Die Begriffe „Rassismus“, „Diskriminierung“ und „rassistische Diskriminierung“ weisen Überschneidungen auf, sind aber nicht deckungsgleich ...
Rassistische Diskriminierung stellt – neben zum Beispiel sexistischer oder altersbezogener – eine konkrete Form der Diskriminierung dar. Sie ist eine Praxis der benachteiligenden Behandlung von Personen oder Gruppen ausgehend von rassistischer Differenzierung und kann absichtlich oder unabsichtlich erfolgen. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Anspruchs von Chancengerechtigkeit und des gleichberechtigten Zugangs zu Ressourcen ist rassistische Diskriminierung, anders als Rassismus, juristisch verboten. Sozialwissen schaftlich bildet sie einen Indikator für die empirische Erfassung des Ausmaßes und der Folgen von Rassismus. Diese Erfassung erfolgt auf individueller Ebene über die Betrachtung interpersoneller Erfahrung etwa in Institutionen oder anderen gesellschaftlichen Kontexten.
- rassistisch markiert – nicht rassistisch markiert (Fokus: Prozesshaftigkeit)
- von Rassismus betroffen – nicht von Rassismus betroffen (Kontext: Betroffenenperspektive)
- durch Rassismus gefährdet – nicht durch Rassismus gefährdet (Kontext: Sicherheit)
- rassismusvulnerabel – nicht rassismusvulnerabel (Kontext: Psychosoziales)