SKANDAL 👉 Stadt Ravensburg lehnt OSH-Petition (720 Unterschriften) mit einem Selbstreferenzsystem (Egoschleife) ab, das jede demokratische Korrektur unmöglich macht ...
3. Oktober - Von wegen "Tag der Einheit"! Die Kluft zwischen der Politik und den Interessen und Bedürfnissen der Menschen im Land wird immer größer. Ob nun zwischen Berlin (nur noch jeder Zehnte akzeptiert Merz als Kanzler) und den Bundesbürgern oder zwischen Gemeindeverwaltungen, ihren Bürgermeistern, Gemeinderäten und den Bürger/innen vor Ort: Die Schere klafft mehr denn je auseinander. Letzteres zeigt auch folgender Skandalfall aus der oberschwäbischen Stadt Ravensburg.
Es gibt Momente im politischen Leben einer Stadt, in denen man und frau den Atem anhalten. Nicht weil ein Sturm aufzieht, sondern weil man* merkt, dass der Wind gar nicht mehr weht. Die Ravensburger Stadtverwaltung hat es geschafft, aus einem demokratischen Vorgang — einer Petition nach Artikel 17 GG — einen circulus vitiosus (cv) zu formen, einen Teufelskreis, der sich selbst legitimiert und darin jede Bürgerstimme erstickt. Dieser "Circulus“ kann auch als Abwärtsspirale, fehlerhafter oder verkehrter Kreis bezeichnet werden: ein System, in dem sich mehrere Faktoren gegenseitig verstärken und so einen Zustand immer weiter verschlechtern.
1. Die Ablehnung — ein Argument, das keines istAm 2. Oktober 2026 erhielt der Ravensburger Blogger als Petitionsstarter eine kurze E-Mail der Stadtverwaltung. Darin heißt es sinngemäß:
Die Petition "Die Oberschwabenhalle [OSH] muss ein Ort diverser gesellschaftlicher Ereignisse bleiben!" wurde am 21. September 2026 im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss behandelt. Man verweist auf die Sitzungsvorlage vom 13. Juli 2026 und den damals gefassten Beschluss: Die Oberschwabenhalle wird zur reinen Sporthalle. Ergebnis: Der Petition wurde nicht abgeholfen.
Das ist der Kern der städtischen Botschaft an den Bürger und mittlerweile an über 720 Mitunterzeichner/innen des Anliegens. Mehr nicht. Kein Sachargument. Keine Abwägung. Keine Begründung. Nur ein Verweis auf einen älteren Beschluss, der vor Einreichung der Petition gefasst wurde.
Damit entsteht der Teufelskreis:
Der/die Bürger reich/en eine Petition gegen ein bestimmtes Vorhaben der Stadt ein.
Die Stadtverwaltung fasst einen verbindlichen Beschluss zu diesem Vorhaben, ohne die Petition (1) zuvor behandelt und/oder das Ergebnis beschieden zu haben.
Die Stadt lehnt die Petition ab — mit dem Hinweis auf den bereits gefassten Beschluss (2).
Der Beschluss bleibt bestehen, weil die Petition abgelehnt wurde.
Die Petition wird abgelehnt, weil der Beschluss besteht.
Das ist kein Verwaltungsakt. Das ist ein Selbstreferenzsystem, das jede demokratische Korrektur unmöglich macht.
Der Blogger und Hauptpetent antwortete noch am selben Tag. Zusammengefasst:
Die Stadt habe den Beschluss vor der Behandlung der Petition gefasst — ein Verstoß gegen demokratische Grundsätze.
Die Ablehnung sei daher juristisch anfechtbar (Formfehler).
Die Petition liege auch dem Landtag Baden-Württemberg vor.
Dort gilt seit 1968 die Vereinbarung *), dass während der parlamentarischen Behandlung keine Vollzugsmaßnahmen getroffen werden dürfen. Außer in ganz besonderen Ausnahmen.
Die Stadt habe diese Stillhaltevereinbarung faktisch ignoriert.
Der Beschluss „wurde nicht abgeholfen“ wird daher vom Hauptpetenten nicht anerkannt.
Diese Antwort ist eine präzise juristische Einordnung. Sie zeigt, dass die Stadtverwaltung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich gegen die demokratische Kultur verstoßen hat.
In der Pressemitteilung des Landtags Baden-Württemberg vom 2. Februar 2006 (siehe unten als Anlage *) heißt es unter anderem:
Seit 1968 gilt die Vereinbarung, dass während der Behandlung einer Petition grundsätzlich keine Vollzugsmaßnahmen getroffen werden.
Und weiter:
Die Stillhaltevereinbarung hat sich bewährt, weil sie verhindert, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Petitionsausschuss entscheiden kann.
