Entwurf einer Anklageschrift gegen die Stadt Ravensburg in Sachen "Klima ./. Stadt Ravensburg" ... Entsolidarisierendes Feuerwerk am Rutenfest angesichts europaweiter Waldbrände ...
Aktenzeichen: KL‑88212‑2026/01
ENTWURF einer Anklageschrift – In der Sache: Klima ./. Stadt Ravensburg - für den Fall, dass die Stadt Ravensburg an ihrem Vorhaben *) festhält
I. Zuständigkeit und VerfahrensgegenstandIn Anwendung von Artikel 20a Grundgesetz und § 1 Abs. 1 Klimaschutzgesetz Baden‑Württemberg sowie der kommunalen Pflicht zur Gefahrenabwehr gemäß § 1 Abs. 1 PolG BW, wird gegen die Stadt Ravensburg folgende Anklage erhoben:
*) Durch das Abbrennen des Feuerwerks am Ende des "Rutenfestes 2026" - am 28. Juli 2026 - wird die Stadt Ravensburg durch aktives Tun und pflichtwidriges Unterlassen die natürlichen Lebensgrundlagen für Fauna und Flora, Menschen der Gegenwart, deren Kinder und Enkelkinder gefährden, die Klimaerwärmung fördern, die öffentliche Fürsorgepflicht vernachlässigen und die verfassungsrechtlich gebotene Solidarität mit Menschen in Not verletzten.
II. Tatkomplex1: Pflichtwidrige Förderung klimawirksamer Emissionen
1. Objektiver Tatbestand
Die Stadt Ravensburg hält trotz extremer Trockenheit, der kurz bevorstehenden vierten Hitzewelle für Süddeutschland und europaweiten Großbränden in Italien, Spanien und Frankreich an der Durchführung eines pyrotechnischen Feuerwerks fest. Feuerwerke erzeugen:
Feinstaubemissionen (PM10, PM2.5),
CO₂‑Emissionen,
toxische Rückstände (Perchlorate, Schwermetalle),
akute Brandrisiken bei Trockenheit,
fördern dadurch die Klimaerwärmung
Die angeführten Emissionen sind wissenschaftlich belegt und stehen im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen des Landes Baden-Württemberg und der Kommune Ravensburg.
2. Subjektiver TatbestandDie Stadt Ravensburg handelt - im Falle, dass das Feuerwerk tatsächlich abgebrannt wird (im weiteren = "dito") - vorsätzlich, da:
sie über die Gefahrenlage informiert wurde,
Petition und Hinweise kennt, sie aber ignoriert
die Klimakrise öffentlich anerkennt,
dennoch bewusst eine Maßnahme ergreift, die die Krise verschärft.
Damit liegt direkter Vorsatz (§ 15 StGB analog) im Sinne eines kommunalen Pflichtverstoßes vor.
III. Tatkomplex2: Verletzung der kommunalen Schutzpflichten
1. Verstoß gegen Artikel 20a GG
Artikel 20a GG verpflichtet alle staatlichen Ebenen – einschließlich Kommunen – zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Stadt Ravensburg verletzt diese Pflicht durch:
aktive Durchführung umweltbelastender Feuerwerke (dito),
unterlassene Durchführung klimafreundlicher Alternativen,
fehlende Risikoabschätzung trotz extremer Trockenheit.
Gemäß § 3 Abs. 1 Klimaschutzgesetz BW sind Kommunen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Ausstoß klimawirksamer Gase reduzieren.
Die Stadt Ravensburg handelt entgegen dieser Verpflichtung, indem sie:
vermeidbare Emissionen erzeugt,
keine Kompensationsmaßnahmen vorsieht,
keine Klimafolgenabschätzung durchführt.
Nach § 1 Abs. 1 PolG BW hat die Kommune Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.
Ein Feuerwerk bei extremer Trockenheit stellt eine konkrete Brandgefahr dar. Die Stadt Ravensburg ignoriert diese Gefahr und verletzt damit ihre gesetzliche Schutzpflicht.
IV. Tatkomplex 3:Entsolidarisierung und sozialethische Pflichtverletzung
1. Moralischer Pflichtverstoß
Während Menschen in Südeuropa ihre Häuser verlieren, während Wälder brennen und Regionen evakuiert werden, setzt die Stadt Ravensburg ein Feuerwerk in den Himmel – ein Symbol der Gleichgültigkeit.
Dies stellt eine sozialethische Pflichtverletzung dar, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Gemeinwohlorientierung der Kommune untergräbt. Wir leben nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU.
2. - entfällt -
V. Tatkomplex 4:Symbolische Sabotage des Klimaschutzes
Ein Feuerwerk im Jahr 2026 ist kein Traditionsgut mehr, sondern ein Akt der klimawidrigen Provokation.
Die Stadt Ravensburg sendet damit die Botschaft:
„Unsere Tradition steht über eurer Klimanot.“
Dies ist geeignet, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu beschädigen und die gesellschaftliche Solidarität zu unterminieren.
VI. GesamtschuldDie Stadt Ravensburg hat wird durch ihr Verhalten (dito):
die Klimakrise verschärfen,
die öffentliche Sicherheit gefährden,
die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten verletzen,
die moralische Solidarität verweigern,
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger missachten.
Damit liegt eine mehrfache Pflichtverletzung vor, die juristisch und politisch nicht hinnehmbar ist.
VII. Antrag der AnklageEs wird beantragt:
Sofortige Einstellung aller pyrotechnischen Feuerwerke im Stadtgebiet Ravensburg, trotz abgelehnter Petition.
Einführung eines verbindlichen kommunalen Klimaschutzplans mit jährlicher Berichtspflicht.
Öffentliche Anerkennung der Pflichtverletzungen durch die Stadtspitze.
Einrichtung eines Klima-Bürgerinnenrats , der bei allen relevanten Entscheidungen beteiligt wird.
Verpflichtende Klimafolgenabschätzung für alle städtischen Veranstaltungen ab 2027.
Die Klimakrise duldet keinen Aufschub. Die Stadt Ravensburg hat ihre Pflichten verletzt. Diese Anklage erhebt Anspruch auf Konsequenz.