird endlich so geschützt, wie es längst selbstverständlich hätte sein sollen. Kein Kulturkampf, kein Freiheitsdrama – nur ein Mindestmaß an Rücksicht, das man eigentlich nicht gesetzlich verordnen müsste. Denn in der folgenden Angelegenheit geht es nicht um eine Ideologie, sondern um Gesundheit, Gemeinwohl und ein bisschen Anstand.
Man/frau/presse kann daraus eine Story kreieren, die sich gut klickt, gut empört und gut verkauft, oder das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden‑Württemberg als eine längst überfällige Anpassung an das, was in vielen Ländern Europas seit Jahren als Standard für den Schutz der Allgemeinheit vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken gilt, kommentieren.
Was wurde denn eigentlich beschlossen?
Rauchverbot an Bushaltestellen,
Rauchverbot auf Spielplätzen,
Rauchverbot auf Freibad‑Liegewiesen,
Gilt für nikotinhaltige "Rauchergeräte" aller Art .
Das ist kein Eingriff in die Freiheit, sondern eine längst überfällige Maßnahme für die Freiheit der anderen, nicht eingequalmt zu werden. Genauso, wie es unser Grundgesetz erwartet und vorschreibt (Artikel 2 GG, Die Freiheit des anderen). Es ist ein Schutzraum für Kinder, chronisch Kranke, Asthmatiker, Schwangere – und für alle, die an einer Haltestelle schlicht atmen wollen, ohne die Lunge eines anderen mitzubenutzen.
Das Problem an öffentlichen Plätzen ist seit Jahren, ja, seit Jahrzehnten bekannt:
Kinder stehen im Qualm.
Wartende müssen ausweichen.
Kippen landen im Gully, im Bach, im Magen der Tiere.
Reinigungskosten trägt die Allgemeinheit.
Das neue Gesetz ist eine Entlastung – für Menschen, Umwelt und Kommunen. Es ist kein moralischer Zeigefinger, sondern eine hygienische Notwendigkeit. Es ist eine gesellschaftliche Normalität, die endlich auch im Südwesten ankommt.
