In ganz Deutschland haben am ersten Februar-Wochenende 2025 wieder hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus und ein Erstarken der AfD protestiert. 42 Prozent der Deutschen fordern ein Verbot der extrem rechten Partei. Letzte Woche hat der Bundestag debattiert, ob die AfD verboten werden soll.
Der Verfassungsschutz verdächtigt die Alternative für Deutschland bereits seit vier Jahren, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Das Bundesamt stuft die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten.
Das veröffentlichen wir jetzt in voller Länge: Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD).
Tatsächliche AnhaltspunkteIm Januar 2019 hat der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung. Das Bundesamt stellte „erste tatsächliche Anhaltspunkte fest, die für eine extremistische Bestrebung sprechen“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz ein 400-seitiges Gutachten. Das haben wir 2019 veröffentlicht.
Im Februar 2021 hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochgestuft, die zweite Stufe der Beobachtung. Laut Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz das 1.000-seitige Folgegutachten.
Das Fazit des Gutachtens: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Diese Anhaltspunkte liegen „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ vor. Auch „unter besonderer Berücksichtigung der Parteienfreiheit“ machen die Anhaltspunkte eine Beobachtung der Partei „erforderlich“.
Mit Menschenwürde unvereinbarDer Verfassungsschutz hat „zahlreiche gewichtige Anhaltspunkte festgestellt, die belegen, dass in der Partei AfD Bestrebungen gegen die Garantie der Menschenwürde“ verfolgt werden. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In der AfD gibt es relevante Bestrebungen gegen diesen obersten Verfassungsgrundsatz.
Der Verfassungsschutz belegt völkisch-nationalistische Aussagen und Positionen in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei wird demnach ein „menschenwürdewidriger völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff vertreten“. Das Gutachten verweist auf Konzepte wie Ethnopluralismus, Begriffe wie Umvolkung und Forderungen wie Remigration. Dieses Volksverständnis ist laut Verfassungsschutz „mit der Achtung der Menschenwürde unvereinbar“ und verfassungsfeindlich.
Der Verfassungsschutz belegt verfassungswidrige Fremdenfeindlichkeit in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei werden demnach Zugewanderte kontinuierlich „pauschal diffamiert und verächtlich gemacht“. Das zeigt sich „insbesondere bei rassistisch motivierter Diskriminierung und einer grundsätzlichen Behandlung einzelner Personen und Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse“. Dies belegt, „dass die Achtung der Menschenwürde für bestimmte Minderheiten außer Geltung gesetzt werden soll“.
Der Verfassungsschutz belegt verfassungswidrige Muslim- und Islamfeindlichkeit in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei werden demnach „muslimische Gläubige aufgrund ihres Glaubens kontinuierlich pauschal diffamiert, herabgewürdigt und ausgegrenzt“. Zudem gibt es Forderungen, die sich „gegen die freie Ausübung der Religionsfreiheit“ richten und damit verfassungsfeindlich sind.
Gegen Demokratie und RechtsstaatDer Verfassungsschutz belegt Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in der AfD. Auf allen Ebenen der Partei wird demnach die demokratische Nachkriegsentwicklung der Bundesrepublik diffamiert sowie der Staat und die Parteien verunglimpft. „Gewichtigen Teilen der Partei“ geht es „nicht mehr um eine scharfe kritische Auseinandersetzung in der Sache“. Stattdessen soll das Vertrauen in die verfassungsmäßige Ordnung „von Grund auf erschüttert“ werden, damit „die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheine“.
Der Verfassungsschutz belegt Bestrebungen gegen das Rechtsstaatsprinzip in der AfD. In der Partei wird demnach die Gewaltenteilung abgelehnt, das staatliche Gewaltmonopol infrage gestellt und sich auf ein vermeintlich legitimes Widerstandsrecht berufen. Einerseits ergeben diese Aussagen laut Gutachten „kein verfestigtes Bild innerhalb der Gesamtpartei“. Andererseits wäre die Verwirklichung der „menschenwürdewidrigen und diskriminierenden Vorstellungen letztlich nicht ohne eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips umsetzbar“.
Darüber hinaus belegt der Verfassungsschutz verfassungswidrigen Antisemitismus sowie verharmlosende oder positive Positionierungen zum Nationalsozialismus in der AfD. Dafür benennt das Gutachten relevante Anhaltspunkte. Der Verfassungsschutz verzichtet aber darauf, den Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit auch mit diesen Phänomenbereichen zu begründen.
