Ravensburg: "TOD IN DER BRÜHLSTRASSE" - Staatsanwaltschaft teilt dem Blogger Abschlussentscheidung mit ...
Stefan Weinert, Blogger "Schussental-Medial"
Verehrte Leserschaft,
sicher erinnern Sie sich an den Tod des jungen Mannes in der Ravensburger Brühlstrasse am Fasnets-Wochenende im Februar 2024. In den sehr frühen Morgenstunden war es bei unbeleuchteter Straße zu diesem tödlichen Unfall gekommen. Der betroffene Autofahrer wurde zwischenzeitlich freigesprochen.
Für mich blieb die Frage nach dem Schuldanteil der Ravensburger Stadtverwaltung eben wegen der ausgebliebenen Straßenbeleuchtung an diesem Wochenende in diesem Quartier der Stadt. Weiter unten *) lasse ich Sie noch einmal an meiner Korrespondenz mit der Ravensburger Staatsanwaltschaft teilhaben.
Ansonsten schien es in Ravensburg niemanden zu interessieren, inwieweit das zuständige Dezernat der Ravensburger Stadtverwaltung hier eine mögliche Mitschuld trägt.
Heute Morgen nun erhielt ich von der Ravensburger Staatsanwaltschaft eine (wohl abschließende) E-Mail, die ich hier wiedergebe. Ich persönlich - und mit mir auch einige Bürger/innen - sehe hier die Stadt sehr wohl in der Verantwortung. Aber die staatsanwaltliche Entscheidung ist demokratisch zu respektieren.
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E-Mail der Ravensburger StA vom 19. Mai 2026 um 07:57 Uhr
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*) "Tod in der Brühlstrasse" - Ravensburger Staatsanwaltschaft antwortet dem Blogger ...
Als vor wenigen Tagen (7. Juli 2025) per dpa-Meldung bekannt wurde, dass die Ravensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Autofahrer, welcher des nachts (früher Morgen im Wintermonat Februar 2024) des Fasnetssamstag einen jungen Mann in der - zu diesem Zeitpunkt völlig unbeleuchteten - Ravensburg "Brühlstrasse" mit Todesfolge überfahren/angefahren hatte, fragte ich mich (übrigens wiederholt), ob es wohl noch weitere Ermittlungen der Staatsanwalt gegen eventuell "Dritte" gibt oder geben wird.
Adressat meiner Überlegungen war die Ravensburger Stadtverwaltung, konkret die drei damals sich im Amt befindlichen Bürgermeister mit ihren untergeordneten und zuständigen Amtsleitern, zuständig und letztverantwortlich für die abgestellte Beleuchtung in der Brühlstrasse.
Deshalb schrieb ich einen entsprechenden Brief (9. Juli 2025) an die hiesige Staatsanwaltschaft, um mich genau danach zu erkundigen. Der Brief ist hier nachzulesen:
In dem Brief heißt es unter anderem:
a) die unbeleuchtete Straße - was ein Faktum ist - eine, einen solchen Unfall eventuell begünstigende Tatsache und damit eine fahrlässige Unterlassung seitens Ravensburger Stadtverwaltung darstellt, und
b) somit die Ravensburger Stadtverwaltung eventuell (?) eine Mitschuld am Tod eines ihrer Bürger trifft.
Nun erhielt ich heute – nur eine Woche nach meinem Brief (E-Mail) an die Staatsanwaltschaft – die folgende Antwort von dort:
"Sehr geehrter Herr Weinert,
das eingestellte Ermittlungsverfahren bezog sich auf den Tatvorwurf gegen den beschuldigten Autofahrer. Ob möglicherweise anderweitig eine durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg zu verfolgende Straftat bei diesem Unfallgeschehens vorlag, wird aktuell im Rahmen einer sogenannten Allgemeinen Anzeigesache, einem sog. AR-Verfahren, geprüft. Diese Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Freundliche Grüße,
Dr. Christian Weinbuch - Staatsanwalt/Pressesprecher -Staatsanwaltschaft Ravensburg"
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Meine Reaktion am selben Tag:
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Verfahren bei den Staatsanwaltschaften
- a)
- Privatklagesachen, die der Staatsanwaltschaft zur Weiterleitung an das Berufungsgericht vorgelegt werden,
- b)
- Anzeigen, die keinen Straftatbestand erkennen lassen,
- c)
- Prüfung des Anfangsverdachts von Amts wegen,
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