Wenn das Klima im Fadenkreuz der Justiz steht - Landgericht Ravensburg am 6. Mai 2025

Pressemitteilung der Klimaaktivist/innen Süd-West vom 29.4.2025
Blogger: Verantwortlich für den Text: Samuel Bosch und Klimaaktivisten
Das Besondere daran: Die Verteidigung wird über einen bestimmten Paragraphen (§ 220 StPO) *) versuchen, Domenik von Achten, als CEO des DAX-Konzerns als Zeugen zu laden. So könnte dieser erstmals gezwungen sein, seine Verwicklungen in das dreckige CO2-Emissionsgeschäft offen zu legen – damit das Gericht die Verhältnismäßigkeit der damaligen Protestaktion rechtlich beurteilen kann.
*)
§ 220 [Ladung durch den Angeklagten] Strafprozessordnung - StPO
- (1) 1Lehnt der Vorsitzende den Antrag auf Ladung einer Person ab, so kann der Angeklagte sie unmittelbar laden lassen. 2Hierzu ist er auch ohne vorgängigen Antrag befugt. (2) Eine unmittelbar geladene Person ist nur dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn ihr bei der Ladung die gesetzliche Entschädigung für Reisekosten und Versäumnis bar dargeboten oder deren Hinterlegung bei der Geschäftsstelle nachgewiesen wird. (3) Ergibt sich in der Hauptverhandlung, daß die Vernehmung einer unmittelbar geladenen Person zur Aufklärung der Sache dienlich war, so hat das Gericht auf Antrag anzuordnen, dass ihr die gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse zu gewähren ist.
Anders als in eigenen PR-Veranstaltungen wäre Herr Achten vor Gericht gezwungen, die Wahrheit zu sagen.
Bei der Aktion im Juni 2023 prangerten die Aktivist*innen mit einem riesigen Banner am Betonwerk der Materials-Tochter "Heidelberger Beton" die Kilmazerstörung an, die mit dem Geschäft mit Zement und Betonbau einhergeht. Zwischenzeitlich hat der umstrittene Konzern sogar den ersten Platz auf der Liste der dreckigsten CO2-Emittenten unter deutschen Unternehmen erreicht [1,2,3].