👎🚩Wenn über Ravensburg die "Deutsche Reichsflagge" im Sturm der Zeit weht ...
Stefan Weinert
Am gestrigen Tage, dem
24. April 2025 ("Christlicher" Kalender) Tag des Gedenkens an die Schoah
26. Nissan 5.785 (Jüdischer Kalender) Jom haScho’a
um 10 Uhr Ortszeit wurde im Staat Israel mit dem landesweiten Sirenengeheul den sechs Millionen von deutschen SS-Schergen und deutschen Wehrmachtssoldaten ermordeten Jüdinnen und Juden gedacht. Für zwei Minuten kam das öffentliche Leben in dem Land zum Erliegen. Fußgänger und Autofahrer hielten dort an, wo sie das Schreien der Sirenen erreichte.
- Als Gedenktag wurde der 27. Nisan des jüdischen Kalenders festgelegt. Jüdischer Tradition entsprechend dauert er vom Sonnenuntergang des Vortags bis zum folgenden Abend. Ist der 27. Nisan ein Freitag, so wird der Gedenktag auf den 26. Nisan vorverlegt. Ist er ein Sonntag, dann erfolgt die Verlegung auf den 28. Nisan. Ursprünglich wurde der 14. Nisan vorgeschlagen, das Datum des Beginns des Aufstands im Warschauer Ghetto (19. April 1943). Da dies nur einen Tag vor dem Pessach-Fest ist, wurde das Ansinnen jedoch verworfen. (wiki)
Um 10:03 Uhr begann die Gedenkzeremonie in der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. In seiner Rede meinte Regierungschef Netanjahu, dass die Nationalsozialisten damals und die Hamas heute das Ziel hätten, das jüdische Volk zu vernichten und der Kampf gegen die Hamas weitergehe, bis die Terrorgruppe zerschlagen sei und alle von ihr in Geiselhaft gehaltenen israelischen Gefangenen befreit seien. Präsident Herzog schrieb in einer Botschaft an das Volk: "Wenn es uns gelungen ist, aus dem dunkelsten Abgrund der Menschheitsgeschichte aufzusteigen, wird es uns immer gelingen".
Genau 2.796 Kilometer Luftlinie entfernt von Jerusalem in Richtung Nordwest, liegt das deutsche Städtchen Ravensburg. Und genau an jenem Tag - also gestern - in etwa um diese Uhrzeit (+ 1 Stunde), zu der Zeit, wo zwischen dem See Genezareth und dem Roten Meer "Alarm" war, entdeckte ein Freund von mir im Vorgarten eines Hauses der beschaulichen Türmestadt an der Schussen etwas, was sein Herz für einen Moment "stehen ließ".
"Danach" machte er ein paar Fotos und ließ diese auch mir zukommen. Natürlich korrespondierter ich mit ihm, um mich zu vergewissern, ob es auch so sei wie es ist! Ja! Und er berichtete auch darüber in den sozialen Medien, was mir Bestätigung genug war.
- Das Foto enthält deshalb nur einen Ausschnitt (Original liegt mir vor), um die Privatsphäre und Freiheitsrechte - wobei das eben von Amtswegen geklärt werden muss, oder sollte - gewahrt bleiben. An dieser Stelle frage ich mich, ob die zuständigen Ortspolizeibehörde informiert und eventuell tätig geworden ist, oder wie sie überhaupt dazu steht ... Und ob die Bürgermeister dieser Stadt wissen, wie so mancher oder manche in Ravensburg tickt und flaggt? Ausdrücklich will ich darauf hinweisen, dass ich dem/der "Flaggist/in" nicht unterstelle, er/sie sei ein Nazi. Fragwürdig finde ich es dennoch. Da das Gebiet wo die Falgge weht etwas erhöht über der Innenstadt liegt, kann ich schreiben "über Ravensburg". Ob die Fahne heute noch hängt, oder eventuell wegen Interventionen abgenommen wurde, ist mir nicht bekannt.
Um was für eine Flagge handelt es sich hier konkret? Es ist die Deutsche Reichsflagge mit "Schwarz-Weiß-Rot: "Deutschland - Meine Heimat". Sie gibt es in den verschiedensten Versionen - nur die Farben, Farben mit Adler, Farben mit Adler und verschiedenen Slogans, mit Adler und Kreuz im Kranz. Aber es handelt sich eben nicht um das verbotene Hakenkreuz.
Symbolbild
Obwohl die Reichsflagge in Deutschland zu Beginn des NS-Regimes gehisst wurde, ist ihre oder die Verwendung einer Reichskriegsflagge in Deutschland nicht verboten. Erst, wenn ein Hakenkreuz oder sonstiges klar als solches erkennbare nationalsozialistische Symbol die Flaggen ziert, ist die Verwendung untersagt. Allerdings kann die Fahne sichergestellt werden, wenn sie Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt. Eine Sicherstellung ist nur in sehr konkreten Einzelfällen legitim.
Es gibt überhaupt nur drei deutsche Flaggen, deren öffentliche Benutzung gesetzlich verboten ist: Die National- und Handelsflagge mit Hakenkreuz (1933-1945) die Kriegsflagge mit Hakenkreuz (1935-1945) und die Dienstflagge mit Hakenkreuz (1935-1945). - (Quelle 1), (Quelle 2)
Allerdings gibt es Bundesländer, die bei der Kriegsflagge, Versionen 1861-1892, 1892-1903, 1903-1918/21 Probleme sehen. Hier herrscht zwar kein gesetzliches Verbot aber ein de-facto-Verbot, da eine "Störung des öffentlichen Friedens" angenommen und die öffentliche Präsentation der Flagge als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Die Flagge kann dann polizeilich beschlagnahmt werden.
Als vor wenigen Jahren rechtsextreme Bürger und Bürgerinnen das Reichstagsgebäude (schrecklicher Name!) stürmen wollten und dabei die Reichsfahne schwenkten meinte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das sei "abscheulich und unerträglich”. Dabei ist die schwarz-weiß-rote Flagge selbst gar nicht verboten. “Neonazis würden natürlich gern die Hakenkreuzfahne schwenken, aber die ist nun einmal verboten, und das ist mit erheblichen Sanktionen belegt”, erklärt Michael Dreyer, Politikprofessor und Leiter der Forschungsstelle Weimarer Republik der Friedrich-Schiller-Universität Jena, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. In die Reichsflagge als solche würden die meisten, die sie derzeit tragen, nicht so viel hineininterpretieren, glaubt der Forscher. Dabei böte sie dafür durchaus Anlass, denn auch die schwarz-weiß-rote Fahne steht für vieles, was den Werten der heutigen Bundesrepublik widerspricht. (Quelle)
Dieser Exkurs schien dem Ravensburger Blogger wichtig.