Diese Sätze sind ein demokratisches Fundament. Sie sollen Bürger schützen. Sie sollen verhindern, dass Verwaltungen „über Leichen gehen“, wie es der Blogger persönlich in diesem konkreten Fall empfindet (ein politischer Entschluss wird "mundtot" gemacht) — also politische Tatsachen schaffen, bevor Bürger überhaupt gehört wurden.
Genau das ist in Ravensburg geschehen.
Ein Skandal ist nicht immer laut. Manchmal ist er leise, bürokratisch, unscheinbar. Er zeigt sich in einem Satz wie:
„Der Petition wurde nicht abgeholfen.“
Ein Satz, der nichts erklärt. Ein Satz, der eine demokratische Eingabe mit einem Verwaltungsverweis von "Egoschleife" abfertigt.
Der Skandal liegt darin, dass die Stadtverwaltung:
eine Petition ignoriert,
einen Beschluss als Argument für sich selbst verwendet,
die Stillhaltevereinbarung missachtet,
die Bürgerbeteiligung faktisch aushebelt,
und damit die demokratische Kultur der Stadt beschädigt.
Das ist kein Versehen. Das ist ein System.
Während die OSH-Debatte weitergeht und Bürger sich engagieren und 720 Menschen unterschrieben haben, bleibt die Stadtverwaltung in einem Zustand, der an eine politische Windstille erinnert.
Nicht die Ruhe vor dem Sturm. Sondern die Ruhe statt des Sturms.
Die OSH soll zur Sporthalle werden — obwohl Schulen und Vereine längst eigene Hallen haben. Die Bürger sagen Nein. Die Petition sagt Nein. Die Stadt sagt: „Wir haben schon entschieden.“
Das ist der Punkt, an dem Demokratie nicht scheitert — aber verletzt wird.
Der circulus vitiosus kann nur durchbrochen werden, wenn:
der Landtag die Petition behandelt,
die Stadtverwaltung ihre Vorgehensweise korrigiert,
der Gemeinderat seine eigentliche Rolle wiederfindet,
und die Bürger/innen weiter Druck machen.
Vielleicht ist dieser Teufelskreis der Moment, in dem die Ravensburger Bürgerschaft endlich versteht, dass Demokratie nicht darin besteht, Entscheidungen zu verkünden, sondern darin, Bürger-Stimmen zu hören.
Vielleicht ist es der Moment, in dem die OSH — diese alte, atmende Halle — auch in den Köpfen der Starrsinnigen und Partikularvertreter wieder das wird, was sie immer war: Ein Ort, an dem Menschen zu diversen Veranstaltungen zusammenkommen. Nicht ein Ort, an dem die Bürgerbeteiligung endet.
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*) Aus einer Presseerklärung des Landtages in Baden-Württemberg, vom 2.2.2006 :
Vorsitzender Döpper: Petitionsausschuss ist eine wirkungsvolle Einrichtung für den Bürger im Kampf gegen Behördenwillkür
Zitat :
Meine Damen und Herren, Petitionen haben normalerweise keine aufschiebende Wirkung. In Baden-Württemberg haben wir jedoch seit 1968 eine Vereinbarung mit der Regierung, wonach während der parlamentarischen Behandlung der Eingabe grundsätzlich keine Vollzugsmaßnahmen getroffen werden. In besonderen Fällen kann allerdings die Regierung beim Vorsitzenden des Petitionsausschusses „grünes Licht“ einholen. Davon macht die Regierung aber nur ganz selten Gebrauch, beispielsweise wenn Ansprüche Dritter beeinträchtigt werden könnten oder dem Land durch den Vollzugsstopp Nachteile entstünden. Die Stillhaltevereinbarung hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bestens bewährt. Sie ermöglicht dem Petitionsausschuss eine sachgerechte Entscheidung, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Petitionsausschuss zu einer raschen Entscheidung. Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen.
In der Petition gegen die Abholzung des Rüdtwaldes wurde, wie bekannt und hier mehrfach berichtet, jedoch von der „Stillhaltevereinbarung“ abgesehen und „grünes Licht“ erteilt. Dies führte zur Zerstörung von 6.5ha hochwertigen Waldes, ohne dass bis heute dafür ein Investor gefunden wurde. Die Frage ist deshalb berechtigt, welche „Ansprüche Dritter“ beeinträchtigt waren, oder wodurch dem „Land durch einen Vollzugsstopp Nachteile entstanden“ wären.
Oder wurden in diesem Fall der Petitions-Ausschuss und der Landtag Opfer einer gezielten Desinformation, wurde ein „Dritter“ (Investor) erfunden, den es überhaupt nicht gibt ?
