🔴 Die systemische Überforderung der Bürgermeister als gleichzeitige Mitglieder des Kreistages ...
Die Schwäbische Zeitung schreibt zur Entscheidung im Bodenseekreistag sinngemäß, dass unter den Kreisräten auffallend viele Bürgermeister sitzen, die vor allem die Belastung ihrer eigenen Gemeinden im Blick haben und deshalb große Angst vor einer steigenden Kreisumlage zeigen. Weil Friedrichshafen zwar bis zu 65 Millionen Euro beisteuert, der Bodenseekreis aber langfristig den Löwenanteil der Krankenhauskosten tragen müsste, erschien das Angebot von Ameos mit der Zusage, den Neubau selbst zu finanzieren, für viele als der vermeintlich risikoärmere Weg. Doch Ameos hat sich eine Ausstiegsklausel gesichert: Bleibt die Landesförderung bis Ende 2031 aus, muss der Kreis zahlen – und die Privatisierung könnte für die Bürgermeister, die heute sparen wollen, am Ende besonders teuer werden.
Aus demokratietheoretischer Sicht stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es politisch und institutionell sinnvoll ist, wenn Bürgermeister gleichzeitig Mitglieder des Kreistags sind. Das gilt auch für den Kreistag Ravensburg und jeden anderen im "Ländle". Diese Doppelrolle ist zwar gesetzlich vorgesehen, führt aber strukturell zu Situationen, in denen kommunale Eigeninteressen und kreisweite Verantwortung unweigerlich miteinander kollidieren können.
Gerade bei Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen – wie der Krankenhausfinanzierung – ist es zumindest einleuchtend, wenn Bürgermeister die Belastbarkeit ihrer eigenen Haushalte besonders im Blick behalten. Das ist nicht rechtswidrig, aber es wirft die Frage auf, ob die institutionelle Konstruktion selbst genügende Distanz schafft, um Entscheidungen konsequent am Gesamtwohl des Kreises auszurichten.
Demokratiepolitisch berührt dies einen sensiblen Punkt: Wenn kommunale Spitzenbeamte im Kreistag über Themen abstimmen, die ihre eigenen Gemeinden unmittelbar betreffen, entsteht zumindest der Anschein einer möglichen Befangenheit. Dieser Anschein allein genügt, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Weitsicht solcher Entscheidungen zu beeinträchtigen. Deshalb ist es legitim, darüber zu diskutieren, ob die derzeitige Ämterhäufung noch zeitgemäß ist – oder ob eine klarere Trennung zwischen kommunaler Exekutive und kreisweiter Legislative notwendig wäre, um das Vorsorge- und Fürsorgegebot gegenüber der gesamten Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Hinzu kommt der schon erwähnte demokratietheoretische Aspekt, der oft übersehen wird: Wenn Bürgermeister im Kreistag sitzen, vertreten sie faktisch zwei unterschiedliche „Demos“ gleichzeitig – den ihrer eigenen Gemeinde und den des gesamten Landkreises. Diese doppelte Loyalität kann zu Priorisierungskonflikten führen, die strukturell kaum auflösbar sind. Die Frage lautet daher nicht, ob einzelne Bürgermeister „falsch“ entschieden haben, sondern ob das System selbst so gestaltet ist, dass es die Versuchung zur kommunalen Selbstbegünstigung minimiert und die langfristige Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises in den Mittelpunkt stellt.
Am Ende bleibt die Frage, ob ein Beschluss wie „Pro Ameos“ überhaupt anfechtbar wäre. Die ernüchternde Antwort lautet: wohl kaum. Das Kommunalrecht schützt Verfahren, nicht Weitsicht, und die Rechtsaufsicht wacht über Paragrafen, nicht über politische Klugheit. Ein Normalbürger kann den Beschluss nicht kippen, er kann ihn nur kommentieren, kritisieren, öffentlich machen – und damit jene demokratische Kontrolle ausüben, die das Recht nicht leisten will.
Vielleicht ist genau das der Punkt: Nicht der Beschluss ist das Problem, sondern ein System, das Bürgermeister zwingt, gleichzeitig Feuerwehrmann ihrer Gemeinde und Architekt des Landkreises zu sein. Und wer beides zugleich sein will, löscht am Ende oft nur dort, wo es am lautesten knistert.
Gerade deshalb wirkt die Konstruktion fast wie ein demokratischer Designfehler, der sich über Jahrzehnte unbemerkt eingeschlichen hat. Man/frau hat Bürgermeister in den Kreistag gesetzt, als sei das die natürlichste Sache der Welt – und wundert sich nun, dass sie dort nicht plötzlich zu übergemeindlichen Philosophen mutieren, sondern weiterhin rechnen wie Bürgermeister eben rechnen: in Haushaltsjahren, Förderquoten und der Frage, wie man die nächste Kreisumlage ohne Herzrhythmusstörungen übersteht.
Dass dabei die langfristige Daseinsvorsorge des gesamten Kreises nicht immer die Hauptrolle spielt, ist kein moralisches Versagen, sondern eine systemische Überforderung. Man könnte fast sagen: Das System verlangt von ihnen, gleichzeitig Schach zu spielen und den eigenen Garten zu gießen – und beschwert sich dann, wenn das Schachbrett nass wird.
So bleibt dem Bürger am Ende nur die Rolle des demokratischen Korrektivs, das nicht über Paragrafen, sondern über die Öffentlichkeit wirkt. Wer den Beschluss nicht juristisch angreifen kann, kann ihn politisch hinterfragen, ihn ausleuchten, ihn in den Kontext stellen und damit sichtbar machen, was im Sitzungssaal gern unsichtbar bleibt: dass Entscheidungen, die formal korrekt sind, politisch trotzdem kurzsichtig sein können.
Vielleicht ist das die eigentliche Aufgabe der Zivilgesellschaft: nicht die Beschlüsse zu kippen, sondern die Strukturen, die sie hervorbringen, zu hinterfragen. Und vielleicht beginnt genau dort die demokratische Hygiene – nicht im Gerichtssaal, sondern im öffentlichen Gespräch darüber, ob ein Landkreis wirklich von jenen geführt werden sollte, die gleichzeitig um jeden Euro im eigenen Gemeindehaushalt kämpfen müssen.