AfD: Bundesverfassungsschutz knickt gewaltig ein ... Nee, näh - das kann jetzt nicht "wahr" sein ... AZ: 13 L 1109/25
Am vergangenen Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch das Bundesamt voraus, die in ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Gutachten floss. Das Gutachten ist nicht öffentlich.
Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall - und erklärte diese für rechtens.
Aktenzeichen: 13 L 1109/25
Die bundesweite Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) hat für Aufsehen gesorgt. Die AfD-Partei hatte vor dem Landesverwaltungsgericht Köln dagegen geklagt.
Jetzt rudert das Bundesamt für Verfassungsschutz zurück. "Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz heute eine sog. „Stillhaltezusage“ abgegeben", so eine Pressemitteilung des Landesverwaltungsgerichts Köln.
"Das BfV hat heute im gerichtlichen Verfahren – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag auszusetzen" heißt es weiter.
Dies bedeutet, dass der Bundesverfassungsschutz die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" bis zum Ende des Verfahren nicht weiter öffentlich verwendet. Auch die Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 wird von der Webseite des Bundesverfassungsschutzes entfernt.