Einfluss von RechtsextremistenIm März 2020 hat der Verfassungsschutz die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Daraufhin hat der AfD-Bundesvorstand den informellen Zusammenschluss aufgefordert, sich aufzulösen. Der Vorstand hat die „Flügel“-Mitglieder jedoch weder aus der Partei ausgeschlossen noch zum Austritt aufgefordert. Folglich „konnten diese in der Partei bleiben und ihre politischen Vorstellungen weiter verfolgen“.
Laut Verfassungsschutz hat der rechtsextreme „Flügel“ trotz „formaler Auflösung“ weiterhin „nennenswertes Gewicht“ und „strukturellen Einfluss“ in der AfD. Das begründet der Verfassungsschutz einerseits mit der Größe des „Flügel“. Darüber hinaus listet das Gutachten Belege für den Rückhalt des „Flügel“ in der Gesamtpartei auf allen Ebenen und statistische Analysen zu Verbindungen in Sozialen Netzwerken.
- Ein weiteres Kapitel belegt Verbindungen der AfD zu rechtsextremistischen Gruppierungen. Auf allen Ebenen der Partei gibt es demnach Verbindungen zu Rechtsextremisten im Rahmen eines neurechten Netzwerks, zu rechtsextremen Verlagen und Publizisten, zur Identitäre Bewegung, zu rechtsextremen Personen, Parteien, und Gruppierungen sowie zu ausländischen Rechtsextremisten und rechtsextremen Vereinigungen.
Diese Verbindungen „gehen besonders im Bereich der Neuen Rechten über eine reine Überschneidung hinaus und sind als strukturelle Verbindungen innerhalb eines strategisch agierenden Netzwerkes zu bezeichnen“.
Gewichtiger Teil offen rechtsextremDer Verfassungsschutz hat auch entlastende Belege wie „Abgrenzungsbemühungen, Ordnungsmaßnahmen und Distanzierungen gegenüber extremistischen Teilelementen festgestellt“. Demnach war es vor vier Jahren nicht ausgeschlossen, „dass eine knappe Mehrheit in der Partei noch eine Zusammenarbeit mit extremistischen Kräften meidet“.
Die entlastenden Belege widerlegen jedoch das Gesamtergebnis nicht. Einerseits sind manche Abgrenzungsmaßnahmen nur „strategisch-taktischer bzw. formal-rechtlicher Art ohne substantielle Aussagekraft“. Andererseits tritt „ein gewichtiger Teil“ der AfD „offen extremistisch auf oder ist zumindest an einer strategischen Zusammenarbeit oder Koexistenz mit ebenjenen extremistischen Teilen der Partei interessiert“.
Rechtsextremismus und VerfassungsschutzDer Verfassungsschutz hat für das Gutachten ausschließlich öffentliche Quellen ausgewertet. Das sind vor allem Verlautbarungen der Partei, ihrer Organisationseinheiten sowie Funktionäre. Die Analysten haben „4.600 Belege einer umfassenden und kritischen Prüfung unterzogen“. Das Gutachten enthält über 3.100 Fußnoten. Sie verweisen auf rund 1.800 Facebook-Posts, 250 Tweets und 200 YouTube-Videos von mehr als 300 Personen.
Das Gutachten enthält keine Informationen aus „nachrichtendienstlichen Mitteln“ wie Observationen, V-Leute oder Kommunikationsüberwachung. Viele Belege, die der Verfassungsschutz zitiert, wurden bereits von Medien, Forschern und Zivilgesellschaft beleuchtet. Teilweise referenziert der Verfassungsschutz diese Arbeit.
Im Gegensatz zur Zivilgesellschaft ist der Verfassungsschutz ohnehin nicht gerade Vorreiter im Kampf gegen Rechtsextremismus. Hans-Georg Maaßen war Präsident des Bundesamtes, heute wird er vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist abgespeichert. Helmut Roewer war Präsident des Landesamtes Thüringen, heute schreibt er für das Magazin Compact, das der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
AfD verliert vor GerichtFür andere Akteure steht schon länger fest, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist. Gerade deshalb ist das Gutachten so wichtig. Der Verfassungsschutz hat methodisch gearbeitet und eine große Menge Informationen geprüft und kontextualisiert. Der Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben ergebnisoffen gearbeitet, das Fazit hätte auch anders ausfallen können. Der Verfassungsschutz hat die rechtlichen Vorgaben erklärt und seine Ergebnisse ausführlich juristisch begründet.
