Gefordert: Klare TRENNUNG von KIRCHE & STAAT ... Hitlers Konkordat (Staatsvertrag) mit der Kirche gilt in "D" noch heute ...
Historisches INTRO (1)
Am 9. Dezember 1905 wurde in der Dritten Französischen Republik das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet. Dieses Gesetz etablierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip des Laizismus, d. h. der vollständigen Trennung von Kirche und Staat. Das Gesetz galt zwar vor allem der katholischen Kirche, doch wurden aus Gründen der Neutralität in diese Regelung die anderen Konfessionen und Religionsgemeinschaften mit einbezogen. --- Die Gesetze wurden vom damaligen Papst Pius X. in der Enzyklika Vehementer nos verdammt und verschlechterten für viele Jahre das Verhältnis der Französischen Republik zur katholischen Kirche. Zum Teil konnten die Gesetze nur gegen den erheblichen Widerstand kirchentreuer Bevölkerungsteile durchgesetzt werden. Am 28. Juli 1904 kam es zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und dem Heiligen Stuhl. Sie wurden erst 1921 wieder aufgenommen. Es gibt seitdem in Frankreich keine staatliche Finanzierung der Kirche oder anderer Religionsgemeinschaften. Auch wurde der Religionsunterricht an staatlichen Schulen abgeschafft.
Historisches INTRO (2)
Julia Klöckner von der "Christlich Demokratischen Union", der frisch gewählten neuen Bundestagspräsidenten, hatte an Ostern 2025 die Kirche/n in Deutschland dazu aufgerufen, die Seelsorge an den Menschen in wieder in den Focus zu stellen, statt sich übertrieben politisch zu engagieren. Sie meinte, eine Tendenz bei den Kirchen erkannt zu haben sich wie eine der vielen NGOs zu verhalten, indem sie sich ständig zu tagesaktuellen Themen äußern würden, nicht aber die grundsätzlichen Fragen von Leben und Tod im Blick zu haben.
Liebe Frau Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Sie gehören einer politischen und säkulären Partei in dem weltlichen Staat Deutschland an, welche den Namen des "Christus" in sich trägt. Jenes Zimmermanns aus Nazareth, dessen Botschaft und Mission auch unser Land bis heute geprägt hat; jenes jüdischen Rabbis der auf die Frage eines Zeitgenossen, ob es Recht sei, dem römischen Kaiser Steuern zu zahlen (eine klassische Fangfrage, um ihn beseitigen zu können) antwortete: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - und gebt Gott was Gott gehört." ... Hier spannend weiterlesen ..
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Bundestagswahlkampf 2017: Der Blogger als zugelassener unabhängiger "linker Bundestagskandidat" im WK 294 mit "Politics to go" - Foto: Massoud/München
Stefan Weinert
Als ich vor 20 Jahren, im Sommer des heißen Jahres 2005, mein Käppi und Boxhandschuhe in den Ring der bevorstehenden Bundestagswahlen warf, war das zwar von vorn herein ein hoffnungsloses Unterfangen, aber um der Demokratie Willen und um mal etwas "Verrücktes" zu tun, tat ich es trotzdem. Ich wollte Bundestagskandidat meiner damaligen Partei werden. Doch die Karten dafür waren schon vorher (nachweislich!) gegen mich und alle anderen Mitkandidaten bis auf einen gemischt.
In diesem Wahlkampf forderte ich in meinen Reden die ganz klare "Trennung von Kirche und Staat" - den Laizismus wie in Frankreich - und obwohl es nicht die CDU war, für die ich kandidieren wollte, wurde ich von meinen eigenen Leuten heftig "zurückgepfiffen". Leider bin ich damals eingeknickt und auch die Partei die Linke, welche später selbiges Anliegen hatte, nahm später davon Abstand. Ich selbst habe dieses Anliegen 2017 in Form einer Petition und während des Bundestagswahlkampfes noch einmal auf den Schirm gebracht.
Denn bis heute (2025 nach Christus) gilt das so genannte Konkordat, der Staatskirchenvertrag zunächst zwischen dem Deutschen Reich und der Katholischen Kirche vom 20. Juli 1933, das dann auch für die Evangelische Kirche Gültigkeit hatte.
Aus dem Staatsvertrag
"Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und der Deutsche Reichspräsident, von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches in einer beide Teile befriedigenden Weise dauernd zu regeln, ..."
"Es besteht Einverständnis darüber, dass das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt." ... "Die katholischen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Diözesanverbände, die Bischöflichen Stühle, Bistümer und Kapitel, die Orden und religiösen Genossenschaften sowie die unter Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Anstalten, Stiftungen und Vermögensstücke der katholischen Kirche behalten bzw. erlangen die Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts.
Bemerkung des Bloggers: Die Kirchensteuer gehört, aufgrund des Staatsvertrages, zu den Res mixtae, d. h. Sachgebieten, die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften sind, weshalb die Finanzämter die Steuern einziehen. Je nach Bundesland beträgt die Kirchsteuer 8 (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (restlichen Bundesländer) der zu zahlende Einkommensteuer. Etwa 3 Prozent der Kirchsteuer behält der Staat für seine Tätigkeit ein.
Die Kirchen sind von allen Steuern befreit.
Geforderten Änderungen 2005/2017/2025
(Trotz der verschiedenen Geschichten der Vergangenheit, welche Frankreich und Deutschland mit der katholischen Kirche hatten und haben)
1. Die großen Konfessionen sorgen selbst dafür, dass ihre Mitglieder sie durch Spenden (nicht Steuern) finanzieren. Dazu gehören auch die Gehälter und Pensionen von Bischöfen und Priestern und Angestellten. Das gilt auch für die Caritas und die Diakonie.
2. Katholischer und evangelischer Religionsunterricht wird nur noch von den Kirchen selbst in ihren eigenen Räumen erteilt. An den Schulen findet verpflichtend konfessions- und religionsübergreifender Ethikunterricht statt.
3. Die Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts wird für die Kirchen aufgehoben.
4. Das Konkordat von 1933 und alle vorhergehenden und beinhaltenden Konkordate werden aufgehoben.
5. Der Artikel 140 GG muss überarbeitet und geändert werden, vor allem in Hinsicht auf den Verweis auf Artikel 137, Absatz 1 der Weimarer Verfassung: "Es besteht keine Staatskirche" und Absatz 5: "Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes." Dies gilt dann auch für alle anderen Religionsgemeinschaften, vor allem für die, für die der Staat neben den beiden großen Kirchen Steuern erhebt. In Absatz 6 muss das Wort "Steuern" durch das Wort "Spenden" ersetzt werden. Diese Spenden können bei der Einkommensteuererklärung weiterhin als "Sonderausgaben" geltend gemacht werden.
Bemerkungen zu den jetzigen Regelungen: a. Wer seiner Kirche keine Steuern mehr zahlen möchte, aber weiterhin ihr Mitglied bleiben möchte, muss erkennen, das dies zurzeit rechtlich nicht möglich ist. Mitgliedschaft und Steuern sind (wie bei den politischen Parteien) fest miteinander verknüpft. Das darf nicht sein. -- b. Ehegatten, von denen eine/r der Kirche angehört, der andere jedoch konfessionslos ist, sind gezwungen, die Kirchsteuer von ihrem Gesamteinkommen zu zahlen: No go! -- c. Durch den Staatsvertrag sind die Interessen von Staat (Politik) und Kirche (Seelsorge) fest miteinander verwoben und sie sind voneinander abhängig, was aber nicht sein darf.