BTW '25 -> Wahleinspruch aus Ravensburg vom Bundestag mit AZ 34/25 bestätigt
Mit dem Datum vom 6. März 2025 hat der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestag, den formgerechten Eingang des Wahleinspruchs des Ravensburger Bloggers gegen das Ergebnis der Bundestagswahl (BTW) 2025 angenommen und bestätigt. Das Aktenzeichen (AZ) 34/25 weist darauf hin, dass es wohl mindestens noch 33 weitere Wahleinsprüche davor gab und womöglich noch weitere folgen. Denn Einsprüche sind bis zwei Monate nach der Wahl möglich.
Zur Erinnerung und worum es hier geht, lesen Sie bitte unter folgendem Artikel:
Der Tübinger Oberbürgermeister - vormals bei den Grünen - hatte vor der Bundestagswahl 2025 einen Rundbrief an potentielle AfD-Wähler geschrieben, in dem er diese dazu aufrief
a) entweder doch lieber die CDU zu wählen (denn wir brauchen eine starke CDU),
b) oder sich mit Gleichgesinnten AfDlern abzusprechen, damit der/die eine AfD, aber der/die Gegenpart CDU wählt, damit die CDU auf 35 Prozent komme (dito: siehe oben Klammertext).
Abgesehen davon, dass keiner so recht weiß, woher Palmer Personendaten und deren Wahlverhalten hat, oder ob das "Blind-Rundbriefe an Alle" waren, ist das - nicht nur für mich, siehe Internet - eine Ungeheuerlichkeit.
man/frau/di darf gespannt sein, wie der Bundestag letztlich darauf reagiert.