Die Arbeit und das Gutachten wurden vor Gericht verhandelt. Die AfD hat den Verfassungsschutz verklagt und verloren. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben dem Verfassungsschutz Recht gegeben.
Nach Überzeugung der Gerichte besteht der „begründete Verdacht“, dass „maßgebliche Teile der AfD“ rechtsextreme und verfassungsfeindliche „Bestrebungen verfolgen“. Der Verfassungsschutz darf die Partei „als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten“.
Wichtiges Dokument der ZeitgeschichteDiese Informierung der Öffentlichkeit ist jedoch ausbaufähig. Eine Suche auf verfassungsschutz.de nach AfD findet dazu nur die jährlichen Verfassungsschutzberichte und zwei Pressemitteilungen zu den Gerichtsurteilen. Zur ersten Stufe der Beobachtung veröffentlichte der Verfassungsschutz 2019 zumindest noch das vollständige Ergebnis des Gutachtens, heute ist selbst diese Information entfernt.
Wir haben den Verfassungsschutz gefragt, wie er die Öffentlichkeit informiert und wo wir Informationen zum Verdachtsfall AfD finden. Die Antwort war kürzer als unsere Fragen: Der Verfassungsschutz informiert „nach den Maßgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ und „auf verschiedene Weise“, beispielsweise mit den beiden Pressemitteilungen und öffentlichen Äußerungen. „Im Übrigen“ äußert sich der Verfassungsschutz „grundsätzlich nicht zu internen Arbeitsabläufen“.
Also veröffentlichen wir, was öffentlich sein muss. Bereits beim ersten Gutachten schrieben wir: „Die Verfassungsschutz-Analyse ist ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte. Es gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder.“
Damals wie heute gilt: „Dass ein Geheimdienst eine politische Partei beobachtet, ist ein harter Eingriff in einer Demokratie. Gerade deshalb müssen die Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden. Wo Behörden Transparenz verweigern, müssen Medien diese Informationen öffentlich machen, auch entgegen staatlicher Geheimnistuerei.“
Immer mehr gesichert rechtsextremMit dem Originaldokument kann sich die Öffentlichkeit selbst eine Meinung bilden. Auf Basis des Gutachtens können Journalisten, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft weiter recherchieren und aktiv werden. Das ist auch notwendig. Das Gutachten ist bereits vier Jahre alt und untersucht vor allem die Jahre 2019 und 2020. Seitdem ist viel passiert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ im April 2023 als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Landesämter für Verfassungsschutz stufen die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen als gesichert rechtsextremistisch ein. Die AfD-Landesverbände Brandenburg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen werden als Verdachtsfälle beobachtet. Andere Landesämter sagen nicht öffentlich, ob sie ihren AfD-Landesverband beobachten.
Viele Akteure der Neuen Rechten sind mittlerweile ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Darunter sind das Institut für Staatspolitik, Compact, Ein Prozent, Identitäre Bewegung, Zukunft Heimat, Pegida, PI-News und Arcadi. Der Verfassungsschutz nennt all diese rechtsextremen Organisationen im Gutachten und bezeichnet ihre Verbindungen mit Rechtsextremisten in der AfD als „strategisch agierende Netzwerke“.
Ex-Chef sieht totalitäre AnklängeVor vier Jahren war laut Verfassungsschutz noch offen, „ob sich die extremistischen Teile in der Partei durchsetzen“ und sich „der Verdacht der verfassungsfeindlichen Bestrebung“ so erhärtet, dass die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen ist. Seitdem hat sich die AfD weiter radikalisiert.
Jörg Meuthen war fast sieben Jahre lang Vorsitzender der AfD. Im Januar 2022 trat er aus der Partei aus und begründete das mit dem Rechtsruck innerhalb der AfD. Er sagte: „Das Herz der Partei schlägt heute sehr weit rechts“, Teile der AfD stünden „nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, er sehe dort „ganz klar totalitäre Anklänge“.
Birgit Malsack-Winkemann war bis 2021 Bundestagsabgeordnete der AfD. Im Dezember 2022 wurde sie festgenommen, seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, Mitglied in einer rechts-terroristischen Vereinigung zu sein. Die so genannte „Patriotische Union“ wollte bewaffnet den Bundestag stürmen und das System stürzen. Seit Mai 2024 steht sie vor Gericht.
In großen Teilen rechtsextremBjörn Höcke ist Vorsitzender des AfD-Landesverbands Thüringen und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Das Landgericht Halle verurteilte den Rechtsextremisten mehrere Male, weil er die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ nutzte. Davon unbeeindruckt nutzte die AfD auf ihrem Bundesparteitag vor drei Wochen den ähnlich klingenden Slogan „Alice für Deutschland“.
Der Spiegel schrieb: „Die AfD ist eine Partei der Rechtspopulisten, Rechtsradikalen und Rechtsextremen. Ihr Ziel ist die Überwindung des etablierten Systems der liberalen Demokratie in diesem Land. Der Parteitag der Rechtsaußen am vergangenen Wochenende ließ daran keinen Zweifel.“
Die Politik-Redakteurin Ann-Katrin Müller analysierte: „Auf dem Parteitag in Riesa hat die AfD offen wie nie gezeigt, dass die Gesamtpartei für völkischen Nationalismus steht. Sechs Wochen vor der Bundestagswahl versucht sie nicht, sich zu mäßigen. Sie versucht auch nicht, die rechtsextreme Ausrichtung irgendwie zu verkleistern, das Programm und die Reden sprechen eine klare Sprache.“
- Die CDU/CSU macht im Bundestag gemeinsame Sache mit der AfD. Sogar Union-Kanzlerkandidat Friedrich Merz sagte im Bundestag über die AfD: „Diese Partei ist eine in großen Teilen rechtsextreme Partei. Diese Partei untergräbt das Fundament unserer Demokratie.“
Eigentlich wollte auch der Verfassungsschutz seine Bewertung der AfD längst aktualisieren. Seit Jahren arbeitet das Bundesamt an einem neuen, dritten Gutachten. Im Oktober kündigte der Verfassungsschutz-Präsident noch „im Laufe des Jahres“ 2024 eine Entscheidung an. Laut Medienberichten will der Verfassungsschutz die Partei AfD als „gesichert extremistisch“ einstufen, die dritte und höchste Stufe der Beobachtung.
Doch drei Wochen nach der Ankündigung zerbrach die Ampel-Koalition. Daraufhin verschob der Verfassungsschutz die Einstufung erneut: „Die Verkündung dieses Prüfergebnis noch in diesem Jahr war mit der vorgezogenen Neuwahl obsolet – das wäre zu nah an den Wahltermin gerückt.“ Juristen widersprechen: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einschätzung der AfD zeitnah öffentlich machen“, noch vor der Bundestagswahl.
- Viele halten die AfD nicht nur für verfassungsfeindlich, sondern für verfassungswidrig. Mehrere zivilgesellschaftliche Initiativen fordern ein AfD-Verbot und wollen ein eigenes Gutachten verfassen. Im Oktober hielten 42 Prozent der Deutschen die Einleitung eines Verbotsverfahrens für angemessen. Über 600 Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren.
In einer Stellungnahme für den Bundestag schreiben 17 Verfassungsrechtler: „Die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Verbots fällt positiv aus. Demnach ist die AfD verfassungswidrig.“ 113 Bundestags-Abgeordnete fordern, die Verfassungswidrigkeit der AfD festzustellen. In ihrem Antrag schreiben sie: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Vor wenigen Tagen debattierte der Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren.
Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz hat den Verbots-Antrag organisiert. Er begrüßt unsere Veröffentlichung: „Meiner Ansicht nach sollten derartige Gutachten grundsätzlich weitergehend öffentlich gemacht werden, damit die Bürgerinnen und Bürger einschätzen können, wie die Fakten sind.“ Wanderwitz weiter: „Aus meiner Sicht ist die AfD rechtsextremistisch. Es liegen so viele öffentliche Quellen dazu vor, dass diese bereits ausreichen, zu dieser Beurteilung zu kommen.“
Die Linken-Abgeordnete Martina Renner unterstützt ein AfD-Verbot. Sie begrüßt unsere Veröffentlichung ebenfalls: „Die Veröffentlichung des Gutachtens ist aus meiner Sicht richtig.“ Auch Renner findet: „Dort sind viele Tatsachen und Belege dargestellt, die aus meiner Sicht ergänzend mit der weiteren Entwicklung dieser Partei ein mögliches Verbotsverfahren stützen werden.“
Hier ist das Gutachten in Volltext:
Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Von: Bundesamt für Verfassungsschutz
- Stand: 22. Februar 2021